Die Abrechnung: Leistungskatalog und Punktesystem

Die Kosten für die Leistungen ambulanter Pflegedienste sind relativ uneinheitlich. Vor allem sind die Unterschiede von Bundesland zu Bundesland relativ groß; es kann aber auch sein, dass zwei Pflegedienste in einer Stadt oder einer Gemeinde für gleiche Dienste unterschiedlich viel verlangen. Man sollte wissen, dass jedes Bundesland einen eigenen Leistungskatalog sowie jeweils eigene Rahmenverträge hat, die es mit den großen Trägern und Verbänden mobiler Pflegedienste abschließt.

Bei der Abrechnung müssen sich die Pflegedienste zumeist an Punktwerten aus dem jeweiligen Leistungskatalog orientieren, die einzelnen Maßnahmen oder Leistungskomplexen zugeordnet sind. In den meisten Fällen handeln die Pflegedienste dann individuell mit der zuständigen Pflegekasse einen Punktwert aus, nach dem sich die Abrechnungen richten.

mobiler Pflegedienst

Hinzu kommt, dass die einzelnen Leistungsmodule länderübergreifend auch noch unterschiedlich heißen und nicht immer exakt dieselben Maßnahmen einschließen. So gibt es zum Beispiel in Baden-Württemberg die „große und kleine Toilette“. Ein ähnliches Grundpflegepaket heißt in Niedersachsen „Große Pflege I oder II“, in Nordrhein-Westfalen gibt es die „Ganzwaschung“ und die „Teilwaschung“ und in Berlin gibt es eine „große Körperpflege“ und eine „erweiterte große Körperpflege“.

Wundern Sie sich also nicht, wenn Sie von Freunden oder Verwandten aus anderen Teilen Deutschlands ganz andere Informationen zu Vergütung und Abrechnung von ambulanten Pflegediensten bekommen. Insgesamt können die Kosten für ähnliche Leistungen sehr variieren. Ganz klar zeigt sich hier ein Gefälle Richtung östliche Bundesländer. So können in Rheinland-Pfalz die Kosten für eine sogenannte Morgentoilette mit Bad 31,57 Euro betragen, während das vergleichbare Modul in Mecklenburg-Vorpommern 19,48 Euro kostet. In manchen Ländern ist zudem auch eine alternative Abrechnung nach Arbeitszeit möglich und in Baden-Württemberg werden Sie auf den Preislisten der Dienste zudem noch eine Unterscheidung der Preise nach Qualifizierung der pflegenden Arbeitskräfte finden.

Für pflegebedürftige Personen oder pflegende Angehörige spielt der bundesweite Vergleich natürlich nur eine untergeordnete Rolle. Für sie maßgeblich ist letztlich die Preisliste des jeweiligen Pflegedienstes, der sich in den Gewichtungen und den einzelnen Modulen oder Leistungskomplexen nach den Ländervorgaben richten muss.

Wie verschaffe ich mir einen Überblick über die Kosten und:

Wie berechne ich einen möglichen Eigenanteil bei der häuslichen Pflege?

Wie oben dargestellt, haben wir es mit einem Wirrwarr an Modulen, Punkten und Punktwerten zu tun, wenn wir die Kostenstrukturen allgemein und bundesweit betrachten. Glücklicherweise müssen Sie in den meisten Fällen dieses sehr intransparente Feld nicht durchblicken, wenn es um Informationen aus einem Kreis oder einer Stadt geht.

Damit Sie die Kosten für einen Pflegedienst einmal durchspielen und so gegebenenfalls auch einen Eigenanteil ermitteln können, haben wir Ihnen die Leistungskomplexe der einzelnen Bundesländer hier zur Ansicht hinterlegt. Darin finden Sie auch die Beschreibung der jeweiligen Pflegemaßnahmen oder Maßnahmenkomplexe. So bekommen Sie sicher auch eine Idee, was bei Ihnen oder in Ihrem Pflegehaushalt notwendig ist. Dazu können Sie jeweils exemplarisch die aktuelle Preisliste eines Pflegedienstes ansehen.

Alternativ oder ergänzend dazu: Suchen Sie sich doch in unseren Pflege- und Wohnangeboten passende Pflegedienste heraus und lassen sich Kostenvoranschläge machen. Je genauer Sie die gewünschten Maßnahmen beschreiben können, umso besser können die Anbieter Ihnen die Kosten aufstellen.

