Leistungen der Pflege- und Krankenkassen

Die Pflegekasse erbringt die meisten Leistungen im PflegeBereich. Ergänzt werden diese durch Leistungen der Krankenkasse. Krankenkassen-Leistungen sind in der Regel nur nach ärztlicher Verordnung erhältlich. Um Pflegeleistungen zu erhalten, müssen Sie zunächst einmal einen Antrag auf Pflegegrad bei Ihrer Pflegeversicherung stellen. Diese ist in der Regel an die Krankenkasse angeschlossen. 

Pflegeleistungen nur mit Pflegegrad erhältlich

Nach der Antragstellung wird die Pflegebedürftigkeit anhand eines umfangreichen Fragenkatalogs festgestellt. Damit beauftragt de Pflegeversicherung einen unabhängigen Gutachter, der Sie zu Hause besucht. Basierend auf dem Gutachten weist Ihnen die Pflegekasse einen Pflegegrad zu. Erst dann sind Sie berechtigt, Leistungen zu beziehen.   

Alle Leistungen der Pflege- und Krankenkassen sind ausführlich im Bereich Pflege erörtert. Im Folgenden finden Sie eine Kurzzusammenfassung. Wenn Sie auf die jeweilige Leistungsart klicken, kommen Sie automatisch zum richtigen Artikel. Die Höhe der Pflegekassenleistungen nach Pflegegrad finden sie in der Leistungstabelle. 

Rollstuhlfahrer erhält Pflege/ Leistungen

Hier finden Sie die Leistungen aus dem Bereich „Pflege" jeweils im Überblick:

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