Pflichtberatung für Pflegegeldempfänger

Pflichtberatung, wenn nur Angehörige pflegen

Pflegegeldempfänger, die keinen Pflegedienst in Anspruch nehmen, müssen ab Pflegegrad 2 regelmäßig einen sogenannten Beratungseinsatz abrufen. Grund ist, dass die Kassen natürlich sicherstellen müssen, dass die Qualität der Pflege gewährleistet ist und der oder die Pflegebedürftige optimal versorgt und nicht vernachlässigt wird. Die Beratung wird durch Fachkräfte von zugelassenen Pflegeeinrichtungen durchgeführt. Sehen Sie diese verpflichtenden Termine als Unterstützung, denn die anerkannten Berater helfen auch bei ihren konkreten Fragen oder machen auf eventuelle Fehler bei der Pflege aufmerksam. Ohne die regelmäßigen Nachweise der Beratungen, kann das Pflegegeld nicht genehmigt werden.

Häufigkeit der Beratungseinsätze nach Pflegegrad

Pflegegrad Pflichtberatungseinsätze
Pflegegrad 1 Nicht vorgeschrieben, allerdings besteht ein freiwilliger Anspruch auf einen Beratungseinsatz  pro Halbjahr.
Pflegegrad 2 1x pro Halbjahr
Pflegegrad 3 1x pro Halbjahr
Pflegegrad 4 1x pro Vierteljahr
Pflegegrad 5 1x pro Vierteljahr

Wie arrangiere ich den Beratungseinsatz?

Wie erwähnt, führen Mitarbeiter von Pflegediensten und -einrichtungen diese Beratungen durch. Diese werden für ihre Arbeit von den Pflegekassen bezahlt. Suche Sie sich am besten einen ambulanten Pflegedienst oder eine stationäre Einrichtung (Alten- oder Pflegeheim) in Ihrer Nähe und machen Sie einen Termin. Nutzen Sie dazu gerne auch unsere Umkreissuche im Bereich Pflege- und Wohnangebote.

Tipp: Wenden Sie sich doch an einen Pflegedienst, mit dem Sie schon Kontakt hatten und der möglicherweise Ihre Situation schon kennt. Natürlich ist es sinnvoll, dann für die weiteren Beratungseinsätze bei denselben Experten zu bleiben.
Wenn Pflegedienste oder -einrichtungen ihre Anfrage ablehnen – zum Beispiel, weil sie keine Kapazitäten haben oder den finanziellen Ausgleich nicht attraktiv genug finden – versuchen Sie es lieber woanders. Es soll ja ein nützlicher und „harmonischer“ Termin sein, der Sie vielleicht selbst irgendwann zum Pflegeexperten macht.

Das Gesetz zum Beratungseinsatz finden Sie hier auf den Seiten des Bundesministeriums für Justiz und Verbraucherschutz.

Weitere Themen dieser Rubrik

Pflegehilfsmittel

Ihre Pflege­hilfsmittel

In unserem Pflegehilfsmittel-Vergleichs-Portal finden Sie ein umfangreiches Sortiment an Hilfsmitteln und Sanitätsprodukten. Von Pflegehilfsmitteln, die den Alltag für Pflegebedürftige und Pflegepersonen erleichtern, über Gehhilfen und Gesundheitsschuhe bis zu medizinischen Geräten.

Die von uns gelisteten Anbieter wurden einer umfangreichen Überprüfung unterzogen. So können Sie sicher sein, dass Sie nur Produkte & Angebote seriöser Händler sehen.

Haben wir etwas vergessen?

Schreiben Sie uns gerne, wenn Sie etwas in unserem Informationsportal vermissen oder einen Fehler entdecken. So können wir unser Angebot weiter verbessern. Unsere Redakteure freuen sich über jede Rückmeldung.