Checkliste – Pflegegrad 1

Mit dem 2017 eingeführten Pflegegrad 1 werden weitaus mehr Menschen von Pflege-Kassenleistungen berücksichtigt als bisher. Das Gesundheitsministerium schätzt ihre Zahl auf rund 500.000. Schon für Menschen mit geringen Bewegungseinschränkungen sieht der Gesetzgeber nun unterschiedliche Hilfsangebote und Leistungen vor.

Folgendes ist nach der Einstufung in diesen Pflegegrad wichtig: 

  • Anspruch auf umfassende Pflegeberatung: Lassen Sie sich beraten von Ihrer Pflegekasse, ihrem privaten Versicherungsunternehmen oder in einem Pflegestützpunkt. Mit den richtigen Maßnahmen können Sie Ihre Selbstständigkeit so lange wie möglich erhalten oder sogar wieder verbessern. 
  • Beratungseinsatz: Sie haben halbjährlich Anspruch auf einen Beratungseinsatz von Experten Ihrer Kasse oder eines Pflegedienstes. Notieren Sie Ihre Fragen und lernen Sie von den Pflegeprofis beim Hausbesuch. 
  • Pflegekurs für Angehörige: Ihre Angehörigen können kostenfrei an einem Pflegekurs teilnehmen. Es werden vor allem praktische Fertigkeiten für die Pflege der Betroffenen vermittelt. Fragen Sie nach bei Ihrer Krankenkasse oder Krankenversicherung. 
  • Entlastungsbetrag: Sie haben bei häuslicher Pflege Anspruch auf einen sogenannten Entlastungsbetrag von maximal 125 Euro im Monat. Der Betrag kann für die Leistungen ambulanter Pflegedienste eingesetzt werden aber auch für Tages- und Nachtpflege oder eine vollstationäre Kurzzeitpflege. Ebenfalls inkludiert sind die nach Landesrecht anerkannten sogenannten Angebote zur Unterstützung im Alltag. Das sind insbesondere Dienste, die bei der Bewältigung der allgemeinen Anforderungen des Alltags oder im Haushalt unterstützen.
  • Pflegehilfsmittel: Auch mit Pflegerad 1 haben Sie Anspruch auf eine Pauschale von 40 Euro monatlich für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch. Das sind vor allem Pflegeutensilien zum einmaligen Gebrauch wie Desinfektionsmittel, Einmalhandschuhe oder Betteinlagen. Während der Corona-Pandemie ist der Maximalbetrag vorübergehend auf 60 Euro angehoben (bis Ende 2021).
  • Zuschuss für bauliche Maßnahmen: Müssen Sie ihr Wohnumfeld an die Pflegesituation anpassen, haben Sie Anspruch auf einen Zuschuss bis zu 4.000 Euro – Wohngruppen bis zu 16.000 Euro. 
  • Entlastung von Angehörigen 1: Angehörige haben auch hier Anspruch auf die sogenannte Pflegezeit, bei der Sie sich bis zu 6 Monate bei Ihrem Arbeitgeber freistellen lassen können. Zinslose Kredite können helfen, den Lohnausfall zu kompensieren. 
  • Entlastung von Angehörigen 2: Außerdem können Angehörige im Akutfall bis zu zehn Tage der Arbeit fernbleiben. Sie können
    Pflegeunterstützungsgeld als Ersatzleistung für den Lohnausfall beantragen. Während der Corona-Pandemie wurde diese Leistung vorübergehend auf bis zu 20 Tage Arbeitsausfall angehoben (bis Ende 2021).
     
  • Pflegeheim: Sollten Sie aus irgendwelchen Gründen die vollstationäre Unterbringung in einem Heim wählen, steht Ihnen ein Zuschuss der Pflegeversicherung von monatlich 125 Euro zu.

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