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In Deutschland ist die Pflegeversicherung für jede krankenversicherte Person Pflicht. Dabei spielt es keine Rolle, ob diese privat oder gesetzlich über die Krankenkassen versichert ist. Ein bestimmter Prozentsatz des Einkommens wird dafür monatlich von den Erwerbstätigen abgeführt.
Mit dem Geld werden die Pflegeleistungen finanziert, die Pflegebedürftige brauchen, um ihre Pflege – oder zumindest Teile der Pflege – zu finanzieren.
Je nach Pflegegrad und Pflegeaufwand reichen in vielen Fällen die Kassenleistungen nicht aus. Insbesondere bei der stationären Unterbringung in Pflege- beziehungsweise Altenheimen reicht der erstattungsfähige Teil der Aufwendungen oft bei weitem nicht an die Gesamtkosten heran. Für den Eigenanteil muss neben der eigenen Rente oft die Familie finanziell helfen. Alleinstehende Menschen müssen oft zusätzlich staatliche Sozialhilfe in Anspruch nehmen.
Neben den Leistungen der Pflegekassen gibt es finanzielle Hilfen der Sozialämter und zahlreiche Möglichkeiten, mit Vorsorge und Förderung Teile der Pflege zu finanzieren. Und viele Eigenleistungen lassen sich steuerlich absetzen.
1. Pflege
1.1. Pflegebedürftigkeit
1.1.1. Feststellung der Pflegebedürftigkeit – Die Pflegebegutachtung
1.1.2. Pflegebedürftigkeit bei Kindern – Die Pflegebegutachtung
In unserem Pflegehilfsmittel-Vergleichs-Portal finden Sie ein umfangreiches Sortiment an Hilfsmitteln und Sanitätsprodukten. Von Pflegehilfsmitteln, die den Alltag für Pflegebedürftige und Pflegepersonen erleichtern, über Gehhilfen und Gesundheitsschuhe bis zu medizinischen Geräten.
Die von uns gelisteten Anbieter wurden einer umfangreichen Überprüfung unterzogen. So können Sie sicher sein, dass Sie nur Produkte & Angebote seriöser Händler sehen.
Wir haben uns entschieden, Ihnen in Kooperation mit der Gutersohn-Apotheke eine sogenannte „Pflegebox“ ganz einfach zugänglich zu machen – in Apotheken-Qualität. Darin enthalten sind zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel im Wert von 40 Euro (während der Pandemie sogar 60 Euro), die Menschen ab Pflegegrad 1 monatlich zustehen. Alles, was Sie tun müssen, ist, den Antrag auszufüllen und an uns zu senden. Wir kümmern uns um die Abwicklung. Die Pflegekassen genehmigen die Box mit den Verbrauchshilfsmitteln für mindestens ein Jahr. Der Inhalt kann ganz einfach monatlich angepasst werden.
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