Formulare & Anträge

Hier verschaffen wir Ihnen einen Überblick über die wichtigsten Anträge rund um Pflege sowie über Willenserklärungen und Verfügungen, die für Ihre rechtliche Vorsorge von Bedeutung sind, wie etwa eine Patientenverfügung oder ein Testament. Wir stellen Ihnen dabei viele wichtige Antragsmuster/Vorlagen mit Ausfüllhilfen als Download-Dokumente zur Verfügung. Diese können Sie am Computer ausfüllen, herunterladen und gegebenenfalls an die zuständige Stelle schicken. Weiterführende Artikel zu den etwas komplexeren Themen finden Sie außerdem unter folgenden Links:

Die wichtigsten Anträge und Dokumente in den Bereichen Pflege und rechtliche Vorsorge

Pflegebedürftige Menschen können verschiedene Hilfen und Unterstützungen bei der Pflege- und Krankenkasse beantragen. Die Antragsformulare für die einzelnen Leistungen finden Sie als Download-Dokumente auf den Websites der Krankenkassen. In manchen Fällen reichen auch formlose Anträge aus. Sofern dies der Fall ist, können Sie unsere Vorlagen/Musteranträge mit Ausfüllhilfen dafür nutzen.

Neben den Leistungen der Pflege- und Krankenkasse gibt es auch die Möglichkeit, Zuschüsse und Kredite für barrierefreien Umbau bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau zu beantragen. Altersgerechte Umbaumaßnahmen unterstützen zudem die Bundesländer mit Fördermitteln.

Steuererklärung

Gesetzliche Ansprüche haben aber nicht nur Pflegebedürftige, sondern auch ihre Angehörigen, wenn sie die Pflege übernehmen. Sie können eine Reduzierung der Arbeitszeit oder eine Freistellung für einen bestimmten Zeitraum beim Arbeitgeber beantragen. Auch hierfür stellen wir Ihnen Antragsvorlagen zur Verfügung.

Des Weiteren finden Sie hier Vorlagen mit Ausfüllhilfen für eine Vorsorgevollmacht, eine Patientenverfügung, eine Betreuungsverfügung, ein Testament sowie für die Kündigung eines Pflegedienstes und die Auflösung eines Pflegeheimvertrags.

Pflegekassenleistungen

Krankenkassen­leistungen

Pflegezeit und Familienpflegezeit

Vertrag mit Pflegedienst/Pflegeheim kündigen

Fördermittel für barrierefreie Umbauten: Pflegekasse, KfW und die Bundesländer

Rechtliche Vorsorge

Pflegekassen­leistungen

Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung

Im ersten Schritt stellen Pflegebedürftige einen Antrag auf Pflegekassenleistungen, um in einen von fünf Pflegegraden (ehemals „Pflegestufen“) eingestuft zu werden (basierend auf einem Gutachten des MDK). Dabei gilt: Je höher der Pflegegrad, desto größer ist der erhältliche Leistungsumfang. Der Erstantrag kann formlos gestellt werden – auch per Telefon. Wir empfehlen jedoch den schriftlichen Weg. Nutzen Sie dazu gern unsere Antragsvorlage.  

Download   ❘  Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung

Füllen Sie diesen Antrag bei Bedarf direkt am Computer aus. Nach dem Ausdrucken unterschreiben Sie ihn und schicken ihn an die Pflegekasse. 

Nachdem Ihre Pflegeversicherung den formlosen Erstantrag erhalten hat, wird Sie Ihnen ihr hauseigenes Antragsformular zusenden. Nutzen Sie dafür unsere Ausfüllhilfe. Diese enthält erklärende Kommentare zu den gängigen Fragen und Modulen, aus denen sich die Pflegegrad-Antragsformulare der Pflegekassen zusammensetzen. 

Antrag auf Pflegegeld

Das Pflegegeld ist dazu gedacht, pflegende Angehörige oder Freunde zu entlohnen. Es wird an die pflegebedürftige Person ausgezahlt, die damit für die Hilfen und Unterstützungen der selbst organisierten Pflegeperson bezahlt. 

