Außerklinische Intensivpflege

Auch schwerstkranke Menschen können zuhause gepflegt werden

Intensivpflege wird dort notwendig, wo Menschen lebensbedrohlich erkrankt sind und Intensivmedizin benötigen. Diese sind  zumeist schwerstpflegebedürftig und brauchen eine 24-Stunden-Betreuung. Dazu gehören unter anderem Menschen, die beatmet werden müssen, Querschnittsgelähmte oder Menschen mit Schädel-Hirn-Trauma. 

In vielen Fällen eignet sich eine ambulante Intensivpflege zuhause oder in speziellen Wohneinrichtungen besser für die Patienten als der Krankenhausaufenthalt.

Intensivpflege zu Hause

Bei Ihnen ist die Rehabilitation aus klinischer Sicht meist abgeschlossen. Zudem versprechen speziell ausgebildete Intensivpfleger und neueste mobile Technik eine sichere Rundum-Versorgung und oft führt die intensive Betreuung in der gewohnten Umgebung zu besseren Fortschritten beim Patienten. 

Wenden Sie sich auch an die Sozialdienste der Kliniken. Diese beraten sie, sodass eine problemlose Überführung nach Hause ermöglicht wird. Natürlich finden sie auch bei den spezialisierten Pflegediensten kompetente Ansprechpartner in Fragen der Intensivpflege.

außerklinische Intensivpflege

Beatmungspflege

Die häusliche Intensivpflege eignet sich insbesondere für Patienten, die auf eine künstliche Beatmung angewiesen sind. Dazu gehören beispielsweise COPD-Patienten bzw. Patienten mit Atmungsstörungen (respiratorischer Insuffizienz), die oft nach schwerwiegenden Verletzungen oder Lungenerkrankungen auftreten. Auch dank der modernen Technik ist es heute möglich, Tausende von Beatmungspatienten und -patientinnen sicher zuhause zu versorgen und viele Pflegedienste haben sich auf die Intensivpflege spezialisiert.

Die zusätzlich qualifizierten Pflegefachkräfte sind für den Umgang mit den Beatmungsgeräten verantwortlich, wie auch für das Absaugen von Schleim und anderen Sekreten. Sie überprüfen täglich die Blutgaswerte und versorgen zum Beispiel Luftröhrenschnitte. Natürlich kümmern sie sich auch um zusätzliche Grundpflege und notwendige hauswirtschaftliche Tätigkeiten.

Pflege von Wachkoma-Patienten

Auch bei Wachkoma-Patienten ist in der Regel eine intensive medizinische und pflegerische 24-Stunden-Versorgung notwendig. Die Patienten befinden sich in unterschiedlichen sogenannten Aufwachphasen, welche jeweils eigene Anforderungen an die Pflege stellen. 

Auch für Wachkoma-Patienten sind die Pflege und Therapie – je nach Zustand des Patienten – oft zuhause oder im Pflegeheim möglich und auch wünschenswert. 

Neben der Nahrungsaufnahme und der körperlichen Hygiene ist hier oft eine stimulierende Pflege sehr wichtig. Dabei geht es um Berührungen, Sinnes- und Muskelstimulation, die dem Patienten ermöglichen sollen, verlorene Fähigkeiten langsam zurückzuerlangen. 

Auch diese Art der Intensivpflege muss der behandelnde Arzt verordnen. Die Krankenkassen übernehmen hier in der Regel den größten Teil der Kosten, solange der Patient auf die Intensivpflege angewiesen ist. Patienten in der frühen Rehabilitation, die beispielsweise nicht mehr beatmet oder mit Trachealkanüle behandelt werden müssen, gelten oft nicht mehr als Intensivpatienten. Bei der häuslichen Pflege stehen dann auch wieder die Pflegekassen mit einem größeren Anteil in der Leistungspflicht. Leider verschwimmen auch hier die medizinischen und pflegerischen Abgrenzungen, sodass Streitigkeiten zwischen Kranken- und Pflegekassen aber auch zwischen Kassen und Patienten beziehungsweise ihren Angehörigen auftreten können.

Kostenübernahme bei Intensivpflege

Regelmäßig übernehmen bei der Intensivpflege die Krankenkassen den größten Teil, indem sie die medizinisch notwendige Behandlungspflege erstatten. Mit Pflegegrad besteht weiterhin Anspruch auf Grundpflege, Haushaltspflege und wie bei Wachkoma-Patienten auch Aktivierungspflege der Mobilität. In der Regel gilt, dass die Grundpflege und hauswirtschaftliche Tätigkeiten, auch nach ärztlicher Verordnung, zwar vom gleichen Pflegedienst durchgeführt wird, hier aber die Pflegekasse verantwortlich ist. 

So verordnet die Klinik oder der behandelnde Arzt – meist nach stationärem Aufenthalt – die häusliche Krankenpflege und übermittelt damit den Antrag auf außerklinische Intensivpflege an die Krankenkasse. Die Verordnung gilt vorerst für 10 Tage und wird danach quartalsweise immer wieder neu verordnet. Bestand noch keine Pflegebedürftigkeit, also ein Pflegegrad, sollte gleichzeitig bei der Pflegekasse ein Antrag auf Feststellung der Pflegebedürftigkeit gestellt werden, damit die Kostenübernahme von Grundpflege und hauswirtschaftlichen Tätigkeiten durch die Pflegekassen auch sichergestellt wird.  

Weitere Themen aus dieser Rubrik

Pflegehilfsmittel

Ihre Pflege­hilfsmittel

In unserem Pflegehilfsmittel-Vergleichs-Portal finden Sie ein umfangreiches Sortiment an Hilfsmitteln und Sanitätsprodukten. Von Pflegehilfsmitteln, die den Alltag für Pflegebedürftige und Pflegepersonen erleichtern, über Gehhilfen und Gesundheitsschuhe bis zu medizinischen Geräten.

Die von uns gelisteten Anbieter wurden einer umfangreichen Überprüfung unterzogen. So können Sie sicher sein, dass Sie nur Produkte & Angebote seriöser Händler sehen.

Haben wir etwas vergessen?

Schreiben Sie uns gerne, wenn Sie etwas in unserem Informationsportal vermissen oder einen Fehler entdecken. So können wir unser Angebot weiter verbessern. Unsere Redakteure freuen sich über jede Rückmeldung.