Zahlen und Fakten: häusliche Pflege in Deutschland

Zahl der Pflegebedürftigen steigt; Belastung pflegender Personen oft zu groß

Die private häusliche Pflege ist in Deutschland der Normalfall. Unterstützt durch ambulante Dienste tragen Millionen Angehörige die Hauptlast der Pflege. Nach Zahlen des Statistischen Bundesamtes haben Ende 2019 rund 4,1 Millionen Menschen Leistungen der Pflegekassen bezogen und galten somit als pflegebedürftig. Davon seien 80 Prozent (3,31 Millionen) zu Hause betreut worden. Von diesen wiederum wurden rund 2,33 Millionen durch Familien-Angehörige und Lebenspartner allein gepflegt. Bei etwa 980.000 kam ein ambulanter Pflegedienst hinzu. 

Das Robert-Koch-Institut (RKI) schätzte die Zahl der Personen, die mit der Pflege Angehöriger beschäftigt sind, 2015 auf etwa 4,7 Millionen. Das sind Erwachsene, die „regelmäßig“ eine bedürftige Person pflegen. Laut RKI sind davon 65 Prozent Frauen.

Pflegebedürftige Statistik

Die Datenlage wird schwächer, wenn man versucht, tiefer in die privaten Haushalte hineinzublicken. So gibt es nur wenige detaillierte Studien dazu, wie genau sich die Pflege zu Hause gestaltet; also: Wie viel Zeit wird für die Pflege aufgewendet? Wie ist sie organisiert? Wie hoch ist die Belastung der pflegenden Angehörigen?

Neueste Zahlen zeigen etwa, dass sich rund ein Viertel der pflegenden Angehörigen zeitlich und psychisch sehr belastet fühlen. (Pflege-Report 2020 des Wissenschaftlichen Instituts der AOK) Zum Pflegeaufwand heißt es: „So wendet die Hälfte der pflegenden Angehörigen rund vier Stunden und weniger pro Tag für die Pflege auf, während ein Viertel der Haushalte mindestens siebeneinhalb Stunden (7,6 Stunden) pro Tag leistet“. Der zeitliche Aufwand für die Pflege von Menschen mit den Pflegegraden 3 bis 5 und von Demenzerkrankten liegt bei täglich rund achteinhalb Stunde; in einem Viertel dieser Haushalte sogar bei zehn Stunden.

Noch alarmierender – was die Belastung pflegender Angehöriger angeht – sind die Ergebnisse einer Studie im Rahmen des Projekts „Zielgruppenspezifische Unterstützungsangebote für pflegende Angehörige“ (ZipA). Befragt wurden dafür 1.429 pflegende Angehörige. 72 Prozent gaben eine starke bis sehr starke emotionale Belastung an und fast die Hälfte der Befragten fühlte sich durch die Pflege stark körperlich beansprucht und dadurch gesundheitlich in Mitleidenschaft gezogen.

Warum die ganzen Zahlen? Als pflegende Angehörige sehen Sie, dass Sie nicht allein sind und Millionen Andere sich mit den gleichen Belastungen, Problemen und notwendigen Formalien auseinandersetzen müssen. Vernetzen Sie sich, sprechen Sie mit anderen Betroffenen – es gibt sie überall.

Es gibt viele Haushalte, wo die Pflege für alle Beteiligten zufriedenstellend gelöst ist. Viele pflegende Angehörige sind aber auch stark oder zu stark belastet. Manchmal hilft es schon, die Pflege hier und da neu zu arrangieren oder sich weitere Hilfe von außen zu holen. Was es für Möglichkeiten gibt, haben wir weiter unten für Sie zusammengefasst.