Antrag auf Pflegesachleistungen

Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2 haben Anspruch auf die sogenannten Pflegesachleistungen. Damit erstattet die Pflegeversicherung  die Kosten ambulanter Pflegedienste bei der häuslichen Pflege oder zumindest Teile davon. Diese Leistungen sind mit dem Pflegegeld kombinierbar (siehe Kombinationsleistung). Zudem können bis zu 40 Prozent dieser Leistung für sogenannte „Angebote zur Unterstützung im Alltag“ genutzt werden.

Antrag auf Tages- oder Nachtpflege

Pflegebedürftige Menschen können tagsüber oder nachts in Pflegeeinrichtungen betreut werden. Die teilstationäre Pflege verschafft pflegenden Angehörigen Entlastung und ermöglicht es vielen von ihnen, Beruf und Betreuung miteinander zu vereinbaren. 

Antrag auf vollstationäre Pflege (Altenheim, Pflegeheim)

Ist eine ambulante oder teilstationäre Betreuung nicht ausreichend, können pflegebedürftige Menschen eine vollstationäre Versorgung in Anspruch nehmen. Die Pflegekasse beteiligt sich an den in der Einrichtung anfallenden Pflegekosten mit Pauschalbeträgen, deren Höhe vom Pflegegrad abhängt. Für Unterkunft und Verpflegung („Hotelkosten“) kommen die Heimbewohner hingegen komplett selbst auf. Unabhängig vom jeweiligen Pflegegrad zahlen alle Bewohner eine einheitliche Pauschale, die jedes Heim selbst festlegt.

Antrag auf Kombinationsleistung

Bei der Kombinationsleistung werden Pflegesachleistungen und Pflegegeld kombiniert. Das bedeutet, dass sich ein ambulanter Pflegedienst und ein/e Angehörige/r, ein/e Freund/in oder ein/e Nachbar/in des hilfebedürftigen Menschen den anfallenden Pflegeaufwand teilen. Das anteilige Pflegegeld ist für die selbstorganisierte Pflegeperson vorgesehen.

Der formlose Erstantrag muss keine Angaben darüber enthalten, wie die Aufgabenverteilung und somit das Verhältnis von Geld- und Sachleistung sein soll. Im ersten Schritt reicht es, die Pflegekasse zu informieren, dass Sie Kombinationsleistung wünschen. 

Wichtig: Das gewählte Verhältnis zwischen Geld- und Sachleistung ist für die ersten sechs Monate bindend. Erst danach können Sie es ändern. Ausnahme: Ihr Gesundheitszustand verschlechtert sich in dieser Zeit und der Pflegebedarf nimmt dadurch deutlich zu.

Antrag auf Verhinderungspflege

Verhinderungspflege erhalten Pflegebedürftige in häuslicher Pflege, wenn ihre Pflegeperson einmal Vertretung benötigt. Das kann zum Beispiel dann der Fall sein, wenn der pflegende Angehörige zum Arzt muss oder in den Urlaub fährt. In dieser Situation kann ein professioneller Pflegedienst die Pflege kurzzeitig übernehmen. Der Antrag auf Verhinderungspflege sollte vor der Verhinderungszeit gestellt werden, aber auch eine rückwirkende Beantragung ist prinzipiell möglich.

Antrag auf Kurzzeitpflege

Pflegebedürftige, die zu Hause gepflegt werden, können sich für eine begrenzte Zeit vollstationär betreuen lassen. Das kann beispielsweise dann nötig werden, wenn der pflegende Angehörige selbst erkrankt und sich vorübergehend nicht um die Pflege kümmern kann. Der Antrag muss gestellt werden, bevor der oder die Pflegebedürftige die Kurzzeitpflege in Anspruch nimmt.

