Startseite > Pflege > Pflegebedürftige Menschen vertreten
Die unterschiedlichsten Gesetze regeln das Zusammenleben und den Umgang des Einzelnen mit der Gesellschaft und dem Staat. Als natürliche Personen sind Menschen grundsätzlich auch sogenannte Rechtssubjekte. Das heißt, dass Menschen in der Gesellschaft sowohl Rechte haben als auch Pflichten erfüllen müssen.
Pflegebedürftige Menschen können sich oft nur noch eingeschränkt am gesellschaftlichen Leben beteiligen. Sie schaffen es nicht mehr, zur Bank zu gehen, Formulare auszufüllen, Auseinandersetzungen mit der Kranken- oder Pflegeversicherung zu führen – kurz: Sie können ihre Rechte nicht mehr vollumfänglich geltend machen.
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