Leistungen der Pflegekassen für die häusliche Pflege (Übersicht)

In dieser Tabelle erhalten Sie einen Überblick, welche Pflegekassen-Leistungen für die häusliche Pflege in Frage kommen:

Leistungen Pflegegrad 1 Pflegegrad 2 Pflegegrad 3 Pflegegrad 4 Pflegegrad 5
Pflegegeld (Geldleistung bei privater häuslicher Pflege)  - 316 EUR  545 EUR  728 EUR  901 EUR 
Pflegesachleistung (häusliche Pflege durch Pflegefachkraft oder Pflegedienst)  - 689 EUR  1.298 EUR  1.612 EUR  1.995 EUR 
Teilstationäre Pflege (zusätzliche Leistung zu Pflegegeld oder Pflegesachleistung)  - 689 EUR  1.298 EUR  1.612 EUR  1.995 EUR 
Kurzzeitpflege (stationäre Pflege bis max. 8 Wochen pro Jahr) pro Kalenderjahr - 1.612 EUR / Jahr 1.612 EUR / Jahr 1.612 EUR / Jahr 1.612 EUR / Jahr
Verhinderungspflege (private Pflegeperson setzt aus; max. 6 Wochen pro Jahr)   - 1.612 EUR / Jahr 1.612 EUR / Jahr 1.612 EUR / Jahr 1.612 EUR / Jahr
Entlastungsbetrag (soll pflegende Angehörige entlasten und ist zweckgebunden) 125 EUR 125 EUR 125 EUR 125 EUR 125 EUR
Verbesserung des Wohnumfeldes (Zuschuss zu baulichen Verbesserungen)  4.000 EUR pro Maßnahme  4.000 EUR pro Maßnahme  4.000 EUR pro Maßnahme  4.000 EUR pro Maßnahme  4.000 EUR pro Maßnahme 
Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel  40 EUR  40 EUR  40 EUR  40 EUR  40 EUR 

Erklärungen zur Tabelle:

1.   Das Pflegegeld wird gezahlt, wenn die Pflege selbst sichergestellt wird, sei es durch Ehemann oder -frau, andere Familienangehörige, Freunde oder Ehrenamtliche. Es muss von den Pflegebedürftigen selbst beantragt werden. Während es im Haushalt eines älteren Ehepaares normalerweise in die gemeinsame Haushaltskasse eingeht, wird es in anderen Fällen in der Regel an die pflegenden Angehörigen weitergeleitet. Das sind dann oft Familienmitglieder, die eigene Haushalte und Familien haben und aufgrund der Pflege beispielsweise nur halbtags arbeiten können und natürlich zusätzliche Aufwendungen haben.

2.    Die Pflegesachleistung ist ein Betrag, der für die Kosten eines ambulanten Pflegedienstes eingesetzt wird. Der Pflegedienst rechnet seine Aufwendungen direkt mit der Pflegekasse der oder des Pflegebedürftigen ab. Natürlich können in einem Modell, bei dem Angehörige pflegen, aber auch eine Pflegefachkraft regelmäßig hilft, Pflegesachleistung und Pflegegeld kombiniert werden. Allerdings verringert sich das Pflegegeld, wenn die Pflegesachleistung in Anspruch genommen wird. Dafür gibt es eine prozentuale Berechnung, die wir Ihnen auf der Erklärseite zur Pflegesachleistung erläutern: Hier klicken.

3.    Die teilstationäre Pflege kann pflegende Angehörige essenziell unterstützen. Wenn sich eine geeignete Tagespflegeeinrichtung (oder Nachtpflege) in der Nähe befindet, kann der regelmäßige Besuch dort die pflegenden Personen stark entlasten. Zudem bringt er den pflegebedürftigen Menschen soziale Kontakte und Abwechslung. Abgerechnet werden kann Pflege und Transport bis zu den jeweiligen Höchstsätzen. Auch der Einsatz des Entlastungsbetrags ist hier möglich.

4.    Auch Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege können in Akutfällen die häusliche Pflege vorübergehend flankieren: Bei der Kurzzeitpflege durch eine kurzzeitige stationäre Unterbringung und bei der Verhinderungspflege durch vorübergehende Unterstützung durch einen Pflegedienst oder andere Familienangehörige oder „Helfer“. Beide Leistungen können auch kombiniert werden.