Antrag auf Pflegeunterstützungsgeld und kurzzeitige Arbeitsverhinderung

Das Pflegeunterstützungsgeld ist eine kurzzeitige Lohnersatzleistung für Menschen, die einen Angehörigen pflegen und aufgrund der Pflege nicht zur Arbeit gehen können. Die Pflegekasse erstattet Betroffenen einen Teil ihres Bruttogehaltes für bis zu zehn Arbeitstage. Bei Ihrem Arbeitgeber müssen Sie in einem solchen Akutfall parallel einen Antrag auf kurzzeitige Arbeitsverhinderung stellen beziehungsweise ihm den Arbeitsausfall ankündigen. Sind die Anforderungen gegeben, haben Sie einen Rechtsanspruch darauf, der Arbeit kurzzeitig fernzubleiben.

  • Neben dem Antrag ist auch ein ärztliches Attest erforderlich, das den Pflegebedarf für den Zeitraum der Arbeitsverhinderung bestätigt.  
  • Den Antrag sollten Sie so schnell wie möglich stellen – am besten schon, wenn sich der akute Pflegebedarf abzeichnet.

Lesen Sie dazu unseren Artikel zum Thema Pflegeunterstützungsgeld oder nutzen Sie direkt die folgenden Anträge im Download:

Download   ❘  Antrag auf kurzzeitige Arbeitsverhinderung

Füllen Sie diesen Antrag direkt am Computer aus. Nach dem Ausdrucken unterschreiben Sie ihn und legen ihn zeitnah Ihrem Arbeitgeber vor. Eventuell benötigen Sie auch eine ärztliche Bescheinigung über den Pflegebedarf des oder der Angehörigen.

Download   ❘  Antrag auf Pflegeunterstützungsgeld

Füllen Sie diesen Antrag bei Bedarf direkt am Computer aus. Nach dem Ausdrucken unterschreiben Sie ihn und schicken ihn an die Pflegekasse Ihres zu pflegenden Angehörigen. Das ärztliche Attest und einen Lohnnachweis nicht vergessen.

Antrag auf Erhöhung des Pflegegrads

Falls Ihr Pflegebedarf größer geworden ist oder falls Sie der Auffassung sind, dass die Pflegeversicherung Sie von vornherein in einen zu niedrigen Pflegegrad eingestuft hat, besteht die Möglichkeit, einen Antrag auf Erhöhung des Pflegegrads zu stellen. Hat sich Ihr Gesundheitszustand seit Ihrer letzten Begutachtung durch den MDK sehr verschlechtert, können bei der Höherstufung auch Pflegegrade übersprungen werden.

Download   ❘  Antrag auf Erhöhung des Pflegegrads

Füllen Sie diesen Antrag bei Bedarf direkt am Computer aus. Nach dem Ausdrucken unterschreiben Sie ihn und schicken ihn an die Pflegekasse. 

Antrag auf Wohngruppenzuschlag

Eine pflegebedürftige Wohngruppe kann zusätzlich zu einem ambulanten Pflegedienst oder zu einer Pflegeperson eine weitere Person (Präsenzkraft) beauftragen, sie im Alltag zu unterstützen. In diesem Fall gibt es die Möglichkeit, Wohngruppenzuschlag zu beantragen. Der Anspruch darauf besteht ab dem Monat der Antragstellung.

Krankenkassen­leistungen

Antrag auf Hilfsmittel

Die Krankenkasse erstattet einen Großteil der Kosten für ärztlich verordnete (Pflege)-Hilfsmittel wie auch wie Rollatoren oder Badewannenlifter. Sie müssen lediglich eine Zuzahlung von 10 % (mindestens 5 Euro und maximal 10 Euro) entrichten. Die Antragstellung erfolgt nach einer ärztlichen Verordnung.

Antrag auf Erstattung der Stromkosten für Hilfsmittel

Falls Sie elektrische Hilfsmittel verwenden, die Ihnen vom Arzt verordnet wurden, können Sie sich die dafür anfallenden Stromkosten von der Krankenkasse erstatten lassen – und das sogar für bis zu vier Jahre rückwirkend. Voraussetzung ist nur, dass die entsprechenden Geräte von der Kasse bezahlt wurden. 

