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Pflegebedürftige Menschen können verschiedene Hilfen und Unterstützungen bei der Pflege- und Krankenkasse beantragen. Die Antragsformulare für die einzelnen Leistungen finden Sie als Download-Dokumente auf den Websites der Krankenkassen. In manchen Fällen reichen auch formlose Anträge aus. Sofern dies der Fall ist, können Sie unsere Vorlagen/Musteranträge mit Ausfüllhilfen dafür nutzen.
Neben den Leistungen der Pflege- und Krankenkasse gibt es auch die Möglichkeit, Zuschüsse und Kredite für barrierefreien Umbau bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau zu beantragen. Altersgerechte Umbaumaßnahmen unterstützen zudem die Bundesländer mit Fördermitteln.
Gesetzliche Ansprüche haben aber nicht nur Pflegebedürftige, sondern auch ihre Angehörigen, wenn sie die Pflege übernehmen. Sie können eine Reduzierung der Arbeitszeit oder eine Freistellung für einen bestimmten Zeitraum beim Arbeitgeber beantragen. Auch hierfür stellen wir Ihnen Antragsvorlagen zur Verfügung.
Des Weiteren finden Sie hier Vorlagen mit Ausfüllhilfen für eine Vorsorgevollmacht, eine Patientenverfügung, eine Betreuungsverfügung, ein Testament sowie für die Kündigung eines Pflegedienstes und die Auflösung eines Pflegeheimvertrags.
Im ersten Schritt stellen Pflegebedürftige einen Antrag auf Pflegekassenleistungen, um in einen von fünf Pflegegraden (ehemals „Pflegestufen“) eingestuft zu werden (basierend auf einem Gutachten des MDK). Dabei gilt: Je höher der Pflegegrad, desto größer ist der erhältliche Leistungsumfang. Der Erstantrag kann formlos gestellt werden – auch per Telefon. Wir empfehlen jedoch den schriftlichen Weg. Nutzen Sie dazu gern unsere Antragsvorlage.
Füllen Sie diesen Antrag bei Bedarf direkt am Computer aus. Nach dem Ausdrucken unterschreiben Sie ihn und schicken ihn an die Pflegekasse.
Nachdem Ihre Pflegeversicherung den formlosen Erstantrag erhalten hat, wird Sie Ihnen ihr hauseigenes Antragsformular zusenden. Nutzen Sie dafür unsere Ausfüllhilfe. Diese enthält erklärende Kommentare zu den gängigen Fragen und Modulen, aus denen sich die Pflegegrad-Antragsformulare der Pflegekassen zusammensetzen.
Das Pflegegeld ist dazu gedacht, pflegende Angehörige oder Freunde zu entlohnen. Es wird an die pflegebedürftige Person ausgezahlt, die damit für die Hilfen und Unterstützungen der selbst organisierten Pflegeperson bezahlt.
Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2 haben Anspruch auf die sogenannten Pflegesachleistungen. Damit erstattet die Pflegeversicherung die Kosten ambulanter Pflegedienste bei der häuslichen Pflege oder zumindest Teile davon. Diese Leistungen sind mit dem Pflegegeld kombinierbar (siehe Kombinationsleistung). Zudem können bis zu 40 Prozent dieser Leistung für sogenannte „Angebote zur Unterstützung im Alltag“ genutzt werden.
Pflegebedürftige Menschen können tagsüber oder nachts in Pflegeeinrichtungen betreut werden. Die teilstationäre Pflege verschafft pflegenden Angehörigen Entlastung und ermöglicht es vielen von ihnen, Beruf und Betreuung miteinander zu vereinbaren.
Ist eine ambulante oder teilstationäre Betreuung nicht ausreichend, können pflegebedürftige Menschen eine vollstationäre Versorgung in Anspruch nehmen. Die Pflegekasse beteiligt sich an den in der Einrichtung anfallenden Pflegekosten mit Pauschalbeträgen, deren Höhe vom Pflegegrad abhängt. Für Unterkunft und Verpflegung („Hotelkosten“) kommen die Heimbewohner hingegen komplett selbst auf. Unabhängig vom jeweiligen Pflegegrad zahlen alle Bewohner eine einheitliche Pauschale, die jedes Heim selbst festlegt.
Bei der Kombinationsleistung werden Pflegesachleistungen und Pflegegeld kombiniert. Das bedeutet, dass sich ein ambulanter Pflegedienst und ein/e Angehörige/r, ein/e Freund/in oder ein/e Nachbar/in des hilfebedürftigen Menschen den anfallenden Pflegeaufwand teilen. Das anteilige Pflegegeld ist für die selbstorganisierte Pflegeperson vorgesehen.
Der formlose Erstantrag muss keine Angaben darüber enthalten, wie die Aufgabenverteilung und somit das Verhältnis von Geld- und Sachleistung sein soll. Im ersten Schritt reicht es, die Pflegekasse zu informieren, dass Sie Kombinationsleistung wünschen.
