Das Wichtigste in Kürze:

  • Immobilienverrentung ist eine beliebte Form der Altersvorsorge, bei der Sie Ihre Wohnung oder Ihr Haus gegen eine monatliche Rente sowie lebenslanges Wohnrecht eintauschen.  
  • Eine Verrentung der eigenen Immobilie empfiehlt sich vor allem für Senioren, die ihr Einkommen aufstocken möchten und keine Erben haben. 
  • Die Höhe der Immobilienrente hängt nicht allein vom Wert der Immobilie, sondern auch von der statistischen Lebenserwartung des Verkäufers ab.
  • Das Nießbrauchrecht stellt eine Alternative zum Wohnrecht dar, bei der Sie Ihre Immobilie auch vermieten dürfen.  

Falls Sie eine Immobilie besitzen, können Sie diese zu Geld machen, ohne aus ihr ausziehen zu müssen. Es besteht nämlich die Möglichkeit, das eigene Haus beziehungsweise die eigene Wohnung zu verrenten: Sie verkaufen Ihre Immobilie und erhalten dafür eine monatliche Rente sowie das Recht, lebenslang zu Hause wohnen zu bleiben. Erst nach Ihrem Tod geht die Immobilie in den Besitz des Käufers über. Bei diesem handelt es sich in der Regel um ein auf dieses Finanzierungskonzept spezialisiertes Unternehmen oder um eine gemeinnützige Organisation, prinzipiell kann es aber auch eine Privatperson sein.  

Für wen empfiehlt sich eine Immobilienverrentung?

Die Immobilienverrentung ist eine beliebte Form der Altersvorsorge. Sie empfiehlt sich vornehmlich für Senioren, die ihr Einkommen aufbessern möchten und keine Erben haben. Viele Ruheständler haben eine geringe Rente und halten sich finanziell gerade so über Wasser – nicht selten auch dann, wenn sie im Eigenheim wohnen und sich die Miete sparen. Das Geld reicht kaum, um notwendige Reparaturen durchzuführen oder altersgerecht umzubauen. Manche Senioren sehen sich daher gezwungen, ihr geliebtes Zuhause zu verkaufen und etwa in eine kleine, bescheidene Wohnung oder in ein Pflegeheim umzuziehen. Eine Verrentung ihrer Immobilie kann sie davor bewahren.

Auch für pflegebedürftige Haus- oder Wohnungseigentümer ist sie ein attraktives Modell: Mit der Immobilienrente können sie die Zuzahlungskosten für die Leistungen der Pflegeversicherung kompensieren. Zu beachten ist allerdings, dass die Immobilie stark unter Wert verkauft wird – nicht selten mit einem Verlust von mehr als 30 Prozent des Marktwerts.

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Art und Höhe der Immobilienrente

Bei der Immobilienrente handelt es sich klassischerweise um eine monatliche Zahlung, die der Immobilienverkäufer bis an sein Lebensende erhält. Grundsätzlich können jedoch Käufer und Verkäufer auch vereinbaren, dass die Rente nur für eine befristete Zeit gezahlt wird. Möglich sind zudem eine Einmalzahlung sowie eine Kombination aus einmaliger und laufender Auszahlung. 

Die Höhe der Rente hängt nicht nur vom Wert der Immobilie, sondern auch von der statistischen Lebenserwartung des Verkäufers ab. Diese wird vom Alter und Geschlecht abgeleitet. Dabei gilt: Je geringer die Lebenserwartung und je höher der Immobilienwert, umso höher ist die Rente.

Es gibt auch die Möglichkeit, eine Mindestlaufzeit festzulegen. Falls der Verkäufer vor ihrem Ende verstirbt, erhalten seine Angehörigen die Rente für die Restzeit.  

Lebenslanges Wohnrecht, Rückfallklausel und Instandhaltungskosten

Das lebenslange Wohnrecht sollte im notariellen Kaufvertrag festgeschrieben und als Grundschuld erstrangig im Grundbuch eingetragen sein. So haben Sie als Verkäufer eine Garantie, dass Sie auch dann Ihr zu Hause nicht verlassen müssen, wenn der Käufer es weiterverkauft.

Der Kaufvertrag sollte zudem eine sogenannte Rückfallklausel enthalten. Mit ihr stellen Sie sicher, dass Sie Ihr Eigentum zurückerhalten, wenn der Käufer insolvent wird und die vereinbarte Leibrente nicht mehr auszahlen kann. Im Vertrag wird zudem festgelegt, ob Sie weiterhin selbst die Instandhaltung und Sanierung Ihres Zuhauses bezahlen müssen. 

Mieteinnahmen durch Nießbrauchrecht

Das Nießbauchrecht ist eine Alternative zum Wohnrecht, mit der es Ihnen auch gestattet ist, Ihre Immobilie zu vermieten. Das ist etwa dann sehr praktisch, wenn Sie aufgrund eines erhöhten Pflegebedarfs in ein Heim umziehen müssen. Mit den Mieteinnahmen können Sie die Kosten für Unterkunft und Verpflegung decken – denn diese werden nicht von der Pflegeversicherung getragen. 

Beim Nießbrauch zahlt der Käufer keine Rente aus; stattdessen erhalten Sie den Verkaufspreis für ihre Immobilie auf einen Schlag ausgezahlt. Falls Sie sich aber eine lebenslange Rente wünschen, ist dies trotzdem möglich: Sie können den Erlös in eine Leibentenversicherung einzahlen und Sofortrente beziehen. 

Kaufvertrag: notarielle Beurkundung erforderlich

Das Bürgerliche Gesetzbuch schreibt im § 311b vor, dass der Kaufvertrag für eine Immobilie notariell beurkundet werden muss. Dies gilt auch bei einem Verkauf auf Rentenbasis.
Sind sich Käufer und Verkäufer einig über die Vertragsbedingungen, vereinbaren sie einen Gesprächstermin bei einem Notar. Dieser erfasst als unparteiischer und unabhängiger Jurist die Zielvorstellungen beider Parteien, nimmt ihre Personalien sowie den Sachstand auf, beantwortet rechtliche Fragen und prüft den Grundbucheintrag. Anschließend erstellt er den Kaufvertrag und lässt Ihnen diesen mindestens zwei Wochen vor dem Beurkundungstermin zukommen. Sie haben dann die Möglichkeit, die Vertragsinhalte zu prüfen. Im letzten Schritt wird der Vertrag von Ihnen und dem Käufer unterzeichnet und vom Notar beurkundet.
Einen Notar in Ihrer Nähe können Sie hier finden.

Voraussetzungen für eine Immobilienverrentung

Prinzipiell kann jeder Anbieter von Immobilienrenten frei festlegen, welche Voraussetzungen der Verkäufer und seine Immobilie erfüllen müssen, um die Rente zu erhalten. Mittlerweile haben sich hierbei jedoch bestimmte Standards etabliert: So wird etwa in den meisten Fällen vorausgesetzt, dass der Verkäufer ein Mindestalter von 60 bis 65 Jahren hat und die Immobilie lastenfrei ist.

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