Startseite > Pflege > Die Leistungen der Pflegekassen im Einzelnen
Die Pflegeversicherung ist eine Pflichtversicherung für alle Menschen in Deutschland, die Mitglied einer Krankenkasse oder einer privaten Krankenversicherung sind. Pflegebedürftige Menschen erhalten aus diesem Topf je nach Pflegegrad unterschiedliche Geld- und Sachleistungen.
Dazu zählen finanzielle Unterstützung für die Pflege durch Angehörige oder durch professionelle Pflege- und Betreuungskräfte aber auch die Kostenerstattung technischer Hilfsmittel und anderer Pflegehilfsmittel sowie Zuschüsse für einen altersgerechten Umbau der Wohnung.
Die Leistungen gliedern sich grundsätzlich in fünf Bereiche:
Welche Leistungen die Pflegekassen erstatten, wann Sie Anspruch auf die jeweiligen Leistungen haben und wie hoch diese sind, erfahren Sie hier – kurz und verständlich erklärt. Klicken Sie dazu auf die jeweiligen Begriffe unten in den Boxen. Eine anschauliche Übersicht über die Höhe der möglichen Leistungen finden Sie in unserer Tabelle.
Die einzelnen Leistungen werden von den Krankenkassen, der Pflegeversicherung und im Gesetzbuch mit bestimmten Begriffen bezeichnet, die wir hier auch verwenden. Pflegesachleistung, Pflegegeld, Kurzzeitpflege etc. – alles ganz unterschiedliche Leistungen für unterschiedliche Bereiche der jeweiligen Pflegesituation.
Übrigens: Wie Sie Pflegekosten, die nicht von Pflegekasse oder Krankenversicherung übernommen werden, von der Steuer absetzen können, erfahren Sie hier.
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