Startseite > Pflege > Die Leistungen der Pflegekassen im Einzelnen > Kombinationsleistungen
Gesetzgeber und Pflegekassen sprechen von der sogenannten Kombinationsleistung, wenn Pflegegeld und Pflegesachleistung gleichzeitig bezogen werden. Für die häusliche Pflege durch Angehörige, Freunde oder Ehrenamtliche ist erst einmal das Pflegegeld vorgesehen. Wenn eine pflegebedürftige Person durch einen ambulanten Pflegedienst betreut wird, erhält sie von der Pflegekasse die sogenannten Pflegesachleistungen. Werden die private und die professionelle Pflege „gemixt“, so können die Leistungen verknüpft werden. Dann spricht man von der Kombinationsleistung oder Kombinationspflege. Sie gilt ab Pflegegrad 2.
Wie die beiden genannten Leistungen kombiniert werden, ist nicht ganz einfach. Kurz erklärt: Das Pflegegeld verringert sich prozentual – abhängig von dem Anteil, der bei den Sachleistungen in Anspruch genommen worden ist.
Eine Tochter pflegt ihren Vater (Pflegegrad 3) und ein Pflegedienst übernimmt morgens Duschen und Körperpflege des Vaters, während die Tochter bei der Arbeit ist.
Dem Betroffenen stehen bei seinem Pflegegrad 1.363 Euro für die professionelle ambulante Betreuung (Sachleistung) zu. Die mobile Pflege berechnet 966 Euro für ihre Dienste. Das sind etwa 71 Prozent der maximalen Leistung von 1.363 Euro. Die „übrigen“ 29 Prozent stehen dem Vater nun noch beim Pflegegeld zu. Also: 29 Prozent von 545 Euro. Das sind 158,05 Euro.
Pflegegrad | 2 | 3 | 4 | 5 | Pflegesachleistung | 724 Euro | 1.363 Euro | 1.693 Euro | 2.095 Euro |
---|---|---|---|---|
Pflegegeld | 316 Euro | 545 Euro | 738 Euro | 901 Euro |
Eigentlich sollten sich Pflegebedürftige für das Verhältnis der Anteile entscheiden, dann kommen die Leistungen auch rechtzeitig. An die Entscheidung ist die pflegebedürftige Person dann für sechs Monate gebunden.
Manchmal variiert aber die Pflegesachleistung von Monat zu Monat. Deshalb ist es in der Praxis auch oft möglich, dass die Pflegeversicherung aus den unterschiedlichen Rechnungen der Pflegedienste monatlich aktuell das Pflegegeld berechnet und auszahlt. Da das Pflegegeld normalerweise aber immer im Voraus ausbezahlt wird, kann es bei diesem flexiblen Modell zu Verzögerungen kommen, weil der Pflegedienst ja erst abrechnen muss.
Besitzt eine pflegebedürftige Person mindestens Pflegegrad 2 und hat einen Pflegedienst engagiert, gehen aus dem Vertrag die monatlichen Kosten hervor. Liegen diese unter dem Maximalbetrag (siehe Tabelle), reicht man diesen bei der Pflegekasse ein und bekommt anteilig dazu Pflegegeld ausbezahlt. Wie schon erwähnt gilt die Vereinbarung nach Einreichung des Pflegevertrags für sechs Monate und kann eigentlich nicht mehr abgeändert werden.
In der Praxis ist es aber häufig so, dass bestimmte Umstände beispielsweise zu einer Erhöhung des Anteils der Pflegesachleistung führen können und die Pflegeversicherung sich dann aktuell danach richtet. Bitte klären Sie Ihre Pflegekasse frühzeitig mit der Begründung für die neue Kombinationsleistung auf.
Wenn Sie mehr über die Kosten der ambulanten Pflegedienste erfahren wollen, schauen Sie doch einmal hier.
Ja. Wenn Sie die bewilligte Pflegesachleistung nicht voll ausschöpfen, wird der verbleibende Pflegegeld-Betrag automatisch ausbezahlt.
In unserem Pflegehilfsmittel-Vergleichs-Portal finden Sie ein umfangreiches Sortiment an Hilfsmitteln und Sanitätsprodukten. Von Pflegehilfsmitteln, die den Alltag für Pflegebedürftige und Pflegepersonen erleichtern, über Gehhilfen und Gesundheitsschuhe bis zu medizinischen Geräten.
Die von uns gelisteten Anbieter wurden einer umfangreichen Überprüfung unterzogen. So können Sie sicher sein, dass Sie nur Produkte & Angebote seriöser Händler sehen.
Wir haben uns entschieden, Ihnen in Kooperation mit der Gutersohn-Apotheke eine sogenannte „Pflegebox“ ganz einfach zugänglich zu machen – in Apotheken-Qualität. Darin enthalten sind zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel im Wert von 40 Euro (während der Pandemie sogar 60 Euro), die Menschen ab Pflegegrad 1 monatlich zustehen. Alles, was Sie tun müssen, ist, den Antrag auszufüllen und an uns zu senden. Wir kümmern uns um die Abwicklung. Die Pflegekassen genehmigen die Box mit den Verbrauchshilfsmitteln für mindestens ein Jahr. Der Inhalt kann ganz einfach monatlich angepasst werden.
Schreiben Sie uns gerne, wenn Sie etwas in unserem Informationsportal vermissen oder einen Fehler entdecken. So können wir unser Angebot weiter verbessern. Unsere Redakteure freuen sich über jede Rückmeldung.