Grundpflege – Grundpflegerische Maßnahmen

Grundpflege ist auch ein Recht auf „sich wohl fühlen“

Menschen, die gut versorgt sind, fühlen sich wohl. Alte und kranke Menschen können sich nicht mehr in vollem Umfang um die Erfüllung ihrer eigenen Bedürfnisse kümmern. Deshalb muss die notwendige Pflege ordentlich und kontinuierlich durchgeführt werden. 

Maßnahmen der Grundpflege umfassen Aufgaben, die wir alle täglich selbst übernehmen, also regelmäßig wiederkehrende Maßnahmen wie zum Beispiel:

  • sich waschen 
  • Zähne putzen 
  • Hautpflege durchführen
  • Toilettengang mit Hygienemaßnahmen
  • Ernährung 
  • Aufstehen 
  • An- und Ausziehen 

Pflegebedürftige Menschen können diese Tätigkeiten oft nicht mehr allein durchführen und benötigen bei manchen oder sogar bei all diesen Aufgaben Unterstützung. Kann ein Mensch eine solche Aufgabe gar nicht mehr bewältigen, spricht man beispielsweise von der Übernahme der Körperpflege. 

Altenpflegerinnen im Pflegeheim bei der Arbeit

Kleine und große Grundpflege als Pflegedienstleistung

Eine bundesweite Regelung, welche Leistungen in welchem Umfang die Leistungspakete der Pflegedienste beinhalten müssen, existiert nicht. Hier bestehen von Bundesland zu Bundesland Unterschiede.

In unserem Überblicksartikel zu den Kosten ambulanter Pflegedienste erfahren Sie alles über Pflegepakete, mögliche Kosten nach Bundesland und Beispielrechnungen, damit Sie finanziell planen können.

Kleine und große Grundpflege

Je nachdem, wie viel Hilfe ein pflegebedürftiger Mensch benötigt, unterscheidet man zwischen einer großen und einer kleinen Grundpflege. Diese Unterscheidung richtet sich danach, wie hoch der Pflegeaufwand bei der Leistungserbringung ist, wobei hier vor allem der Bereich Körperpflege maßgeblich ist. So erhält beispielsweise der oder die Pflegebedürftige bei der kleinen Grundpflege lediglich für das Waschen einzelner Körperteile Hilfe. Unterstützung bei der Ganzkörperwäsche gibt es nur bei der großen Grundpflege.

Grundpflege auch ohne Pflegegrad

Verfügt die hilfebedürftige Person über einen Pflegegrad, werden die Kosten der Grundpflege anteilig von der Pflegeversicherung getragen. Einen Überblick über alle Pflegedienstleistungen, die von Pflegekassen finanziert oder mitfinanziert werden, finden Sie hier.

Im Rahmen einer häuslichen Krankenpflege können die Grundpflege-Leistungen aber auch von der Krankenkasse finanziert werden – in der Regel für einen Zeitraum von vier Wochen. In diesem Fall ist kein Pflegegrad erforderlich. Voraussetzung ist allerdings eine ärztliche Verordnung. Dieses ist die sogenannte Behandlungspflege. Mehr zu Pflege, die vom Arzt verordnet ist und deshalb nicht an einen Pflegegrad gebunden ist, erfahren Sie  im Artikel zu den Leistungen der Krankenkassen.

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Pflegehilfsmittel

Ihre Pflege­hilfsmittel

In unserem Pflegehilfsmittel-Vergleichs-Portal finden Sie ein umfangreiches Sortiment an Hilfsmitteln und Sanitätsprodukten. Von Pflegehilfsmitteln, die den Alltag für Pflegebedürftige und Pflegepersonen erleichtern, über Gehhilfen und Gesundheitsschuhe bis zu medizinischen Geräten.

Die von uns gelisteten Anbieter wurden einer umfangreichen Überprüfung unterzogen. So können Sie sicher sein, dass Sie nur Produkte & Angebote seriöser Händler sehen.

Ihre kostenlose Pflegebox

Wir haben uns entschieden, Ihnen in Kooperation mit der Gutersohn-Apotheke eine sogenannte „Pflegebox“ ganz einfach zugänglich zu machen – in Apotheken-Qualität. Darin enthalten sind zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel im Wert von 40 Euro (während der Pandemie sogar 60 Euro), die Menschen ab Pflegegrad 1 monatlich zustehen. Alles, was Sie tun müssen, ist, den Antrag auszufüllen und an uns zu senden. Wir kümmern uns um die Abwicklung. Die Pflegekassen genehmigen die Box mit den Verbrauchshilfsmitteln für mindestens ein Jahr. Der Inhalt kann ganz einfach monatlich angepasst werden.

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