Der Entlastungsbetrag

Entlastung für pflegende Angehörige

Alle Pflegedürftigen, die zu Hause gepflegt werden, haben Anspruch auf den monatlichen Entlastungsbetrag von 125 Euro.  Das gilt auch für Menschen mit Pflegegrad 1. Wie der Name schon verrät, dient der Entlastungsbetrag dazu, die pflegenden Angehörigen etwas zu entlasten, indem Dienstleister ihnen einen Teil der Betreuung abnehmen.
Das Geld kann verwendet für:

Bei den ambulanten Pflegeleistungen ist hier zu beachten, dass nur in Pflegegrad 1 alle pflegerischen Maßnahmen der Pflegedienste in den Entlastungsbetrag eingeschlossen sind. Für Personen mit den Pflegegraden 2-5 gilt, dass das Geld nicht für körperbezogene Pflege wie Waschen oder Wechseln der Kleidung eingesetzt werden kann, sondern vor allem für die pflegerische Betreuung.

Pflegerische Betreuung

Zur pflegerischen Betreuung durch Pflegedienstleister gehören Maßnahmen, die bei der Bewältigung und der Gestaltung des Alltags helfen. Dabei kann es um die Tagesstrukturierung gehen, um die Bewältigung psychischer Problemlagen, um Hilfe bei der Pflege sozialer Kontakte oder auch um die kognitive Aktivierung, um Denk- und Lernprozesse anzustoßen.

Altenpflegerin schiebt Seniorin im Rollstuhl

Hinzu kommen hauswirtschaftliche Aufgaben wie Wohnungsreinigung (Müllentsorgung, Staubsaugen, Staubwischen etc.), Kleiderreinigung (Wäsche waschen, aufhängen und bügeln) und Zubereitung von Mahlzeiten (Kochen und Geschirreinigung).

Zu den typischen Angeboten zur Unterstützung im Alltag  beziehungsweise den sogenannten niedrigschwelligen Betreuungsangeboten zählen zudem die Begleitung bei Ausflügen, Besuchen oder zu Veranstaltungen. Je nach Bundesland kann mit dem Entlastungsbetrag auch die Teilnahmegebühr für anerkannte Angebote wie Kreativgruppen oder Bewegungs- und Koordinationskurse bestritten werden. Oft sind es die sogenannten Pflegebegleiter und Pflegebegleiterinnen, welche den pflegebedürftigen Menschen dabei im Alltag zur Seite stehen und sie sozial stützen. Auch sie können typischerweise mit dem Entlastungsbetrag bezahlt werden.

Tipp Icon

Drei wichtige Tipps:

• Der Betrag kann zusätzlich zu den abgerufenen Leistungen der Tages- oder Nachtpflege (teilstationäre Pflege), der Kurzzeit- sowie Verhinderungspflege genutzt werden.
• Sammeln Sie für den Entlastungsbetrag Rechnungen, die Sie dann bei der Pflegekasse einreichen.
• Wenn Sie die 125 Euro in einem Monat nicht komplett ausschöpfen, können Sie den Restbetrag in den Folgemonaten innerhalb eines Kalenderjahres nutzen. Sie sammeln die Beträge also quasi an.

Wie bekomme ich den Entlastungsbetrag?

Um den Entlastungsbetrag in Anspruch zu nehmen, müssen Sie Belege für die erbrachten und gezahlten Leistungen sammeln und bei der Pflegekasse oder Ihrer privaten Krankenversicherung einreichen.

Was ist beim Antrag auf den Entlastungsbetrag zu beachten?

Sie müssen keinen speziellen Antrag stellen. Aus den Belegen und Rechnungen muss allerdings hervorgehen, für welche der oben genannten Leistungen der Entlastungsbetrag eingesetzt werden soll, und in welcher Höhe. Dazu ist eine Erläuterung für die Pflegekasse sicher von Vorteil, gerade wenn es viele Belege sind.

Welche Dienstleister beziehungsweise Anbieter kann ich für Entlastungspflege beauftragen?

Fragen Sie bei Ihrer Pflegeversicherung nach, welche der Pflege- beziehungsweise Betreuungsdienstleister zugelassen sind, damit Sie nachher nicht auf den Kosten sitzenbleiben.

Wann kann ich den Entlastungsbetrag für Pflegesachleistungen einsetzen?

Der Entlastungsbetrag kann für die Arbeit der Pflegedienste eingesetzt werden, bei denen es nicht um körperbezogene Pflege oder Grundpflege geht. Also für hauswirtschaftliche Hilfe und kleinere Unterstützungsleistungen im häuslichen Alltag. Eine Ausnahme bilden hier pflegebedürftige Menschen mit Pflegegrad 1, bei denen auch körperbezogene Pflege mit dem Entlastungsbetrag finanziert werden kann.

Wann kann ich den Entlastungsbetrag für Kurzzeitpflege einsetzen?

  1. Wenn die Leistung der Kurzzeitpflege ausgeschöpft ist.
  2. Für die Finanzierung des Eigenanteils bei der Kurzzeitpflege. Zum Beispiel für Kost und Logis in der stationären Einrichtung.
  3. Für die Aufwendungen für eine Kurzzeitpflege bei Pflegegrad 1.

Wann kann ich den Entlastungsbetrag für teilstationäre Pflege (Tages- und Nachtpflege) einsetzen?

  1. Zum Aufstocken der Leistungen für die Tages- oder Nachtpflege.
  2. Für die Kosten von teilstationärer Pflege bei Pflegegrad 1.

Wann kann ich den Entlastungsbetrag für die Verhinderungspflege einsetzen?

Jederzeit zur Finanzierung der Verhinderungspflege bei einem professionellen Anbieter, der auch Rechnungen stellen kann.

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