Pflegebedürftige Menschen vertreten

Pflegebedürftige haben das Recht auf angemessene rechtliche Vertretung

Die unterschiedlichsten Gesetze regeln das Zusammenleben und den Umgang des Einzelnen mit der Gesellschaft und dem Staat. Als natürliche Personen sind Menschen grundsätzlich auch sogenannte Rechtssubjekte. Das heißt, dass Menschen in der Gesellschaft sowohl Rechte haben als auch Pflichten erfüllen müssen.

Pflegebedürftige Menschen können sich oft nur noch eingeschränkt am gesellschaftlichen Leben beteiligen. Sie schaffen es nicht mehr, zur Bank zu gehen, Formulare auszufüllen, Auseinandersetzungen mit der Kranken- oder Pflegeversicherung zu führen – kurz: Sie können ihre Rechte nicht mehr vollumfänglich geltend machen.

gericht und medizin symbolbild
pflegebedürftiger Mann rollstuhl

Meist vertreten Angehörige ihre pflegebedürftigen Verwandten

Da pflegebedürftige Menschen aber natürliche Personen (also Rechtssubjekte) bleiben, solange sie leben, müssen andere Personen die Wahrung ihrer Rechte sicherstellen. In den meisten Fällen geschieht dies durch Angehörige oder Bezugspersonen. Das macht auch Sinn. Denn Nahestehende können am besten einschätzen, was sich die pflegebedürftige Person wünscht und welche Rechte sie in Anspruch nehmen würde, wenn sie es könnte. Bei der Vertretung anderer Personen kommt es nicht darauf an, was sich die vertretende Person wünscht. Vielmehr ist es wichtig, im Sinne der Person zu handeln, die vertreten wird.
Natürlich obliegt es jeder Person, selbst zu entscheiden, wer sie in welchem Falle vertreten soll. Dafür gibt es unterschiedliche Vollmachten und Verfügungen. Der Gesetzgeber ist verpflichtet, jede Person – auch Angehörige – ausreichend zu überprüfen, um sicherzustellen, dass die Interessen der Betroffenen in einem Höchstmaß sichergestellt sind.

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