Alle Leistungspakete beziehungsweise Leistungskomplexe der einzelnen Bundesländer (mit Beispielpreislisten)

Nutzen Sie die folgenden Dokumente zur Orientierung, was für Kosten bei Inanspruchnahme eines ambulanten Pflegedienstes in Ihrem Bundesland entstehen. Unter den jeweiligen Katalogen der Leistungskomplexe finden Sie jeweils eine exemplarische Preisliste eines ansässigen Pflegedienstes. Beides zusammen in Bezug gesetzt zu den Kostenerstattungen der Pflegekassen nach Pflegegrad sollte einen Überblick ergeben, ob ein Eigenanteil anfällt und wenn ja, wie hoch dieser ausfallen könnte. Die Informationen sollen Sie auch dabei unterstützen, gegebenenfalls den richtigen Mix aus Pflege durch Angehörige und professioneller Pflege zu finden.

Baden-Württemberg
Leistungskomplexe (mit Punkten; ab Seite 22)
aktuelle Preisliste eines Pflegedienstes zur Orientierung: Hier klicken.

Berlin
Leistungskomplexe (mit Punkten)
aktuelle Preisliste eines Pflegedienstes zur Orientierung: Hier klicken.

Bremen
Leistungskomplexe (mit Punkten)
Für eine Orientierung multiplizieren Sie bitte die jeweilige Punktzahl mit einem ungefähren mittleren Punktwert von 0,046 €.

Hessen
Leistungskomplexe (mit Punkten)
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Niedersachsen
Leistungskomplexe (mit Punkten)
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Rheinland-Pfalz
Leistungskomplexe (mit Gebühren für Träger der freien Wohlfahrtspflege)

Sachsen
Leistungskomplexe (mit Punkten)
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Schleswig-Holstein
Leistungskomplexe (mit Punkten)
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Bayern
Leistungskomplexe (mit Punkten)
aktuelle Preisliste eines Pflegedienstes zur Orientierung: Hier klicken.

Brandenburg
Leistungskomplexe (mit Punkten)
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Hamburg
Leistungskomplexe (mit Punkten)
aktuelle Preisliste eines Pflegedienstes zur Orientierung: Hier klicken.

Mecklenburg-Vorpommern
Leistungskomplexe (mit Punkten)
aktuelle Preisliste eines Pflegedienstes zur Orientierung: Hier klicken.

Nordrhein-Westfalen
Leistungskomplexe (mit Punkten)
aktuelle Preisliste eines Pflegedienstes zur Orientierung: Hier klicken.

Saarland
Leistungskomplexe (mit Punkten)
aktuelle Preisliste eines Pflegedienstes zur Orientierung: Hier klicken.

Sachsen-Anhalt
Leistungskomplexe (mit Punkten)
aktuelle Preisliste eines Pflegedienstes zur Orientierung: Hier klicken.

Thüringen
Leistungskomplexe (mit Punkten)
aktuelle Preisliste eines Pflegedienstes zur Orientierung: Hier klicken.

Investitionskosten ambulanter Pflegedienste

Pflegeeinrichtungen dürfen per Gesetz ihren Klienten auch Investitionskosten berechnen. Dieser Betrag wird meist von den stationären Einrichtungen aufgerufen, darf aber auch von ambulanten Pflegediensten verlangt werden, sofern diese nicht öffentlich gefördert werden. Damit können diese bestimmte Betriebskosten auf ihre Kunden umlegen. Im Kostenvoranschlag und in der Abrechnung werden diese gesondert aufgeführt und können in einigen Bundesländern bis zu sieben Prozent der Pflegekosten betragen. Die Investitionskosten müssen privat von den Pflegebedürftigen bezahlt werden, die Pflegeversicherung übernimmt diese nicht.

Wichtig: Sie müssen selbst prüfen, ob in Ihrem Fall die Investitionskosten zulässig sind. Diese dürfen auch nicht – einmal im Vertrag festgelegt – automatisch erhöht werden. Vergleichen Sie hier einfach verschiedene Anbieter.

Ausbildungsumlage bei mobilen Pflegediensten

Seit der Einführung eines neuen Pflegeberufegesetzes Anfang 2020 sollen ambulante Pflegedienste auch eine Ausbildungsumlage berechnen. Die Umsetzung ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich und verläuft teilweise etwas schleppend. Fakt ist, alle Pflegeeinrichtungen inklusive der ambulanten Pflegedienste müssen die neue Zulage berechnen. Sie gilt als allgemeine Pflegeleistung nach § 84 Abs. 1 bzw. § 89 SGB XI. Das bedeutet, dass die Pflegedienstleister diese ebenfalls mit den Pflegekassen abrechnen und diese Teil der Pflegesachleistungen sind, die den Pflegebedürftigen zustehen. Sie sind in den Kostenvoranschlägen und den Abrechnungen der Pflegedienste gesondert aufgeführt.

