Info: Pflegegrade vs. Pflegestufen:
Die Umstellung von drei Pflegestufen auf fünf Pflegegrade im Jahr 2017 ermöglichte eine präzisere Einstufung des Pflegebedarfs und machte es zudem einfacher, überhaupt als leistungsberechtigt anerkannt zu werden. Menschen mit geringer Beeinträchtigung der Selbstständigkeit, die vor 2017 nicht als pflegebedürftig galten, werden nun dem Pflegegrad 1 zugeordnet und können damit ebenfalls Leistungen beziehen. Experten schätzen, dass damit etwa 500.000 neue Leistungsempfänger hinzugekommen sind. Aus Gründen des Bestandsschutzes hat die Pflegeversicherung Menschen mit bereits anerkannter Pflegestufe automatisch einen Pflegegrad zugewiesen, mit dem sie mindestens die gleichen Leistungen erhielten wie bisher.