Pflegegrad 3

Was bedeutet Pflegegrad 3?

Pflegegrad 3 ist einer von fünf Pflegegraden (ehemals Pflegestufen), die darüber entscheiden, welche finanziellen Ansprüche pflegebedürftige Menschen gegenüber der Pflegekasse haben.

Für die Einordnung in einen Pflegegrad wurde ein Punktesystem mit verschiedenen Modulen geschaffen. 64 Kriterien werden von einem Gutachter oder einer Gutachterin abgefragt und bewertet. Eine Gesamtpunktzahl von 0-100 bestimmt dann den Pflegegrad. Einen Anhaltspunkt für eine mögliche Einstufung in einen Pflegegrad gibt Ihnen unser Pflegegradrechner.

Symbolbild ältere Dame, Seniorin

Voraussetzungen: Wann werde ich in Pflegegrad 3 eingestuft?

Für Pflegegrad 3 muss bei der Begutachtung eine Punktzahl von mindestens 47,5 bis unter 70 erreicht werden. Personen mit Pflegegrad 3 haben nach dem Sozialgesetzbuch schwere Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten. Wie genau erfolgt die Begutachtung und die Einordnung abläuft, erfahren Sie hier: Die Feststellung der Pflegebedürftigkeit.

Auf welche Leistungen der Pflegekasse habe ich Anspruch bei Pflegegrad 3?

Ähnlich wie in allen anderen Pflegegraden von 2 bis 5 werden in Pflegerad 3 alle notwendigen Pflegemaßnahmen – sei es durch Angehörige oder einen Pflegedienst zu Hause oder durch Pflegefachkräfte in Tagespflegeeinrichtungen oder Pflegeheimen – mit Geldleistungen oder Kostenerstattungen unterstützt. Wie hoch die jeweiligen Maximalleistungen sind, haben wir in dieser Tabelle dargestellt. Durch einen Klick auf die jeweiligen Leistungen, gelangen Sie zu weiteren detaillierten Infos:

Wichtig: Pflegegeld und Pflegesachleistung sind je nach Bedarf kombinierbar, können allerdings nicht einfach addiert werden. Oft kommt es vor, dass Angehörige einen großen Teil der häuslichen Pflege übernehmen, für bestimmte Tätigkeiten aber auch einen mobilen Pflegedienst engagieren. Wenn Sie also nicht das monatliche Maximum der Sachleistung in Anspruch nehmen, steht Ihnen weiteres Pflegegeld für die private häusliche Pflege zu. Diese wird anteilig berechnet. Alles zur Kombination von Pflegegeld und Pflegesachleistung sowie eine Beispielrechnung finden sie hier.

Leistungen für pflegende Angehörige

Pflegende Angehörige, Freunde oder Ehrenamtliche haben neben dem Pflegegeld und dem Pflegeunterstützungsgeld der Pflegekasse auch die Möglichkeit, insbesondere Arbeitsausfälle durch staatliche Kreditleistungen wie Pflegezeit und Familienpflegezeit zu kompensieren. Lesen Sie dazu den Artikel zur Hilfe für pflegende Angehörige.

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