Pflegegrad 1

Was bedeutet Pflegegrad 1?

Pflegegrad 1 ist einer von fünf Pflegegraden (früher Pflegestufen), mit denen – einfach ausgedrückt – der Grad der Selbstständigkeit festgelegt wird. Je nach Schwere der Beeinträchtigungen steigt der Pflegegrad und damit die Ansprüche auf Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung.
Mit dem 2017 eingeführten Pflegegrad 1 werden weitaus mehr Menschen von Pflegekassenleistungen berücksichtigt als bisher. Schon für Menschen mit geringen Bewegungseinschränkungen sieht der Gesetzgeber nun unterschiedliche Hilfsangebote und Leistungen vor.

Seniorin mit Tochter, pflegende Angehörige

Voraussetzungen: Wann werde ich in den Pflegegrad 1 eingestuft?

Es werden bei einer Pflege-Begutachtung Punkte erfasst, die je nach Modul (siehe auch: Feststellung der Pflegebedürftigkeit) unterschiedlich gewichtet werden. Maximal 100 Punkte können erreicht werden. Das Sozialgesetzbuch (§ 15 SGB XI) legt für Pflegegrad 1 eine Gesamt-Punktzahl von mindestens 12,4 bis unter 27 fest. Es handelt sich hier um eine geringe Beeinträchtigung der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten[LH1] .

Weitere Voraussetzung ist eine voraussichtliche Dauer der Pflegebedürftigkeit von mindestens sechs Monaten.

Welche Leistungen kann ich mit Pflegegrad 1 in Anspruch nehmen?

Der Pflegegrad 1 unterscheidet sich von den anderen Pflegegraden, weil hier noch kein Pflegegeld oder Pflegesachleistungen gezahlt werden. Anspruch auf diese Leistungen bestehen erst ab Pflegegrad 2 – gestaffelt bis zum Pflegegrad 5. In der Regel sind die Beeinträchtigungen hier noch nicht so gravierend, als dass der täglich wiederkehrende Besuch eines Pflegedienstes oder eine intensive Betreuung durch Angehörige notwendig sind.

Folgende Leistungen stehen Ihnen schon mit Pflegegrad 1 zu:

Folgendes ist nach der Einstufung in diesen Pflegegrad wichtig: 

  • Anspruch auf umfassende Pflegeberatung: Lassen Sie sich beraten von Ihrer Pflegekasse, Ihrem privaten Versicherungsunternehmen oder in einem Pflegestützpunkt. Mit den richtigen Maßnahmen können Sie Ihre Selbstständigkeit so lange wie möglich erhalten oder sogar wieder verbessern. 
  • Beratungseinsatz: Sie haben halbjährlich Anspruch auf einen Beratungseinsatz von Experten Ihrer Kasse oder eines Pflegedienstes. Notieren Sie Ihre Fragen und lernen Sie von den Pflegeprofis beim Hausbesuch. 
  • Pflegekurs für Angehörige: Ihre Angehörigen können kostenfrei an einem Pflegekurs teilnehmen. Es werden vor allem praktische Fertigkeiten für die Pflege der Betroffenen vermittelt. Fragen Sie nach bei Ihrer Krankenkasse oder Krankenversicherung. 
  • Entlastungsbetrag: Sie haben bei häuslicher Pflege Anspruch auf einen sogenannten Entlastungsbetrag von maximal 125 Euro im Monat. Der Betrag kann für die Leistungen ambulanter Pflegedienste eingesetzt werden, aber auch für Tages- und Nachtpflege oder eine vollstationäre Kurzzeitpflege. Ebenfalls inkludiert sind die nach Landesrecht anerkannten sogenannten Angebote zur Unterstützung im Alltag. Das sind insbesondere Dienste, die bei der Bewältigung der allgemeinen Anforderungen des Alltags oder im Haushalt unterstützen.
  • Pflegehilfsmittel: Auch mit Pflegerad 1 haben Sie Anspruch auf eine Pauschale von 40 Euro monatlich für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch. Das sind vor allem Pflegeutensilien zum einmaligen Gebrauch wie Desinfektionsmittel, Einmalhandschuhe oder Betteinlagen. Während der Corona-Pandemie ist der Maximalbetrag vorübergehend auf 60 Euro angehoben (bis Ende 2021).
  • Zuschuss für bauliche Maßnahmen: Müssen Sie Ihr Wohnumfeld an die Pflegesituation anpassen, haben Sie Anspruch auf einen Zuschuss bis zu 4.000 Euro – Wohngruppen bis zu 16.000 Euro. 
  • Entlastung von Angehörigen 1: Angehörige haben auch hier Anspruch auf die sogenannte Pflegezeit, bei der Sie sich bis zu 6 Monate bei Ihrem Arbeitgeber freistellen lassen können. Zinslose Kredite sollen helfen, den Lohnausfall zu kompensieren. 
  • Entlastung von Angehörigen 2: Außerdem können Angehörige im Akutfall bis zu zehn Tage der Arbeit fernbleiben. Sie können
    Pflegeunterstützungsgeld als Ersatzleistung für den Lohnausfall beantragen. Während der Corona-Pandemie wurde diese Leistung vorübergehend auf bis zu 20 Tage Arbeitsausfall angehoben (bis Ende 2021).
  • Pflegeheim: Sollten Sie aus irgendwelchen Gründen die vollstationäre Unterbringung in einem Heim wählen, steht Ihnen ein Zuschuss der Pflegeversicherung von monatlich 125 Euro zu.

Pflegegradrechner

Wenn Sie herausfinden möchten, ob für Sie oder eine Ihnen nahestehende Person möglicherweise Pflegegrad 1 in Frage kommt, nutzen Sie doch einfach unseren Pflegegradrechner.

Wie kann ich die Pflegebedürftigkeit feststellen lassen?

Wie Sie ganz offiziell einen Pflegegrad und damit eine Pflegebegutachtung beantragen, erfahren Sie Schritt für Schritt in unserem Artikel „Ihr Antrag auf Leistungen der Pflegekasse (mit Muster-Formular)“.

Haben wir etwas vergessen?

Schreiben Sie uns gerne, wenn Sie etwas in unserem Informationsportal vermissen oder einen Fehler entdecken. So können wir unser Angebot weiter verbessern. Unsere Redakteure freuen sich über jede Rückmeldung.