Wichtig: Das gewählte Verhältnis zwischen Geld- und Sachleistung ist für die ersten sechs Monate bindend. Erst danach können Sie es ändern. Ausnahme: Ihr Gesundheitszustand verschlechtert sich in dieser Zeit und der Pflegebedarf nimmt dadurch deutlich zu.
Verhinderungspflege erhalten Pflegebedürftige in häuslicher Pflege, wenn ihre Pflegeperson einmal Vertretung benötigt. Das kann zum Beispiel dann der Fall sein, wenn der pflegende Angehörige zum Arzt muss oder in den Urlaub fährt. In dieser Situation kann ein professioneller Pflegedienst die Pflege kurzzeitig übernehmen. Der Antrag auf Verhinderungspflege sollte vor der Verhinderungszeit gestellt werden, aber auch eine rückwirkende Beantragung ist prinzipiell möglich.
Pflegebedürftige, die zu Hause gepflegt werden, können sich für eine begrenzte Zeit vollstationär betreuen lassen. Das kann beispielsweise dann nötig werden, wenn der pflegende Angehörige selbst erkrankt und sich vorübergehend nicht um die Pflege kümmern kann. Der Antrag muss gestellt werden, bevor der oder die Pflegebedürftige die Kurzzeitpflege in Anspruch nimmt.
Das Pflegeunterstützungsgeld ist eine kurzzeitige Lohnersatzleistung für Menschen, die einen Angehörigen pflegen und aufgrund der Pflege nicht zur Arbeit gehen können. Die Pflegekasse erstattet Betroffenen einen Teil ihres Bruttogehaltes für bis zu zehn Arbeitstage. Bei Ihrem Arbeitgeber müssen Sie in einem solchen Akutfall parallel einen Antrag auf kurzzeitige Arbeitsverhinderung stellen beziehungsweise ihm den Arbeitsausfall ankündigen. Sind die Anforderungen gegeben, haben Sie einen Rechtsanspruch darauf, der Arbeit kurzzeitig fernzubleiben.
Lesen Sie dazu unseren Artikel zum Thema Pflegeunterstützungsgeld oder nutzen Sie direkt die folgenden Anträge im Download:
Füllen Sie diesen Antrag direkt am Computer aus. Nach dem Ausdrucken unterschreiben Sie ihn und legen ihn zeitnah Ihrem Arbeitgeber vor. Eventuell benötigen Sie auch eine ärztliche Bescheinigung über den Pflegebedarf des oder der Angehörigen.
Füllen Sie diesen Antrag bei Bedarf direkt am Computer aus. Nach dem Ausdrucken unterschreiben Sie ihn und schicken ihn an die Pflegekasse Ihres zu pflegenden Angehörigen. Das ärztliche Attest und einen Lohnnachweis nicht vergessen.
Falls Ihr Pflegebedarf größer geworden ist oder falls Sie der Auffassung sind, dass die Pflegeversicherung Sie von vornherein in einen zu niedrigen Pflegegrad eingestuft hat, besteht die Möglichkeit, einen Antrag auf Erhöhung des Pflegegrads zu stellen. Hat sich Ihr Gesundheitszustand seit Ihrer letzten Begutachtung durch den MDK sehr verschlechtert, können bei der Höherstufung auch Pflegegrade übersprungen werden.
Füllen Sie diesen Antrag bei Bedarf direkt am Computer aus. Nach dem Ausdrucken unterschreiben Sie ihn und schicken ihn an die Pflegekasse.
Eine pflegebedürftige Wohngruppe kann zusätzlich zu einem ambulanten Pflegedienst oder zu einer Pflegeperson eine weitere Person (Präsenzkraft) beauftragen, sie im Alltag zu unterstützen. In diesem Fall gibt es die Möglichkeit, Wohngruppenzuschlag zu beantragen. Der Anspruch darauf besteht ab dem Monat der Antragstellung.
Die Krankenkasse erstattet einen Großteil der Kosten für ärztlich verordnete (Pflege)-Hilfsmittel wie auch wie Rollatoren oder Badewannenlifter. Sie müssen lediglich eine Zuzahlung von 10 % (mindestens 5 Euro und maximal 10 Euro) entrichten. Die Antragstellung erfolgt nach einer ärztlichen Verordnung.
Falls Sie elektrische Hilfsmittel verwenden, die Ihnen vom Arzt verordnet wurden, können Sie sich die dafür anfallenden Stromkosten von der Krankenkasse erstatten lassen – und das sogar für bis zu vier Jahre rückwirkend. Voraussetzung ist nur, dass die entsprechenden Geräte von der Kasse bezahlt wurden.
Füllen Sie diesen Antrag bei Bedarf direkt am Computer aus. Nach dem Ausdrucken unterschreiben Sie ihn und schicken ihn an die Krankenkasse.
Todkranke Menschen können sich in einem Hospiz pflegen und palliativmedizinisch versorgen lassen. Das Hospizpersonal begleitet den Sterbenden seelsorgerisch und sorgt für einen möglichst friedvollen und schmerzfreien Sterbeprozess. Die Antragstellung erfolgt nach einer ärztlichen Verordnung.
