Startseite > Pflege > Die Leistungen der Pflegekassen im Einzelnen > Tagespflege / Nachtpflege – Die teilstationäre Pflege
Unter Tagespflege oder auch Nachtpflege versteht man die zeitweise Betreuung im Tagesverlauf in einer Pflegeeinrichtung. Das Wichtigste hier: Der Anspruch auf diese Leistung der Pflegekassen besteht ab Pflegegrad 2 und gilt zusätzlich zur Nutzung des Pflegegeldes und/ oder der Pflegesachleistungen. Und: Es sind vergleichsweise hohe Leistungsbeträge, die für Tagespflege in Anspruch genommen werden können (siehe Tabelle unten).
Gewährt wird die Leistung im geprüften Einzelfall und unterstützt beispielsweise die Pflege von Betroffenen, deren Angehörige tagsüber arbeiten. Die Pflegebedürftigen werden dann morgens in die Tagespflege-Einrichtung gebracht und kehren abends zurück.
Für Tages- und Nachtpflege übernimmt die Kasse Aufwendungen für pflegerische Maßnahmen, Betreuung und für notwendige medizinische Behandlungspflege bis zum jeweiligen Höchstsatz. Auch eine notwendige Beförderung kann im Rahmen dieser Leistung abgerechnet werden. Allerdings werden die Kosten für Unterbringung und Verpflegung wie immer nicht übernommen.
Sollte der Entlastungsbetrag nicht anderweitig zum Einsatz kommen, kann er ebenso für die teilstationäre Pflege verwendet werden. Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 können diesen ebenso für die Tages- und Nachtpflege einsetzen.
TIPP
Die Leistung für die Tagespflege ist ein zusätzliches und relativ hohes Budget, das von vielen Berechtigten oft nicht genutzt oder ausgenutzt wird. Aber gerade für die oft mit der Pflege überlasteten Angehörigen kann dies eine wertvolle Auszeit bedeuten. Wie Sie an der Tabelle sehen, sind es keine unerheblichen Leistungen, die Ihnen ab Pflegegrad 2 zustehen.
Die Unterbringung in der Tagespflege-Einrichtung ist meist sehr flexibel möglich und oft können individuellen Pläne abgesprochen werden. Somit kann Tagespflege von pflegenden Angehörigen gut in den Arbeitsalltag integriert werden. Denkbar ist die tageweise oder eben wochenweise Betreuung. Auch gibt es gegebenenfalls die Möglichkeit, dass die pflegebedürftige Person nur an bestimmten Kursen oder lediglich am Mittagstisch teilnimmt.
Leider ist das Netz der Tagespflege-Einrichtungen in Deutschland noch überschaubar. Aber mit relativ hohen Kostenerstattungen hat der Gesetzgeber hier versucht, eine wichtige Zusatzleistung bereitzustellen. Die Tagespflege kann natürlich neben der Entlastung der Pflegepersonen auch die Perspektive eröffnen, angehörige Pflegebedürftige länger zu Hause zu betreuen und nicht im Pflegeheim unterzubringen.
Nutzen Sie deshalb die Möglichkeit der Tagespflege, wenn es passt. Hier noch einmal der Gesetzestext: „Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5 können teilstationäre Tages- und Nachtpflege zusätzlich zu ambulanten Pflegesachleistungen, Pflegegeld oder der Kombinationsleistung nach § 38 in Anspruch nehmen, ohne dass eine Anrechnung auf diese Ansprüche erfolgt.“
Pflegegrad | Maximale Leistungen pro Monat | 1 | Entlastungsbetrag bis zu 125 Euro kann hier eingesetzt werden |
---|---|
2 | 689 Euro |
3 | 1.298 Euro |
4 | 1.612 Euro |
5 | 1.995 Euro |
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