Pflegehilfsmittel

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Achtung:

Wegen der Corona-Pandemie ist der Höchstsatz für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel vorübergehend auf 60 Euro – vorher 40 Euro – angehoben worden. Das gilt rückwirkend ab dem 1. April 2020 und vorerst bis zum 31. Dezember 2021. Für Pflegebedürftige ab Pflegegrad 1, die zu Hause gepflegt werden, bedeutet das, sie können bei den Pflegekassen für die genannten Verbrauchsartikel monatlich bis zu 60 Euro abrechnen (§ 4 COVID-19-VSt-SchutzV). Wenn Sie einen Pflegegrad haben und monatlich kostenfrei und ganz einfach eine regelmäßige „Pflegebox" bekommen möchten, klicken Sie hier.

Welche Pflegehilfsmittel gibt es?

Pflegehilfsmittel sollen die Pflege erleichtern, Beschwerden der Pflegebedürftigen abmildern oder diesen eine selbstständigere Lebensführung ermöglichen.

Die Pflegekassen unterscheiden zwei Arten von Pflegehilfsmitteln: technische und zum Verbrauch bestimmte Hilfsmittel. Technische Hilfsmittel können beispielsweise Pflegebetten, Rollstühle, aber auch Hausnotrufsysteme sein. Zu den Verbrauchshilfsmitteln werden unter anderem Einmalhandschuhe, Inkontinenzauflagen oder Desinfektionsmittel gerechnet. Hier geht es um Hilfsmittel, die ausschließlich zum einmaligen Ge- und Verbrauch genutzt und nicht von den Krankenversicherungen übernommen werden. Sie alle sind im Hilfsmittelverzeichnis eingetragen. Dieses können Sie auf diesen Seiten des GKV-Spitzenverbands einsehen.

Was zahlt die Krankenkasse – was zahlt die Pflegekasse?

In den Produktgruppen 1-38 des Hilfsmittel-Verzeichnisses finden Sie die Hilfsmittel, die von der Krankenkasse abgerechnet werden – ab Produktgruppe 50 die Pflegehilfsmittel, die in den meisten Fällen von den Pflegekassen übernommen werden. In der Produktgruppe 54 sind die sogenannten zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmittel gelistet.

Ältere Dame mit Pflegehilfsmittel / Rollator

Das sind:

  • saugende Bettschutzeinlagen / Inkontinenzeinlagen zum einmaligen Gebrauch,
  • Fingerlinge,
  • Einmalhandschuhe (ausgenommen sind Einmalwaschhandschuhe),
  • Mundschutz,
  • Schutzschürzen (Einweg),
  • Einmallätzchen
  • und Desinfektionsmittel für Hände oder Flächen (keine Wunddesinfektion).

Notwendige Hilfsmittel werden vom behandelnden Arzt oder der behandelnden Ärztin per Rezept verschrieben.

Oft ist nicht ganz klar, welche Hilfsmittel von der Krankenkasse oder der Pflegeversicherung übernommen werden. Für eine einfache Abwicklung haben sich die Krankenkassen mit den angeschlossenen Pflegeversicherungen auf eine pauschale Aufteilung bei den Ausgaben für Pflegehilfsmittel geeinigt. So soll die Kostenerstattung für die Patienten und/ oder die Pflegebedürftigen reibungslos erfolgen.

Beantragen Sie als Leistungsempfänger also eine Kostenübernahme bei einer der Kassen, überprüft diese, bei wem der Leistungsanspruch besteht. Sie können Ihr Rezept also hier oder dort einreichen und die Bearbeitung erfolgt automatisch beim richtigen Träger.

Wie hoch ist meine Zuzahlung bei Pflegehilfsmitteln?

Bei den technischen Hilfsmitteln sieht der Gesetzgeber vor, dass die Pflegekassen diese in erster Linie verleihen. Sie sollten das bei größeren Anschaffungen vorher mit Ihrer Pflegekasse abklären. Ansonsten gilt bei den Hilfsmitteln, welche die Krankenkassen übernehmen, eine Zuzahlung von 10 Prozent, aber höchstens 25 Euro. Übrigens müssen die Krankenkassen auch für die Stromkosten elektrischer Hilfsmittel aufkommen. Voraussetzung ist die ärztliche Verordnung. Lesen Sie dazu mehr im Artikel „Stromkosten für Hilfsmittel“ und verwenden Sie unseren Musterantrag.

Für die Hilfsmittel zum Verbrauch für Pflegebedürftige ab Pflegegrad 1 werden maximal 40 Euro pro Monat – ohne Zuzahlung – erstattet, sofern sie zu Hause gepflegt werden. Es geht also um Dinge, die Angehörige oder andere Privatpersonen für die häusliche Pflege benötigen. Sie sollen die Pflegenden schützen und die Pflegesituation verbessern. Anträge auf Kostenübernahme der (weiter vorne gelisteten) Verbrauchs-Pflegehilfsmittel erhalten Sie bei den Pflegekassen sowie auch bei den zahlreichen Hilfsmittel-Anbietern (z. B. Apotheken oder Sanitätshäuser), die mittlerweile 40-Euro-Standardpakete (derzeit 60 Euro), sogenannte Pflegeboxen, anbieten. Oder nutzen Sie unsere Sigubox, die Sie ganz einfach mit diesen Hilfsmitteln monatlich per Post versorgt.

Unser Pflegehilfsmittel-Vergleichsportal

In unserem Hilfsmittelportal finden Sie einen Vergleich von Pflegehilfsmitteln verschiedener von uns getesteter Anbieter. Sie können dort Produkte und Preise verschiedener Hilfsmittelshops neutral vergleichen. Wählen Sie Ihren Favorit und lassen Sie sich direkt in den Online-Shop weiterleiten, um das passende Hilfsmittel ganz einfach zu kaufen.

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Die von uns gelisteten Anbieter wurden einer umfangreichen Überprüfung unterzogen. So können Sie sicher sein, dass Sie nur Produkte & Angebote seriöser Händler sehen.

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