Pflegesachleistung

Leistung der Pflegekasse zur Finanzierung mobiler Pflegedienste

Pflegesachleistungen können ab Pflegegrad 2 in Anspruch genommen werden, wenn der oder die Betroffene zuhause durch einen mobilen Pflegedienst betreut wird. Der Begriff ist leider irreführend, weil es sich ja nicht im Wortsinne um eine „Sachleistung“ handelt, sondern eine Dienstleistung von Mensch zu Mensch. 

Eine Pflegesachleistung wird direkt zwischen Pflegekassen und Pflegedienst verrechnet. Die Betroffenen entscheiden selbst, welche Maßnahmen der Dienst durchführt. Je nach Pflegegrad stehen ihnen vielfältigste Pflegemaßnahmen zu.
Dazu gehören:

  • körperbezogene Pflegemaßnahmen wie etwa Waschen und Körperpflege, Hilfe beim Toilettengang oder bei Ernährung und Kleidungswechsel, 
häusliche Pflege
  • Unterstützung im Haushalt wie beispielsweise Reinigen, Saugen, Kochen oder Einkaufen,

  • sowie pflegerische Betreuungsmaßnahmen, bei denen es in erster Linie um die Alltagsgestaltung geht: Begleitung, Beschäftigung und Beaufsichtigung sind hier gefragt. 

Bis zu 40 Prozent des Pflegesachleistungsbetrags können Sie auch für sogenannte Angebote zur Unterstützung im Alltag nutzen. Dabei handelt es sich um landesrechtlich anerkannte Hilfsangebote für Betroffene und pflegende Angehörige. Zu ihnen zählen beispielsweise Betreuungsangebote, Hilfe bei der Haushaltsführung (kochen, Wohnung reinigen, Wäsche waschen etc.) sowie Pflegebegleitung (begleitende Beratung für Pflegepersonen). Für diese Unterstützungsangebote kann auch der Entlastungsbetrag in Anspruch genommen werden. Viele der Angebote im Bereich Alltagshilfe werden aber auch von den ambulanten Pflegediensten durchgeführt.

Die Pflegesachleistungen sind mit dem Pflegegeld kombinierbar. Lesen Sie dazu unseren Beitrag zu Kombinationsleistungen.

Wenn Sie einmal die Kosten für einen ambulanten Pflegedienst durchspielen möchten, um so eventuell den richtigen Mix aus eigener (privater) und professioneller Pflege zu finden, schauen Sie doch einfach hier vorbei: Kosten ambulanter Pflegedienste.

Tabelle: Wieviel Pflegesachleistung bei welchem Pflegegrad?

Pflegegrad maximale Leistung pro Monat
1 -
2 724 Euro
3 1.363 Euro
4 1.693 Euro
5 2.095 Euro

Wer kann Pflegesachleistungen beantragen?

Pflegesachleistungen stehen jeder beziehungsweise jedem Pflegebedürftigen zu, der mindestens Pflegegrad 2 besitzt und zu Hause durch einen ambulanten Pflegedienst gepflegt wird.

Wird die Pflegesachleistung vom Pflegegeld abgezogen, oder umgekehrt?

Pflegegeld und Pflegesachleistungen sind Leistungen, die die häusliche Pflege insbesondere durch Angehörige (Pflegegeld) oder durch professionelle Pflegekräfte (Pflegesachleistungen) mitfinanzieren sollen. Diese werden gegeneinander verrechnet, wenn Sie einen Mix aus privater und professioneller Pflege haben, also beide Leistungen nutzen. Wie die Berechnung ausfällt, erfahren Sie im Artikel „Kombinationsleistung“.

Was fällt alles unter Pflegesachleistungen?

Im Grunde alles, was die mobilen Pflegedienste leisten und anbieten. Dazu gehört die körperbezogene Pflege, aber auch die pflegerische Betreuung, bei der es um Hilfe bei alltäglichen Erfordernissen im häuslichen Umfeld geht. Die Pflegedienste selbst können Sie darüber sehr gut aufklären. Pflegedienste in Ihrer Nähe finden Sie hier: Pflege- & Wohnangebote.

Was sind die sogenannten "pflegerischen Betreuungsleistungen"?

Pflegerische Betreuungsmaßnahmen unterstützen Pflegebedürftige bei der Bewältigung des alltäglichen Lebens im häuslichen Umfeld. Auch diese können Teil der Pflegesachleistung sein. Dabei geht es um Tagesstrukturierung, Orientierung, psychosoziale Problemlagen wie Selbst- und Fremdgefährdung, soziale Kontakte, die alltägliche Freizeitgestaltung und die kognitive Aktivierung. Die Maßnahmen werden von zugelassenen Pflege- und Betreuungsdiensten durchgeführt.
Insbesondere für die vielen demenziell erkrankten Menschen können diese Unterstützungs-Leistungen sehr wichtig und förderlich sein.

Weil diese Maßnahmen sehr vielseitig sein können, aber im Rahmen der Pflegesachleistung ein Anspruch darauf besteht, haben wir Ihnen eine Übersicht erstellt:

Begleitung Zum Beispiel:
• Besuche von Freunden und Verwandten
• Spaziergänge
• Behördengänge
• Veranstaltungen
Beaufsichtigung Zum Beispiel:
• Sicherheit vermitteln
• Gefährdungen reduzieren
• Orientierungshilfen
Unterstützung bei der Nutzung
von Dienstleistungen
Zum Beispiel bei:
• der Organisation von Haushaltshilfen, Notrufsystemen oder Fahrdiensten
• finanziellen und behördlichen Angelegenheiten
• der Terminorganisation (Arzt, Therapeut etc.)
• der Pflegedokumentation
personenbezogene Unterstützung Zum Beispiel bei:
• Spiel, Hobby, Beschäftigung
• der Kontaktpflege
• emotionalen Problemlagen
• Planungen • Erinnern und Kommunizieren • der Tagesstrukturierung
• kognitiver Aktivierung mit Übungen
• der Haustierversorgung

Erhöhen sich die Pflegesachleistungen in absehbarer Zeit?

In dem letzten Entwurf zur Pflegereform ist keine finanzielle Verbesserung für die häusliche Pflege enthalten. Weder eine Erhöhung der Pflegesachleistungen noch die Erhöhung anderer Leistungen, die pflegende Angehörige oder die Pflegebedürftigen selbst finanziell entlasten könnten, sind bisher vorgesehen.

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