Pflegegrad erhöhen (mit Antrag)

Falls sich Ihr Pflegebedarf erhöht hat oder falls Sie glauben, dass die Pflegekasse Ihnen von vornherein einen zu niedrigen Pflegegrad zugewiesen hat, können Sie einen Antrag auf Höherstufung stellen. Beachten Sie allerdings, dass die Beantragung einer Höherstufung längst nicht in jedem Fall erfolgreich ist: Laut Statistik lehnen die Kassen mehr als die Hälfte der Höherstufungsanträge ab. Bei einer eher geringen Verschlechterung Ihres Gesundheitszustands sollten Sie sich also keine allzu großen Hoffnungen auf Höherstufung machen. Sollte sich hingegen Ihr Zustand dramatisch verschlechtert haben, können bei der Höherstufung sogar Pflegegrade übersprungen werden.  

Erhöhter Pflegebedarf bei Heimbewohnern

Falls Sie in einem Pflegeheim wohnen und Leistungen der Pflegeversicherung beziehen (also kein Selbstzahler sind), kann der Heimbetreiber bei erhöhtem Pflegebedarf verlangen, dass Sie eine Höherstufung beantragen. Leistet das Heimpersonal nämlich mehr pflegerische Hilfe, entstehen dem Betreiber höhere Kosten. Dieser kann unter Umständen sogar ohne Ihre Zustimmung den Vertrag mit Ihnen der neuen Situation anpassen. Allerdings muss er ein gesetzlich vorgeschriebenes Verfahren einhalten:

  • Schriftliche Erklärung 
    Im ersten Schritt muss der Heimbetreiber Ihnen schriftlich darlegen, in welcher Art und in welchem Umfang sich Ihr Hilfebedarf verändert hat und wie sich der erhöhte Pflegeaufwand auf die Kosten auswirkt. Er muss dabei den bisherigen und den neu entstandenen Unterstützungsbedarf inklusive der jeweiligen Kosten gegenüberstellen.

  • An Sie gerichtete Aufforderung 
    Im zweiten Schritt fordert Sie der Heimbetreiber dazu auf, einen Antrag auf Erhöhung des Pflegegrads zu stellen. Sollten Sie dieser Aufforderung nicht nachkommen, kann der Betreiber Ihnen ab dem zweiten Monat trotzdem den Pflegesatz für einen höheren Pflegegrad berechnen. Der höhere Satz wird Ihnen so lange in Rechnung gestellt, bis das Ergebnis eines neuen Gutachtens des Medizinischen Dienstes der Krankenkasse (MDK) vorliegt.
pflegebedürftige Seniorin

Erhöht die Kasse nach einer erneuten Begutachtung durch den MDK Ihren Pflegegrad, hat der Heimbetreiber das Recht, den Vertrag mit Ihnen auch ohne Ihre Genehmigung entsprechend des erhöhten Pflegeaufwands zu ändern. Wird Ihr Antrag auf Höherstufung hingegen abgelehnt, muss der Betreiber Ihnen gegebenenfalls zu viel berechnetes Geld zurückzahlen.  

Keine höheren Heimkosten bei Höherstufung

Sollten Sie als Heimbewohner/in einen höheren Pflegegrad erhalten, brauchen Sie keine finanziellen Nachteile befürchten. Seit 2017 zahlen alle Bewohnerinnen und Bewohner eines Heims in den Pflegegraden 2 bis 5 den gleichen Eigenanteil. Das Heimentgelt kann nur dann steigen, wenn der Heimbetreiber Ihnen außerhalb der Pflege höhere Kosten berechnet, zum Beispiel für Unterkunft und Verpflegung. Eine Erhöhung des Entgelts berechtigt Sie allerdings zu einer fristlosen Kündigung Ihres Vertrags mit dem Heim. Mehr Informationen zum Thema Kündigung eines Heimvertrags finden Sie hier. 

Höherstufung beantragen: Das müssen Sie beachten

Um einen höheren Pflegegrad zu beantragen, reicht im ersten Schritt ein formloses Schreiben. Danach schickt Ihnen die Pflegekasse in der Regel ein Antragsformular zum Ausfüllen und Zurücksenden. Zu beachten ist, dass nur Sie selbst oder ein gesetzlicher Vertreter von Ihnen den Antrag stellen kann. Das kann also nicht etwa Ihr Heimbetreiber für Sie erledigen. Nach der Beantragung kommt ein Gutachter des MDK zu Ihnen und erstellt ein Gutachten über Ihren aktuellen Pflegebedarf. Nutzen Sie für die Vorbereitung auf den Begutachtungstermin unsere entsprechende Checkliste. Sollte daraufhin Ihr Antrag auf Höherstufung abgelehnt werden, können Sie innerhalb von vier Wochen Widerspruch einlegen. Nutzen Sie gern unsere Vorlage für Ihren formlosen Antrag: 

Download   ❘  Antrag auf Erhöhung des Pflegegrads

Füllen Sie diesen Antrag direkt am Computer aus. Nach dem Ausdrucken unterzeichnen Sie ihn und schicken ihn an Ihre Pflegekasse.

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