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Wenn Sie also die richterliche Bestellung einer Betreuerin oder eines Betreuers vermeiden möchten, dann sollten Sie die Vorsorgevollmacht nutzen. Mit diesem Dokument können Sie festlegen, welche Person ab wann sie in welchen Angelegenheiten vertritt. Die Vorsorgevollmacht ist rechtsverbindlich und schließt eine gerichtliche Betreuung grundsätzlich aus. Das bedeutet, der oder die Bevollmächtigte sollte Ihr größtes Vertrauen genießen und alle Entscheidungen für Sie voraussichtlich auch so treffen, wie Sie es auch machen würden. Es gibt in diesem Fall keine Kontrolle.
Liegt keine Vollmacht vor, suchen die Gerichte erst nach geeigneten Personen in der Familie. Dafür müssen Angehörige, Ärzte oder öffentliche Einrichtungen einen Antrag stellen. Natürlich kommen hier vorzugsweise die den Betroffenen nahestehenden Personen in Betracht. Erst wenn keine geeignete Person gefunden werden kann, bestellt das Gericht einen sogenannten Berufsbetreuer.
Dies sind oft Pädagogen, Alten- und Krankenpfleger, aber auch Rechtsanwälte, die diesen selbstständigen Beruf ganz oder in Teilzeit ausüben. 2017 wurden etwa 40 Prozent der betreuten Personen durch Berufsbetreuer vertreten – mehr als eine halbe Million Menschen. (Es gibt verschiedene Register und einen Berufsverband der Berufsbetreuer/innen [https://bdb-ev.de/] wo Sie suchen und auch die Qualifikationen vergleichen können.) Meist werden Verwandte bevollmächtigt. Zu ehrenamtlichen Bevollmächtigten oder Betreuern können aber ebenso Freunde, Nachbarn oder Berufskollegen werden.
Mit der Betreuungsverfügung legen Sie nicht nur die Person oder die Personen fest, die Sie gesetzlich vertreten soll oder sollen, wenn Sie nicht mehr in der Lage sind, bestimmte Entscheidungen selbst zu treffen. Sie bestimmen auch detailliert, in welchen Angelegenheiten Sie die jeweilige Person vertritt.
Die wichtigen Bereiche sind
Sie können – wie schon erwähnt – unterschiedliche Personen, zum Beispiel je nach Fähigkeit für die einzelnen Bereiche bestimmen. Jede dieser Personen benötigt dann eine eigene Vollmacht.
Zudem gibt es eine große Zahl an Berufsbetreuern, die Betroffene gesetzlich vertreten können und von Gerichten bestellt werden. Diese kommen immer dann zum Einsatz, wenn keine Vollmacht vorliegt und keine geeignete Person aus der Familie gefunden werden kann. Es gibt nicht wenige Fälle, wo die familiären Verhältnisse so krisenhaft sind, dass die betroffene Person gar nicht möchte, dass er von Angehörigen vertreten wird. Da es oft auch um die Vermögensbetreuung geht, sind die Gerichte angehalten, auch mögliche niedere Motive von potentiellen Betreuungspersonen in Betracht zu ziehen, die dem Wohl der hilfsbedürftigen Person entgegenstehen.
Nutzen Sie unsere Vorlagen für die Vorsorgevollmacht und die Betreuungsverfügung:
Laden Sie die Datei herunter. Sie können diese dann direkt am Computer ausfüllen, speichern und ausdrucken. Nutzen Sie unsere ausführlichen Kommentare zu den einzelnen Feldern. Datum und Unterschrift nicht vergessen.
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