Startseite > Finanzierung & Versicherung > Sozialleistungen – Hilfe zur Pflege
Wenn die eigenen Mittel für den notwendigen Pflegeaufwand nicht ausreichen, gibt es die Möglichkeit der Unterstützung durch das Sozialamt (nach SGB XII). Die sogenannte „Hilfe zur Pflege“ übernimmt dieselben Leistungen wie die Pflegekasse, also Pflegegeld, Pflegesachleistungen und so weiter (siehe Pflegekassen-Leistungen). Sie wird aber erst gewährt, wenn
Diese Sozialleistung kommt also in der Regel für pflegebedürftige Menschen in Frage, die grundsätzlich schon sozialhilfeberechtigt sind und einen eher geringen oder einen besonders hohen Pflegebedarf haben. Darunter fallen in der Regel Personen, die voraussichtlich weniger als sechs Monate Pflegebedarf haben. Der Grund: Sie bekommen meist keine Pflegekassenleistungen, da die gesetzliche Pflegebedürftigkeit (nach SGB IX, §14) erst gilt, wenn sie für voraussichtlich mindestens sechs Monate besteht.
Auch Menschen mit besonders hohem Pflegebedarf kommen hier in Betracht, da die Leistungen der Pflegekassen für sie oft nicht ausreichen. Hinzu kommt auch ein möglicher kleiner Personenkreis, der nicht pflegeversichert ist.
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