5.    Der Entlastungsbetrag ist sehr vielseitig und schon ab Pflegegrad 1 einsetzbar. Er wird zusätzlich gewährt; zum Beispiel für die ambulante Pflege, Tages- oder Nachtpflege, Kurzzeitpflege oder Betreuung und Hilfe im Alltag.

6.    Zudem steht Pflegebedürftigen ein Zuschuss für bauliche Veränderungen (wohnumfeldverbessernde Maßnahmen) im eigenen Wohnumfeld zu, die das Eigenheim barreriefreier machen. Und das auch schon ab Pflegegrad 1.

7.    Schlussendlich gibt es einen monatlichen pauschalen Zuschuss für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel wie Desinfektionsmittel, Einmalhandschuhe oder Einweg-Bettauflagen und so weiter. Viele technische Hilfsmittel fallen in den Verantwortungsbereich der Krankenkassen.

Plötzlich Pflegefall – Die häusliche Pflege organisieren

Manchmal kommt die Pflegebedürftigkeit schleichend, oft aber auch sehr plötzlich nach einem Unfall oder einer schweren Krankheit – nicht selten direkt nach einem Krankenhausaufenthalt. Sind Sie selbst betroffen, sollten Sie sich bemühen, Partner, Familienmitglieder oder Freunde aufzuklären und gerade in dieser ersten Phase „miteinzuspannen“, wenn möglich. Nicht umsonst wird die Pflegewelt oft als „Dschungel“ bezeichnet. Ohne Beratung kommen Betroffene da kaum weiter.
Aber auch als Alleinstehende oder -stehender sind Sie natürlich nicht hilflos. Im Krankenhaus ist der Sozialdienst Ihr erster und bester Ansprechpartner und auch wir versuchen mit unserer Plattform, Sie so verständlich wie möglich über alle relevanten Aspekte von Pflege zu informieren.

Am Anfang steht die Planung

Pflege schon von Beginn an richtig organisieren ist natürlich immer sinnvoll. Das sollte einfacher sein mit Pflegegrad 1 oder 2. Wenn hier nicht die Lebenspartnerin oder der Lebenspartner pflegt, kann möglicherweise ein Pflegedienst mit regelmäßigen kurzen Besuchen die notwendigen Maßnahmen erledigen. Oder eben nahe Angehörige, die in der Nähe wohnen.

Je nach Pflegebedarf ist es sinnvoll, alle helfenden Personen inklusive der ambulanten Pflege gut miteinander abzustimmen. In Partnerschaften werden meist Ehefrau oder Gatte viel Arbeit übernehmen können, in anderen Fällen sind die Kinder oder Enkel im Einsatz. Nachbarn übernehmen vielleicht gelegentlich Kleinigkeiten wie Einkaufen oder den Hund ab und zu ausführen.

Und natürlich macht professionelle Pflege Sinn, um alle etwas zu entlasten. Rechnen Sie sich aus, was ein Pflegedienst mit der vorgesehenen Pflegesachleistung alles machen kann. Sprechen Sie mit dem passenden Pflegedienst vor Ort. In unserer Datenbank mit Pflegeangeboten werden Sie bestimmt fündig und können Anbieter direkt kontaktieren.

Auch unsere Checkliste „Plötzlich Pflegefall“ hilft Ihnen hier sicher weiter.

häusliche Pflege

Wie bekomme ich Leistungen der Pflegeversicherung?

Voraussetzung für Leistungen der Pflegekassen ist ein Pflegegrad (früher Pflegestufe). Um diesen zu bestimmen, besucht der Medizinische Dienst der Krankenkasse (MDK) die hilfebedürftige Person. Bei der Begutachtung wird anhand eines umfassenden Fragekatalogs die Pflegebedürftigkeit der Betroffenen festgestellt. Basierend auf dem Bericht des MDK-Mitarbeiters ordnet die Pflegekasse der oder dem Pflegebedürftigen einen Pflegegrad zu. Dafür hat die Versicherung 25 Arbeitstage ab Antragstellung Zeit.