Download   ❘  Antrag auf Erstattung der Stromkosten für Hilfsmittel

Füllen Sie diesen Antrag bei Bedarf direkt am Computer aus. Nach dem Ausdrucken unterschreiben Sie ihn und schicken ihn an die Krankenkasse. 

Antrag auf stationäre Hospizpflege

Todkranke Menschen können sich in einem Hospiz pflegen und palliativmedizinisch versorgen lassen. Das Hospizpersonal begleitet den Sterbenden seelsorgerisch und sorgt für einen möglichst friedvollen und schmerzfreien Sterbeprozess. Die Antragstellung erfolgt nach einer ärztlichen Verordnung.

Pflegezeit und Familienpflegezeit

Antrag auf Pflegezeit

Arbeitnehmer, die einen nahen Angehörigen zu Hause pflegen, können sich für bis zu sechs Monate eine teilweise oder vollständige Freistellung bei ihrem Arbeitgeber beantragen. Zu beachten ist, dass hierbei kein Anspruch auf Lohnfortzahlung besteht, sofern der Betroffene nicht seine Arbeitstätigkeit in Teilzeit fortsetzt. Es gibt jedoch die Möglichkeit, zur Überbrückung der Pflegezeit ein zinsloses Darlehen beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben zu beantragen.

Antrag auf Familienpflegezeit

Muss sich ein Beschäftigter über einen langen Zeitraum um die Pflege eines nahen Angehörigen kümmern, hat er auch die Möglichkeit, seine Arbeitszeit für die Dauer von zwei Jahren auf 15 Wochenstunden zu reduzieren. Die Freistellung für eine sechsmonatige Pflegezeit und die Familienpflegezeit sind kombinierbar.

Anträge zum Download

Informieren Sie sich detailliert über Pflegezeit & Familienpflegezeit in unserem Artikel oder nutzen Sie direkt unsere online ausfüllbaren Anträge für Ihren Arbeitgeber.

Download   ❘  Antrag auf Familienpflegezeit

Füllen Sie diesen Antrag bei Bedarf direkt am Computer aus. Nach dem Ausdrucken unterschreiben Sie ihn und legen ihn Ihrem Arbeitgeber vor.

Download   ❘  Antrag auf Pflegezeit

Füllen Sie diesen Antrag bei Bedarf direkt am Computer aus. Nach dem Ausdrucken unterschreiben Sie ihn und legen diesen Ihrem Arbeitgeber vor.

Vertrag mit Pflegedienst oder Pflegeheim kündigen

Pflegedienst kündigen

Sie können den Vertrag mit Ihrem Pflegedienst jederzeit fristlos und mit sofortiger Wirkung kündigen. Dazu ist lediglich ein formloses Kündigungsschreiben nötig. Sie müssen darin keine Gründe nennen. Mehr Informationen finden Sie hier

Download   ❘  Muster: Kündigung des Pflegevertrags

Füllen Sie diese Vorlage bei Bedarf direkt am Computer aus. Nach dem Ausdrucken unterzeichnen Sie das Schreiben und reichen es beim Heimbetreiber ein. 

Heimvertrag kündigen 

Als Heimbewohner können Sie Ihren Vertrag mit der Pflegeeinrichtung jederzeit ordentlich kündigen. Auch hier reicht ein formloses Schreiben aus, in dem kein Kündigungsgrund genannt werden muss. Lesen Sie dazu auch unseren Artikel Heimvertrag kündigen

Download   ❘  Muster: ordentliche Kündigung des Heimvertrags

Füllen Sie diese Vorlage bei Bedarf direkt am Computer aus. Nach dem Ausdrucken unterzeichnen Sie das Schreiben und reichen es beim Heimbetreiber ein.

