Startseite > Pflege > Die Leistungen der Pflegekassen im Einzelnen
Die Pflegeversicherung ist eine Pflichtversicherung für alle Menschen in Deutschland, die Mitglied einer Krankenkasse oder einer privaten Krankenversicherung sind. Pflegebedürftige Menschen erhalten aus diesem Topf je nach Pflegegrad unterschiedliche Geld- und Sachleistungen.
Dazu zählen finanzielle Unterstützung für die Pflege durch Angehörige oder durch professionelle Pflege- und Betreuungskräfte aber auch die Kostenerstattung technischer Hilfsmittel und anderer Pflegehilfsmittel sowie Zuschüsse für einen altersgerechten Umbau der Wohnung.
Die Leistungen gliedern sich grundsätzlich in fünf Bereiche:
Welche Leistungen die Pflegekassen erstatten, wann Sie Anspruch auf die jeweiligen Leistungen haben und wie hoch diese sind, erfahren Sie hier – kurz und verständlich erklärt. Klicken Sie dazu auf die jeweiligen Begriffe unten in den Boxen. Eine anschauliche Übersicht über die Höhe der möglichen Leistungen finden Sie in unserer Tabelle.
Die einzelnen Leistungen werden von den Krankenkassen, der Pflegeversicherung und im Gesetzbuch mit bestimmten Begriffen bezeichnet, die wir hier auch verwenden. Pflegesachleistung, Pflegegeld, Kurzzeitpflege etc. – alles ganz unterschiedliche Leistungen für unterschiedliche Bereiche der jeweiligen Pflegesituation.
Übrigens: Wie Sie Pflegekosten, die nicht von Pflegekasse oder Krankenversicherung übernommen werden, von der Steuer absetzen können, erfahren Sie hier.
In unserem Pflegehilfsmittel-Vergleichs-Portal finden Sie ein umfangreiches Sortiment an Hilfsmitteln und Sanitätsprodukten. Von Pflegehilfsmitteln, die den Alltag für Pflegebedürftige und Pflegepersonen erleichtern, über Gehhilfen und Gesundheitsschuhe bis zu medizinischen Geräten.
Die von uns gelisteten Anbieter wurden einer umfangreichen Überprüfung unterzogen. So können Sie sicher sein, dass Sie nur Produkte & Angebote seriöser Händler sehen.
Wir haben uns entschieden, Ihnen in Kooperation mit der Gutersohn-Apotheke eine sogenannte „Pflegebox“ ganz einfach zugänglich zu machen – in Apotheken-Qualität. Darin enthalten sind zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel im Wert von 40 Euro (während der Pandemie sogar 60 Euro), die Menschen ab Pflegegrad 1 monatlich zustehen. Alles, was Sie tun müssen, ist, den Antrag auszufüllen und an uns zu senden. Wir kümmern uns um die Abwicklung. Die Pflegekassen genehmigen die Box mit den Verbrauchshilfsmitteln für mindestens ein Jahr. Der Inhalt kann ganz einfach monatlich angepasst werden.
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