Pflegebedürftigkeit

Definition der Pflegebedürftigkeit

Die Pflegebedürftigkeit ist Grundvoraussetzung für Leistungen der Pflegekassen. Laut Gesetz liegt diese vor, wenn eine Person gesundheitlich derart beeinträchtigt ist, dass sie Hilfe benötigt. Dabei kann es sich um körperliche, geistige wie auch seelische Handikaps handeln, die voraussichtlich mindestens sechs Monate bestehen. Das bedeutet, dass die betroffene Person nicht mehr in der Lage ist, sich in vollem Umfang allein zu versorgen und den notwendigen alltäglichen Dingen nachzugehen.
Mit dem Pflegegrad 1 werden seit 2017 auch Menschen erfasst, die nur leicht beeinträchtigt sind und deswegen nur geringfügige Hilfe im Alltag brauchen. Diese waren im System der Pflegestufen vorher nicht erfasst und werden jetzt erstmals von Leistungen der Pflegekassen berücksichtigt.

Definition der Pflegebedürftigkeit im Sozialgesetzbuch

§ 14 SGB XI (1): „ ​Begriff der Pflegebedürftigkeit
Pflegebedürftig im Sinne dieses Buches sind Personen, die gesundheitlich bedingte Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten aufweisen und deshalb der Hilfe durch andere bedürfen. Es muss sich um Personen handeln, die körperliche, kognitive oder psychische Beeinträchtigungen oder gesundheitlich bedingte Belastungen oder Anforderungen nicht selbständig kompensieren oder bewältigen können. Die Pflegebedürftigkeit muss auf Dauer, voraussichtlich für mindestens sechs Monate, und mit mindestens der in § 15 festgelegten Schwere bestehen.“

Pflegebedürftiger mit pflegender Angehöriger

Wie wird die Pflegebedürftigkeit festgestellt?

Festgestellt wird die Pflegebedürftigkeit somit – auf Antrag – durch die Krankenkassen beziehungsweise die angeschlossene Pflegeversicherung. Diese schickt einen Mitarbeiter des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK), um die Pflegebedürftigkeit festzustellen und eine Empfehlung für den Pflegegrad abzugeben. Noch vor 2017 galt ein System von Pflegestufen. Die Pflegestufen von 0 bis 3 wurden durch fünf Pflegegrade ersetzt. Alles zur Pflegebegutachtung erfahren Sie in unserem Artikel zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit.

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Wissen:

Alle Deutschen sind dort pflegeversichert, wo sie krankenversichert sind. Die Pflegeversicherung wird also über eine eigene Pflegekasse für die Versicherten durchgeführt. Das bedeutet, dass Sie für alle Dokumente, Anträge etc. Ihren üblichen Kontakt bei der Krankenkasse verwenden können.

So geht es ganz einfach: Schritt für Schritt zum Pflegegrad (früher „Pflegestufe")

In unserem Bereich „Formulare & Checklisten“ finden Sie eine Anleitung für Ihren Erstantrag auf Pflegeleistungen. Dort haben wir auch einen Musterantrag zum Download und eine detaillierte Ausfüllhilfe für Sie bereitgestellt. Gehen Sie einfach die Checkliste durch und bereiten Sie sich auf die persönliche Begutachtung vor, indem Sie hier unten und auf den weiteren Infoseiten weiterlesen.
Sehr hilfreich kann auch unser Pflegetagebuch zum Download sein. Damit dokumentieren Sie ganz einfach den alltäglichen Pflegealltag und haben damit wichtige Informationen für den Begutachter.

Nutzen Sie auch unseren Pflegegradrechner: Möchten Sie erfahren, welcher Pflegegrad für Sie oder eine andere Person möglicherweise in Frage kommt, dann hilft Ihnen unser Pflegegradrechner. Hier beantworten Sie Fragen insbesondere zu Selbstständigkeit und Hilfsbedarf – angelehnt an die Kriterien, die auch die Pflegekassen heranziehen, um einen Pflegegrad zu bestimmen.

In unserem Übersichtsartikel zur häuslichen Pflege erfahren Sie zudem alles, was wichtig sein kann, wenn Sie Pflege in Ihren eigenen vier Wänden organisieren.

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