Muss sich ein Beschäftigter über einen langen Zeitraum um die Pflege eines nahen Angehörigen kümmern, hat er auch die Möglichkeit, seine Arbeitszeit für die Dauer von zwei Jahren auf 15 Wochenstunden zu reduzieren. Die Freistellung für eine sechsmonatige Pflegezeit und die Familienpflegezeit sind kombinierbar.
Informieren Sie sich detailliert über Pflegezeit & Familienpflegezeit in unserem Artikel oder nutzen Sie direkt unsere online ausfüllbaren Anträge für Ihren Arbeitgeber.
Füllen Sie diesen Antrag bei Bedarf direkt am Computer aus. Nach dem Ausdrucken unterschreiben Sie ihn und legen ihn Ihrem Arbeitgeber vor.
Füllen Sie diesen Antrag bei Bedarf direkt am Computer aus. Nach dem Ausdrucken unterschreiben Sie ihn und legen diesen Ihrem Arbeitgeber vor.
Sie können den Vertrag mit Ihrem Pflegedienst jederzeit fristlos und mit sofortiger Wirkung kündigen. Dazu ist lediglich ein formloses Kündigungsschreiben nötig. Sie müssen darin keine Gründe nennen. Mehr Informationen finden Sie hier.
Füllen Sie diese Vorlage bei Bedarf direkt am Computer aus. Nach dem Ausdrucken unterzeichnen Sie das Schreiben und reichen es beim Heimbetreiber ein.
Als Heimbewohner können Sie Ihren Vertrag mit der Pflegeeinrichtung jederzeit ordentlich kündigen. Auch hier reicht ein formloses Schreiben aus, in dem kein Kündigungsgrund genannt werden muss. Lesen Sie dazu auch unseren Artikel Heimvertrag kündigen.
Füllen Sie diese Vorlage bei Bedarf direkt am Computer aus. Nach dem Ausdrucken unterzeichnen Sie das Schreiben und reichen es beim Heimbetreiber ein.
Füllen Sie diese Vorlage bei Bedarf direkt am Computer aus. Nach dem Ausdrucken unterzeichnen Sie das Schreiben und reichen es beim Heimbetreiber ein.
Füllen Sie diese Vorlage bei Bedarf direkt am Computer aus. Nach dem Ausdrucken unterzeichnen Sie das Schreiben und reichen es beim Heimbetreiber ein.
Fördermittel für barrierefreien Umbau erhalten pflegebedürftige Menschen von der Pflegekasse, der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und den Bundesländern.
Mit einer Patientenverfügung legen Sie im Vorhinein fest, welche medizinischen Maßnahmen an Ihnen durchgeführt werden dürfen und welche zu unterlassen sind, falls Sie zu irgendeinem Zeitpunkt in der Zukunft nicht mehr entscheidungsfähig sein sollten.
Laden Sie die Datei herunter. Sie können diese dann direkt am Computer ausfüllen, speichern und ausdrucken. Nutzen Sie unsere ausführlichen Kommentare zu den einzelnen Feldern. Datum und Unterschrift nicht vergessen.
Mit einer Vorsorgevollmacht bevollmächtigen Sie eine Vertrauensperson, wichtige Entscheidungen für Sie zu treffen, falls Sie aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr dazu in der Lage sind. Der oder die Bevollmächtigte kann Sie dann zum Beispiel gegenüber Ärzten, Behörden und Banken sowie vor Gericht vertreten und zudem Ihr Vermögen verwalten.
Laden Sie die Datei herunter. Sie können diese dann direkt am Computer ausfüllen, speichern und ausdrucken. Nutzen Sie unsere ausführlichen Kommentare zu den einzelnen Feldern. Datum und Unterschrift nicht vergessen.
In einer Betreuungsverfügung benennen Sie eine Person, die Sie betreuen soll, falls Sie aus gesundheitlichen Gründen auf Betreuung angewiesen sind. Im Gegensatz zu einer Vorsorgevollmacht trifft hier allerdings das Betreuungsgericht die schlussendliche Entscheidung, wer Ihr/e Betreuer/in sein soll.
Laden Sie die Datei herunter. Sie können diese dann direkt am Computer ausfüllen, speichern und ausdrucken. Nutzen Sie unsere ausführlichen Kommentare zu den einzelnen Feldern. Datum und Unterschrift nicht vergessen.
Mit einem Testament legen Sie fest, wer was und in welchem Umfang erben soll. Das Dokument muss eindeutig und rechtssicher formuliert sein. Sofern Sie es eigenständig und ohne die Hilfe eines Notars aufsetzen möchten, empfehlen wir Ihnen, unsere Testamentsvorlage zu verwenden. Diese enthält vorgefertigte Formulierungen für verschiedene Situationen und Verteilungswünsche.
In unserem Pflegehilfsmittel-Vergleichs-Portal finden Sie ein umfangreiches Sortiment an Hilfsmitteln und Sanitätsprodukten. Von Pflegehilfsmitteln, die den Alltag für Pflegebedürftige und Pflegepersonen erleichtern, über Gehhilfen und Gesundheitsschuhe bis zu medizinischen Geräten.
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