Pflegegrad 5

Was bedeutet Pflegegrad 5?

Pflegegrad 5 ist der höchste von fünf Pflegegraden, die von den Kranken- beziehungsweise Pflegekassen bestimmt werden, um festzulegen, welche Leistungen der oder dem Pflegebedürftigen zustehen.

Die Pflegegrade (ehemals Pflegestufen) werden in einer meist persönlichen Begutachtung nach einem Punktesystem bestimmt. Die Punkte reichen von 1 bis 100. Wie genau der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) den Pflegegrad eines pflegebedürftigen Menschen bestimmt, erfahren Sie in unserem Artikel: Die Pflegebegutachtung.

Pflegekraft hilft Pflegebedürftigem

Voraussetzungen: Wann erhalte ich die Einstufung in Pflegegrad 5?

Das Sozialgesetzbuch (§ 15 SGB XI) legt für Pflegegrad 5 eine Gesamt-Punktzahl von 90 bis 100 fest. Es handelt sich dann per definitionem um „schwerste Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung“.

Gerne können Sie auch unseren Pflegegradrechner nutzen, um einen Pflegegrad zu bestimmen, der für eine betroffene Person mit hoher Wahrscheinlichkeit in Frage kommt.

Auf welche Leistungen der Pflegekasse habe ich Anspruch mit Pflegegrad 5?

Alle Leistungen der Pflegekassen sind von Pflegegrad 2 bis Pflegegrad 5 gestaffelt und steigen mit der Höhe des Pflegegrads an. Alle Maximalleistungen für Pflegebedürftige mit Pflegerad 5 finden Sie in dieser Tabelle. Durch einen Klick auf die jeweiligen Leistungen gelangen Sie zu weiteren detaillierten Infos:

Wichtig: Pflegegeld und Pflegesachleistung sind je nach Bedarf kombinierbar, können allerdings nicht einfach addiert werden. Oft kommt es vor, dass Angehörige einen großen Teil der häuslichen Pflege übernehmen, für bestimmte Tätigkeiten aber auch einen mobilen Pflegedienst engagieren. Wenn Sie also nicht das monatliche Maximum der Sachleistung in Anspruch nehmen, steht Ihnen weiteres Pflegegeld für die private häusliche Pflege zu. Diese wird anteilig berechnet. Alles zur Kombination von Pflegegeld und Pflegesachleistung sowie eine Beispielrechnung finden sie im Artikel Kombinationsleistung.

Welche Hilfe gibt es für pflegende Angehörige?

Pflegende Angehörige, Freunde oder Ehrenamtliche haben neben dem Pflegegeld und dem Pflegeunterstützungsgeld der Pflegekasse auch die Möglichkeit, insbesondere Arbeitsausfälle durch staatliche Kreditleistungen wie Pflegezeit und Familienpflegezeit zu kompensieren. Lesen Sie dazu den Artikel zur Hilfe für pflegende Angehörige.

Weitere Themen aus dieser Rubrik

Pflegehilfsmittel

Ihre Pflege­hilfsmittel

In unserem Pflegehilfsmittel-Vergleichs-Portal finden Sie ein umfangreiches Sortiment an Hilfsmitteln und Sanitätsprodukten. Von Pflegehilfsmitteln, die den Alltag für Pflegebedürftige und Pflegepersonen erleichtern, über Gehhilfen und Gesundheitsschuhe bis zu medizinischen Geräten.

Die von uns gelisteten Anbieter wurden einer umfangreichen Überprüfung unterzogen. So können Sie sicher sein, dass Sie nur Produkte & Angebote seriöser Händler sehen.

Haben wir etwas vergessen?

Schreiben Sie uns gerne, wenn Sie etwas in unserem Informationsportal vermissen oder einen Fehler entdecken. So können wir unser Angebot weiter verbessern. Unsere Redakteure freuen sich über jede Rückmeldung.