Pflegestützpunkte

Alle Pflegebedürftigen und Ihre Angehörigen haben seit 2009 ein Recht auf Beratung und Hilfe durch die Pflegekassen. Unter Federführung der Länder wurden deshalb – meist von den Kranken- und Pflegekassen – sogenannte Pflegestützpunkte eingerichtet. Sie sollen eine umfassende Beratung rund um Pflege flächendeckend und kassenübergreifend sicherstellen. In den Stützpunkten sitzen unter anderem die sogenannten Pflegeberaterinnen und -berater der Pflegekassen. Gemeinsam mit den Hilfesuchenden ermitteln diese den individuellen Pflegebedarf, erstellen die passenden Versorgungspläne und unterstützen bei der Umsetzung der Pläne. 

Achtung: Sachsen und Sachsen-Anhalt haben keine Pflegestützpunkte eingerichtet. Diese Bundesländer setzen auf eine „vernetzte“ Pflegeberatung durch die Kassen und andere Organisationen. 

Pflegebedürftige und ihre Angehörigen können sich über das gesamte Leistungsspektrum der Kassen und weitere Förderungsmöglichkeiten wie zum Beispiel über den barrierefreien Umbau der Wohnung informieren. Außerdem soll über die Pflegestützpunkte im besten Falle eine Vernetzung aller lokalen Angebote im Bereich der Pflege erfolgen. Die Mitarbeiter informieren trägerneutral und nach Bedarf. Was die Beratung der Pflegestützpunkte im Einzelnen umfasst, können Sie in unserem Experteninterview zum Thema nachlesen.

Aktuell gibt es bundesweit rund 450 Pflegestützpunkte. In der Datenbank des Zentrums für Qualität in der Pflege (ZQP) können Sie alle gelisteten Pflegestützpunkte nachschlagen: Zur Datenbank.

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