Wie dieses Begutachtungsverfahren genau abläuft, können Sie im Artikel „Feststellung der Pflegebedürftigkeit“ nachlesen. Mit einem Pflegegrad stehen Ihnen dann verschiedene Leistungen in unterschiedlicher Höhe zu.

Diese müssen jeweils bei der Pflegeversicherung, die direkt an Ihre Krankenkasse angeschlossen ist, beantragt werden. Für alle, die zu Hause pflegen oder gepflegt werden, ist das Pflegegeld erst einmal am wichtigsten. Prüfen Sie früh genug, welche Leistungen Sie abrufen können. Nutzen Sie dafür unser Informationsportal, die digitale Beratung oder die Checklisten und die Übersicht über zahlreiche „Formulare & Anträge“ mit vielen hilfreichen Dokumenten zum Herunterladen.

Auch mit dem Übersichtsartikel „Leistungen der Pflegekasse beantragen“ sind Sie da schon einen Schritt weiter.

Sie werden sehen, es ist nicht einfach – egal, ob sie Pflege benötigen oder selbst pflegen – sich durch den Wust an Verfahren, Leistungen und Anträgen zu „kämpfen“. Viele warten erst einmal ab, sehen, was Sie selbst zu Hause leisten können, und rufen ihnen zustehendes Geld für die Pflege erst ab, wenn es gar nicht mehr geht.

Schauen Sie lieber frühzeitig, wie Sie finanzielle oder andere Unterstützung erhalten. Wir helfen Ihnen dabei. Schon mit nur leichten Einschränkungen bekommen hilfsbedürftige Menschen den Pflegegrad 1 und damit Leistungen aus der Pflegekasse. Sie können sich hierzu ausführlich in einem Pflegestützpunkt beraten lassen. Was eine solche Beratung im Einzelnen umfasst und wie Sie die nächstgelegen Beratungsstelle finden, können Sie in unserem Experteninterview „Pflegestützpunkte: kostenlose Rundum-Beratung“ nachlesen.

Unterstützung für pflegende Angehörige

Pflegende Angehörige sind und bleiben die wichtigste Säule in der Pflege und brauchen deshalb unser aller Wertschätzung und natürlich konkrete Hilfsangebote.

Wenn Sie für eine pflegebedürftige Person die Pflege organisieren oder mit ihr oder ihm zusammen alle wichtigen Aspekte durchgehen möchten, hilft Ihnen sicher auch unser Informationsbereich „Hilfe für pflegende Angehörige“. Für arbeitstätige Angehörige besonders interessant sind Pflegeunterstützungsgeld, Pflegezeit und Familienpflegezeit. Welche Fragen sich die Angehörigen in einem Pflegehaushalt stellen sollten, steht in unserer Checkliste zum Thema; damit Sie keine Details übersehen.

Oft brauchen auch die Angehörigen, die pflegen, Unterstützung. Nicht selten überfordern sie sich selbst, sei es physisch oder psychisch.

Tagespflege, Seniorenbetreuung, ambulante Pflege von Profis oder Urlaub mit oder ohne die zu pflegenden Liebsten können Abhilfe schaffen, wenn die Belastung zu groß wird.

Für ganz praktische Entlastung im Pflegehaushalt sorgen auch die vielen Tausend ausländischen Pflege- beziehungsweise Betreuungskräfte, die oft in den privaten Haushalten wohnen. Sie werden in vielen Fällen über Agenturen „gebucht“, die aber oft mehr versprechen als die einzelne Arbeitskraft leisten kann und darf. Alles, was Sie zum Thema wissen müssen, erfahren Sie im Dossier „Ausländische Pflege- und Betreuungskräfte“.

Aber auch zahlreiche Selbsthilfegruppen können Sie bei der Bewältigung ihrer fordernden Aufgabe unterstützen. Sich auszutauschen mit anderen Betroffenen hilft meist in allen Belangen und stärkt die Seele. Kümmern Sie sich auch um sich selbst!

