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Alle Pflegedürftigen, die zu Hause gepflegt werden, haben Anspruch auf den monatlichen Entlastungsbetrag von 125 Euro. Das gilt auch für Menschen mit Pflegegrad 1. Wie der Name schon verrät, dient der Entlastungsbetrag dazu, die pflegenden Angehörigen etwas zu entlasten, indem Dienstleister ihnen einen Teil der Betreuung abnehmen.
Das Geld kann verwendet für:
Bei den ambulanten Pflegeleistungen ist hier zu beachten, dass nur in Pflegegrad 1 alle pflegerischen Maßnahmen der Pflegedienste in den Entlastungsbetrag eingeschlossen sind. Für Personen mit den Pflegegraden 2-5 gilt, dass das Geld nicht für körperbezogene Pflege wie Waschen oder Wechseln der Kleidung eingesetzt werden kann, sondern vor allem für die pflegerische Betreuung.
Zur pflegerischen Betreuung durch Pflegedienstleister gehören Maßnahmen, die bei der Bewältigung und der Gestaltung des Alltags helfen. Dabei kann es um die Tagesstrukturierung gehen, um die Bewältigung psychischer Problemlagen, um Hilfe bei der Pflege sozialer Kontakte oder auch um die kognitive Aktivierung, um Denk- und Lernprozesse anzustoßen.
Hinzu kommen hauswirtschaftliche Aufgaben wie Wohnungsreinigung (Müllentsorgung, Staubsaugen, Staubwischen etc.), Kleiderreinigung (Wäsche waschen, aufhängen und bügeln) und Zubereitung von Mahlzeiten (Kochen und Geschirreinigung).
Zu den typischen Angeboten zur Unterstützung im Alltag beziehungsweise den sogenannten niedrigschwelligen Betreuungsangeboten zählen zudem die Begleitung bei Ausflügen, Besuchen oder zu Veranstaltungen. Je nach Bundesland kann mit dem Entlastungsbetrag auch die Teilnahmegebühr für anerkannte Angebote wie Kreativgruppen oder Bewegungs- und Koordinationskurse bestritten werden. Oft sind es die sogenannten Pflegebegleiter und Pflegebegleiterinnen, welche den pflegebedürftigen Menschen dabei im Alltag zur Seite stehen und sie sozial stützen. Auch sie können typischerweise mit dem Entlastungsbetrag bezahlt werden.
Drei wichtige Tipps:
• Der Betrag kann zusätzlich zu den abgerufenen Leistungen der Tages- oder Nachtpflege (teilstationäre Pflege), der Kurzzeit- sowie Verhinderungspflege genutzt werden.
• Sammeln Sie für den Entlastungsbetrag Rechnungen, die Sie dann bei der Pflegekasse einreichen.
• Wenn Sie die 125 Euro in einem Monat nicht komplett ausschöpfen, können Sie den Restbetrag in den Folgemonaten innerhalb eines Kalenderjahres nutzen. Sie sammeln die Beträge also quasi an.
Um den Entlastungsbetrag in Anspruch zu nehmen, müssen Sie Belege für die erbrachten und gezahlten Leistungen sammeln und bei der Pflegekasse oder Ihrer privaten Krankenversicherung einreichen.
Sie müssen keinen speziellen Antrag stellen. Aus den Belegen und Rechnungen muss allerdings hervorgehen, für welche der oben genannten Leistungen der Entlastungsbetrag eingesetzt werden soll, und in welcher Höhe. Dazu ist eine Erläuterung für die Pflegekasse sicher von Vorteil, gerade wenn es viele Belege sind.
Fragen Sie bei Ihrer Pflegeversicherung nach, welche der Pflege- beziehungsweise Betreuungsdienstleister zugelassen sind, damit Sie nachher nicht auf den Kosten sitzenbleiben.
Der Entlastungsbetrag kann für die Arbeit der Pflegedienste eingesetzt werden, bei denen es nicht um körperbezogene Pflege oder Grundpflege geht. Also für hauswirtschaftliche Hilfe und kleinere Unterstützungsleistungen im häuslichen Alltag. Eine Ausnahme bilden hier pflegebedürftige Menschen mit Pflegegrad 1, bei denen auch körperbezogene Pflege mit dem Entlastungsbetrag finanziert werden kann.
Für die Kosten von teilstationärer Pflege bei Pflegegrad 1.
Jederzeit zur Finanzierung der Verhinderungspflege bei einem professionellen Anbieter, der auch Rechnungen stellen kann.
In unserem Pflegehilfsmittel-Vergleichs-Portal finden Sie ein umfangreiches Sortiment an Hilfsmitteln und Sanitätsprodukten. Von Pflegehilfsmitteln, die den Alltag für Pflegebedürftige und Pflegepersonen erleichtern, über Gehhilfen und Gesundheitsschuhe bis zu medizinischen Geräten.
Die von uns gelisteten Anbieter wurden einer umfangreichen Überprüfung unterzogen. So können Sie sicher sein, dass Sie nur Produkte & Angebote seriöser Händler sehen.
Wir haben uns entschieden, Ihnen in Kooperation mit der Gutersohn-Apotheke eine sogenannte „Pflegebox“ ganz einfach zugänglich zu machen – in Apotheken-Qualität. Darin enthalten sind zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel im Wert von 40 Euro (während der Pandemie sogar 60 Euro), die Menschen ab Pflegegrad 1 monatlich zustehen. Alles, was Sie tun müssen, ist, den Antrag auszufüllen und an uns zu senden. Wir kümmern uns um die Abwicklung. Die Pflegekassen genehmigen die Box mit den Verbrauchshilfsmitteln für mindestens ein Jahr. Der Inhalt kann ganz einfach monatlich angepasst werden.
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