Finanzierung von pflegegerechtem Wohnen

Hier finden Sie einen kurzen Überblick über Finanzierungsmöglichkeiten, die Ihre eigenen vier Wände in ein pflegegerechtes und barrierefreies Eigenheim verwandeln. Vertiefen Sie sich in die Details mit unserem Artikel „Förderung – Altersgerechter Umbau“.

Pflegekasse: Umbau-Zuschuss von bis zu 4.000 Euro

Die Pflegekasse fördert – in erster Linie – baulichen Veränderungen des Wohnbereichs mit dem Ziel der Barrierefreiheit, indem sie einen Zuschuss zu sogenannten wohnumfeldverbessernden Maßnahmen gewährt.

Menschen mit Pflegegrad bekommen bis zu 4.000 Euro für barrierefreie Umbauten, und das schon ab Pflegegrad 1. Falls mehrere pflegebedürftige Personen im Haushalt wohnen, sind gar bis zu 16.000 Euro erhältlich.

Sparschwein

KfW-Zuschuss: bis zu 12,5 Prozent der Umbau-Kosten

Die zweite Förderungsmöglichkeit kommt von der Kreditanstalt für Wiederaufbau. Für den Umbau aber auch den Kauf barrierearmer beziehungsweise barrierefreier Wohnungen werden Zuschüsse und Kredite gewährt. Einzelne barrierefreie Umbauten fördert die KfW mit einer Erstattung von 10 Prozent der Kosten, gedeckelt auf 5.000 Euro. Erfüllt der Antragsteller den Kriterienkatalog des Standards „Altersgerechtes Haus“, erhält er gar einen Zuschuss von 12,5 Prozent der Kosten, begrenzt auf 6.250 Euro. Neben dem Zuschuss bietet die KfW auch Umbau-Kredite zu günstigen Konditionen.

Fördermittel auch von den Ländern erhältlich

Darüber hinaus bieten auch die einzelnen Bundesländer Fördermittel für barrierereduzierende Maßnahmen. Diese sind mit den Krediten und Zuschüssen der KfW kombinierbar.

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