Pflegerin berät Pflegebedürftige

Private Pflege in der Praxis

Grundpflege

Viele pflegende Angehörige fragen sich natürlich, welche Pflegemaßnahmen sie ganz konkret durchführen können. Die medizinische Pflege, bei der es zum Beispiel um die Gabe von Spritzen oder spezielle Wundversorgung oder Ähnliches geht, sollte man den Pflegeprofis eines ambulanten Dienstes überlassen. Ansonsten sind die meisten Maßnahmen erlernbar. Lassen Sie sich dafür ausführlich beraten bei all den Personen, die auch mit der Pflege oder der Betreuung Ihrer oder Ihres Angehörigen zu tun haben. Das können die behandelnden Ärzte und Pfleger sein, auch im Krankenhaus, bei den genutzten Pflegediensten oder auch in der Tagespflege. Fragen Sie nach, wenn Sie bei bestimmten Pflegetätigkeiten Probleme haben. Praktische Pflegetipps können Sie auch in unserem Experteninterview „Tipps vom Profi für die häusliche Pflege“ nachlesen.

Über allem steht natürlich ein ehrlicher und tabufreier Austausch zwischen Pflegenden und zu Pflegenden. Empathie, Vertrauen und Ehrlichkeit haben einen hohen Stellenwert, um Situationen zu vermeiden, wo leicht Frust oder sogar Aggression entstehen können.

Viele praktische Pflegeanleitungen finden Sie im Bereich „Grundpflegerische Maßnahmen“, wo sie ganz konkrete Beschreibungen zu vielen Aspekten, insbesondere der Körperpflege, finden. Darüber hinaus empfehlen wir pflegenden Angehörigen, einen Pflegekurs zu absolvieren. Lesen Sie zu diesem Thema unser Experteninterview „Pflegekurse: kostenlose Schulung für Pflegende“.

Spezielle Pflege bei Demenz und anderen Krankheiten mit schweren Verläufen

Wenn Sie Menschen mit starken körperlichen oder geistigen Beeinträchtigungen und schweren Krankheiten zu Hause pflegen, sind Sie besonders gefordert. Der Umgang mit künstlichen Körperzugängen, Kathetern, aber auch Demenz in späten Stadien oder mit Menschen nach einem schweren Schlaganfall erfordert vor allem eines: Wissen.

Es führt meist kein Weg daran vorbei, sich praktische Hilfe von Fachkräften und behandelnden Ärzten einzuholen und Pflegekurse zu besuchen. Unter anderem auf den Seiten der Krankenkassen werden Sie sicher dazu fündig. Wir haben auf unserem Informationsportal im Bereich „Spezieller Pflegebedarf bei schwerer Krankheit“ viele konkrete Pflegemaßnahmen bei verschiedenen Krankheiten oder nach schweren Unfällen einfach aufbereitet. Von Demenz über Atemwegserkrankungen bis hin zu Schlaganfall und Knochenbrüchen.

Prophylaxe in der Pflege

Prophylaxe ist in der häuslichen Pflege enorm wichtig, damit die klassische Entwicklung von immer einem zum nächsthöheren Pflegegrad aufgehalten werden kann. Ganz oben bei den präventiven Maßnahmen steht ganz klar die Bewegung. Sie fördert die Gesundheit, regt alle Prozesse des Organismus an, von der Durchblutung bis zum bewussten Atmen, und kann einiges dazu beitragen, Menschen wieder mehr am sozialen Leben teilhaben zu lassen.

Prophylaxe ist also zwingender Bestandteil der Pflege. Und um Schaden vorzubeugen, müssen wir wissen, wo Gefahren drohen, wer besonders gefährdet ist und warum. Wir haben verschiedenste Maßnahmen, Risikofaktoren und Hinweise für die wichtigsten Bereiche zusammengefasst. Es gibt ausführliche Artikel von Aspirations- bis Thromboseprophylaxe. Gehen Sie dafür zu den „prophylaktischen Maßnahmen in der Pflege“. Wir empfehlen Ihnen zudem unser Experteninterview zum Thema Demenzprophylaxe

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