Startseite > Pflege > Die Leistungen der Pflegekassen im Einzelnen > Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen
Die sogenannten Leistungen für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen sind Hilfen, die der Gesetzgeber vorsieht, um Pflege in den eigenen vier Wänden zu vereinfachen und eine selbstständigere Lebensführung zu ermöglichen. So sind insbesondere bauliche Maßnahmen, die zur Barrierefreiheit beitragen, in vielen Fällen eine Pflegekassenleistung.
Die Leistung wird von den Pflegekassen als Zuschuss bis zu einer Höhe von 4.000 Euro gezahlt. In Pflegewohngruppen kann ein Betrag bis zu 16.000 Euro erstattet werden, der dann anteilig auf die pflegebedürftigen Personen verteilt wird. Dieser darf für bauliche Maßnahmen eingesetzt werden, die das individuelle Wohnumfeld des oder der Pflegebedürftigen verbessern. Das sind in der Regel Eingriffe, die Barrieren reduzieren, aber auch der Ein- und Umbau von Mobiliar, um die Pflege zu erleichtern und beispielsweise eine barrierefreie Bewegung von mobil eingeschränkten Personen in der Wohnung zu ermöglichen.
Wichtig: Die Zuschüsse für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen können schon ab Pflegegrad 1 genutzt werden, also auch von Menschen mit nur leichten Beeinträchtigungen.
Zum barrierefreien Umbau des Eigenheims informieren wir Sie ausführlich in diesem Bereich: Förderung – Altersgerechter Umbau.
Übrigens: Diese Leistung kann auch ein zweites Mal gewährt werden, wenn die Pflegesituation sich so verändert hat, dass erneute Maßnahmen nötig werden.
Die Zuschüsse der Pflegekassen können pflegebedürftigen Personen ab Pflegegrad 1 gewährt werden, wenn dadurch im Einzelfall
Die Leistungen zur Verbesserung des Wohnumfelds sind unter anderem vorgesehen, um die Wohnumgebung an die Bedürfnisse des pflegebedürftigen Menschen anzupassen. Dazu gehört beispielsweise der Einbau von
Es können auch Maßnahmen (mit)finanziert werden, die wesentlich in die Bausubstanz eingreifen und damit Barrierefreiheit ermöglichen. Das können zum Beispiel
sein.
Ein weiterer Bereich sind die technischen Hilfen. In diesen Bereich fallen beispielsweise
TIPP
Auch ein Umzug in eine andere Wohnung kann bezuschusst werden, wenn damit den Anforderungen der oder des Pflegebedürftigen besser Rechnung getragen werden kann. Das kann beispielsweise der Fall sein, wenn die Betroffenen von einer Obergeschosswohnung ins Parterre ziehen. Die Umzugskosten können dann bezuschusst werden; ebenso weitere Umbaumaßnahmen in der neuen Wohnung, wenn die Gesamtsumme von 4.000 Euro nicht überschritten wird.
In unserem Pflegehilfsmittel-Vergleichs-Portal finden Sie ein umfangreiches Sortiment an Hilfsmitteln und Sanitätsprodukten. Von Pflegehilfsmitteln, die den Alltag für Pflegebedürftige und Pflegepersonen erleichtern, über Gehhilfen und Gesundheitsschuhe bis zu medizinischen Geräten.
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