Vollmachten für pflegende Personen

Einfache Vollmachten dienen dazu, jemandem eine bestimmte Aufgabe zu übertragen. Es ist sinnvoll, eine Vollmacht schriftlich zu erstellen. Damit lässt sich beweisen, dass die bevollmächtigte Person tatsächlich diese Aufgabe für jemand anderen übernehmen soll. Grundsätzlich kann jeder eine Vollmacht erstellen und es muss keine bestimmte Form eingehalten werden. Die übertragene Aufgabe sollte ebenso auf einer Vollmacht angegeben werden wie das Datum, eine Unterschrift und die Gültigkeit der Vollmacht. 

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Natürlich benötigen Sie keine Vollmacht, wenn Sie für einen anderen Menschen einkaufen gehen. Aber wenn Sie beispielsweise Kartenzahlungen mit einer fremden Kreditkarte vornehmen, kann es sinnvoll sein, mit einer Vollmacht nachzuweisen, dass Sie bevollmächtigt sind. Es kann sein, dass Sie jemanden bei Bankgeschäften vertreten sollen. Dann sollten Sie bei der Bank nachfragen, ob es dort eine spezielle Vollmacht gibt, die Sie vorlegen müssen. Sie sind auch nötig, wenn Sie beispielsweise Briefwahlunterlagen für eine andere Person entgegennehmen oder wenn Sie im Auftrag ein Paket aus einer Postfiliale abholen. 

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