Heimvertrag: die vorvertraglichen Informationen

Das Wichtigste in Kürze:

  • Der Pflegeheimträger ist verpflichtet, Sie vor Vertragsabschluss schriftlich über die Einrichtung und das Leistungsangebot zu informieren.
  • Die Informationen müssen detailliert und in einfacher Sprache verfasst sein. 
  • Versäumt es der Heimträger, Ihnen vorvertragliche Informationen zukommen zu lassen, können Sie den Heimvertrag später jederzeit fristlos kündigen. 

Bevor Sie in ein Pflegeheim umziehen, ist es wichtig, sich bestmöglich über Ihr neues Zuhause zu informieren. Dazu müssen Sie die Möglichkeit haben, im Detail zu erfahren, welche Leistungen im Heim erbracht werden und wie es ausgestattet ist. Im Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz (WBVG) ist daher festgelegt, dass der Heimträger verpflichtet ist, Ihnen vor der Unterzeichnung eines Vertrags detaillierte Informationen über die Einrichtung und das Leistungsangebot zukommen zu lassen. Dies kann beispielsweise mittels einer Broschüre oder eines Prospekts geschehen. Die Informationen müssen in einfacher und leicht verständlicher Sprache verfasst sein – nicht in Behördendeutsch. Versäumt es der Heimträger, Ihnen vor Vertragsabschluss das obligatorische Informationsmaterial an die Hand zu geben, können Sie später Ihren Heimvertrag fristlos kündigen.

Vertrag Pflegeheim check

Wichtig: Weicht der Heimträger von den vorvertraglichen Informationen ab, muss er dies im Vertrag kenntlich machen, beispielsweise durch Fettdruck oder Unterstreichungen.

Inhalte der Vorinformationen

Die Vorinformationen müssen ausführlich genug sein, um Ihnen ein klares Bild davon zu verschaffen, was Sie erwartet. Zu ihnen gehören:

Pflege-, Betreuungs- und Verpflegungsleistungen
Welche pflegerischen Leistungen werden in welchem Umfang angeboten? Das ist sicherlich die wichtigste Frage, denn davon hängt ab, ob das Heim überhaupt für Sie geeignet ist. Hilfreich sind hier auch explizite Hinweise, für welche Personen die Einrichtung eine angemessene Pflege anbieten kann. Denkbar sind hier beispielsweise spezielle Bereiche und Betreuungsangebote für Menschen mit Demenz. Interessant ist zudem, ob die Betreuungsleistungen Beschäftigungsangebote und Ausflüge umfassen. Darüber hinaus sollten Sie über die Verpflegung, also über die Art und Anzahl der täglichen Mahlzeiten, informiert werden.

Beschreibung des Gebäudes und des Wohnraums 
Hier sollte angegeben sein, wie viele Etagen und Zimmer das Gebäude hat sowie in welcher Etage sich Ihr Zimmer befindet. Auch sollten die Zimmergröße in Quadratmetern sowie Details zur Ausstattung (Telefon- und Internetanschluss, Balkon etc.) unter den Vorinformationen zu finden sein. Wichtig sind zudem Infos zur Lage des Gebäudes: Gibt es eine gute Verkehrsanbindung sowie Einkaufsmöglichkeiten in der Nähe? Die beste Möglichkeit, das Heim kennenzulernen, ist natürlich ein Vorabtermin mit der Heimleitung oder einer Pflegekraft, die Sie durch die Einrichtung führt. Schauen Sie sich auch die Umgebung und die Lage des Gebäudes an.

Gemeinschaftliche Einrichtungen und Anlagen 
Gibt es etwa einen Garten, eine Bibliothek, einen Aufenthaltsraum, eine Cafeteria oder einen Computerraum zur gemeinschaftlichen Nutzung durch die Hausbewohner? Welche Nutzungsbedingungen gelten für die Gemeinschaftseinrichtungen?

Aufstellung der Kosten 
Die Kostenaufstellung besteht aus drei bis vier Punkten. Dazu zählen:

  • Unterkunft und Verpflegung 
  • Pflege/Betreuung
  • Investitionskostenumlage
  • Ausbildungsumlage 

Investitionskosten sind unter anderem die Ausgaben für die Ausstattung sowie für die Instandhaltung der Einrichtung. Diese Kosten darf der Träger auf die Heimbewohner umlegen. Die Ausbildungsumlage meint einen Betrag, den der Heimträger von den Bewohnern zur Finanzierung der Ausbildung angehender Altenpflegerinnen und Altenpfleger erheben kann. Übrigens: Ist ein/e Heimbewohner/in länger als drei Tage abwesend, zum Beispiel wegen eines Urlaubs oder eines Verwandtenbesuchs, werden die vertraglich festgelegten Kosten für Unterkunft, Verpflegung und Pflege bis zur Wiederkehr um mindestens 25 Prozent gesenkt. Lesen Sie mehr dazu in unserem Artikel Pflegeheimkosten bei Abwesenheit.

Ergebnisse der Pflege-Qualitätsprüfungen 
Der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) führt regelmäßige Überprüfungen von stationären Pflegeeinrichtungen durch. Dabei wird untersucht, wie gut die Versorgung der Bewohnerinnen und Bewohner ist. Anhand von Personenstichproben wird ermittelt, ob die medizinischen Anforderungen erfüllt werden und ob Körperpflege und Ernährung angemessen sind.   

Tipp: Lassen Sie sich ruhig von mehreren Pflegeheimen vorvertragliches Informationsmaterial zukommen. So können Sie die für Sie infrage kommenden Einrichtungen besser miteinander vergleichen.

Weitere Themen aus dieser Rubrik

Pflegehilfsmittel

Ihre Pflege­hilfsmittel

In unserem Pflegehilfsmittel-Vergleichs-Portal finden Sie ein umfangreiches Sortiment an Hilfsmitteln und Sanitätsprodukten. Von Pflegehilfsmitteln, die den Alltag für Pflegebedürftige und Pflegepersonen erleichtern, über Gehhilfen und Gesundheitsschuhe bis zu medizinischen Geräten.

Die von uns gelisteten Anbieter wurden einer umfangreichen Überprüfung unterzogen. So können Sie sicher sein, dass Sie nur Produkte & Angebote seriöser Händler sehen.

Haben wir etwas vergessen?

Schreiben Sie uns gerne, wenn Sie etwas in unserem Informationsportal vermissen oder einen Fehler entdecken. So können wir unser Angebot weiter verbessern. Unsere Redakteure freuen sich über jede Rückmeldung.