Den richtigen Mix aus privater und professioneller Pflege finden

Hier ist zur Orientierung und Berechnung noch einmal die Tabelle der sogenannten Pflegesachleistungen. Das sind die von den Pflegekassen erstatteten Maximalleistungen für die Kosten ambulanter Pflegedienste pro Monat und nach Pflegegrad.

Unser Tipp: Lassen Sie sich die Preisliste eines Pflegedienstes, der für Sie eventuell in Frage kommt, zuschicken. Führen Sie anhand der aufgelisteten Maßnahmen oder Maßnahmenpakete (Leistungskomplexe) einige Beispielrechnungen durch und ziehen Sie dann die möglichen Erstattungen durch die Kassen ab. So können Sie einen Pflege-Plan machen, der sich ganz individuell für Sie am besten eignet.

Oft bietet sich ein Mix aus Pflege durch Angehörige und der Pflege durch die Mitarbeiter mobiler Pflegedienste an.

Pflegegrad maximale Leistung pro Monat
1 -
2 724 Euro
3 1.363 Euro
4 1.693 Euro
5 2.095 Euro

Überlegen Sie sich, welche Pflegemaßnahmen Sie gegebenenfalls selbst am besten oder am liebsten durchführen würden. So könnten Sie sich mehr um die Mobilisierung und Bewegung kümmern und die Körperpflege den Profis überlassen oder eben umgekehrt.

Vorab kann der Pflege-Navigator der AOK eine große Hilfe sein, wenn Sie eine Kostenschätzung für einen bestimmten Pflegedienst durchführen möchten. (https://www.pflege-navigator.de/index.php?module=careservice)

Sie möchten mehr über Pflegesachleistungen erfahren? Klicken Sie hier!

Beispielrechnung für die Kosten eines Pflegedienstes

Zum Schluss möchten wir Ihnen eine kleine Beispielrechnung für den pflegebedürftigen Herr Mertens aus Bochum (Nordrhein-Westfalen) zeigen, der Pflegegrad 3 besitzt und folgende Pflege benötigt:

  • 5-mal pro Woche große Grundpflege mit Waschen und Eincremen, Lagern/Betten und selbstständiger Nahrungsaufnahme, Hilfe beim Toilettengang und Frühstück (LK 18)
  • 5-mal pro Woche Beheizen des Wohnbereichs
  • 5-mal pro Woche Mobilisation
  • 2-mal pro Woche große hauswirtschaftliche Versorgung mit Einkaufen und Reinigung des Wohnbereichs

In unserer Beispielrechnung kommt der Pflegedienst nur unter der Woche und das morgens einmal pro Tag. Das bedeutet in unserem Fall, Herr Mertens Ehefrau übernimmt die notwendige Betreuung tags und abends sowie am Wochenende. Die einzelnen Pflegemodule beziehungsweise Leistungskomplexe haben wir dem Leistungskomplexkatalog für NRW entnommen.

Kosten pro Tag in € Kosten pro Monat in €
(21 Wochentage pro Monat)
große erweiterte Grundpflege 25,14 527,94
Mobilisation 7,42 155,82
große hauswirtschaftliche Versorgung 31,32 269,34
Beheizen des Wohnbereichs 2,47 51,87
Fahrtkosten 7,90 165,90
erhöhte Besuchspauschale 5,89 123,69
gesamt 1.294,56

Von der Pflegekasse bekommen Personen mit Pflegegrad 3 maximal 1.363 Euro erstattet. Damit müssen Sie keinen Eigenanteil entrichten. Möglicherweise kommen aber noch Investitionskosten und die Ausbildungsumlage hinzu (siehe oben).

Wie oben geschildert, ist damit aber keinesfalls die komplette Pflege von Herrn Mertens abgedeckt. In unserem Fall bleibt tags, abends und am Wochenende viel Pflege- und Betreuungsarbeit für die Ehefrau übrig. Würde der Pflegedienst auch abends kommen und zum Beispiel warme Speisen zubereiten, dann müssten Sie direkt schon mit einem nicht unerheblichen Eigenanteil rechnen.
Genau aus diesen Gründen ist die Planung sehr wichtig. Einerseits können Sie die sogenannten Pflegesachleistungen voll ausschöpfen und schonen sich vielleicht selbst dadurch ein wenig, andererseits macht es Sinn, die unterschiedlichen Pflegeaufgaben oder Pflegemaßnahmen richtig aufzuteilen. Je nachdem, was Angehörige wann leisten können.

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