Download   ❘  Muster: außerordentliche Kündigung wegen Erhöhung des Heimentgelts

Füllen Sie diese Vorlage bei Bedarf direkt am Computer aus. Nach dem Ausdrucken unterzeichnen Sie das Schreiben und reichen es beim Heimbetreiber ein.

Download   ❘  Muster: außerordentliche Kündigung nach Erhöhung des Pflegegrads

Füllen Sie diese Vorlage bei Bedarf direkt am Computer aus. Nach dem Ausdrucken unterzeichnen Sie das Schreiben und reichen es beim Heimbetreiber ein.

Fördermittel für barrierefreie Umbauten: Pflegekasse, KfW und die Bundesländer

Antrag auf Fördermittel für barrierefreien Umbau

Fördermittel für barrierefreien Umbau erhalten pflegebedürftige Menschen von der Pflegekasse, der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und den Bundesländern.  

  • Bei der Pflegekasse kann der Antrag auf Zuschuss für barrierefreie Umbauten auch nachträglich gestellt werden, allerdings empfiehlt es sich, es vorab zu tun. 
  • Bei der KfW wird der Antrag auf Zuschuss/Kredit für den Umbau immer vor Beginn der Maßnahmen gestellt.  
  • Die Fördermittel, welche die Bundesländer anbieten, müssen in der Regel ebenfalls vor Umbaubeginn gestellt werden.  

Rechtliche Vorsorge

Patientenverfügung

Mit einer Patientenverfügung legen Sie im Vorhinein fest, welche medizinischen Maßnahmen an Ihnen durchgeführt werden dürfen und welche zu unterlassen sind, falls Sie zu irgendeinem Zeitpunkt in der Zukunft nicht mehr entscheidungsfähig sein sollten.  

Download   ❘  Patientenverfügung (ausfüllbare Muster-Vorlage)

Laden Sie die Datei herunter. Sie können diese dann direkt am Computer ausfüllen, speichern und ausdrucken. Nutzen Sie unsere ausführlichen Kommentare zu den einzelnen Feldern. Datum und Unterschrift nicht vergessen.

Vorsorgevollmacht 

Mit einer Vorsorgevollmacht bevollmächtigen Sie eine Vertrauensperson, wichtige Entscheidungen für Sie zu treffen, falls Sie aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr dazu in der Lage sind. Der oder die Bevollmächtigte kann Sie dann zum Beispiel gegenüber Ärzten, Behörden und Banken sowie vor Gericht vertreten und zudem Ihr Vermögen verwalten.

Download   ❘  Vorsorgevollmacht (ausfüllbare Muster-Vorlage)

Laden Sie die Datei herunter. Sie können diese dann direkt am Computer ausfüllen, speichern und ausdrucken. Nutzen Sie unsere ausführlichen Kommentare zu den einzelnen Feldern. Datum und Unterschrift nicht vergessen.

Betreuungsverfügung 

In einer Betreuungsverfügung benennen Sie eine Person, die Sie betreuen soll, falls Sie aus gesundheitlichen Gründen auf Betreuung angewiesen sind. Im Gegensatz zu einer Vorsorgevollmacht trifft hier allerdings das Betreuungsgericht die schlussendliche Entscheidung, wer Ihr/e Betreuer/in sein soll. 

Download   ❘  Betreuungsverfügung (ausfüllbare Muster-Vorlage)

Laden Sie die Datei herunter. Sie können diese dann direkt am Computer ausfüllen, speichern und ausdrucken. Nutzen Sie unsere ausführlichen Kommentare zu den einzelnen Feldern. Datum und Unterschrift nicht vergessen.

Testament

Mit einem Testament legen Sie fest, wer was und in welchem Umfang erben soll. Das Dokument muss eindeutig und rechtssicher formuliert sein. Sofern Sie es eigenständig und ohne die Hilfe eines Notars aufsetzen möchten, empfehlen wir Ihnen, unsere Testamentsvorlage zu verwenden. Diese enthält vorgefertigte Formulierungen für verschiedene Situationen und Verteilungswünsche.

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