Alltagsbegleiter: Hilfe und Gesellschaft im Alltag

Viele ältere Menschen leben einsam und haben niemanden, der im Alltag an ihrer Seite steht, ihnen Gesellschaft leistet oder im Haushalt hilft. Die eigenen Kinder haben oft keine Zeit dafür, etwa wegen Beruf oder Familie, oder sie leben in einer anderen Stadt. Wenn Pflegebedarf hinzukommt, verschärft sich diese Situation noch. Denn ambulante Pflege allein reicht selten aus. Hilfebedürftige Senioren brauchen meist auch jemanden, der sie etwa beim Einkaufen, Putzen, Kochen, dem Gang zum Arzt oder sonstigen alltäglichen Aufgaben unterstützt. Daher hat der Gesetzgeber die Möglichkeit geschaffen, sogenannte „Angebote zur Unterstützung im Alltag“ ergänzend zu den Pflegemaßnahmen durch einen Dienst zu nutzen. Zu diesen Unterstützungsangeboten zählt beispielsweise die sogenannte Alltagsbegleitung. 
Doch was genau gehört zu den Aufgaben von Alltagsbegleiterinnen und -begleitern? Welche Qualifikation haben sie? Und welche Leistungen der Pflegeversicherung können für Alltagsbegleitung eingesetzt werden? Diese und weitere Fragen beantwortet uns Jens Krieger, Geschäftsführer der prämierten Agentur „Die Alltagsbegleiter“. 

Herr Krieger, was genau gehört zu den Aufgaben von Alltagsbegleiterinnen und -begleitern?

Alltagsbegleiterinnen und -begleiter unterstützen hilfebedürftige Menschen wie etwa allein lebende Senioren, Menschen mit Handicap oder auch ganze Familien. Sie helfen bei allen möglichen Dingen, die im täglichen Leben anfallen. Sie putzen, waschen, bereiten Mahlzeiten zu, helfen beim Einkaufen, begleiten zum Arzt oder zu sonstigen Terminen. Aber nicht nur das: Ein ganz wichtiger Aspekt ist auch die Kommunikation und Interaktion mit den Kunden. Denn diesen fehlt oft jemand, der ihnen Gesellschaft leistet oder etwas Schönes mit ihnen unternimmt. Zu den Aufgaben der Alltagsbegleiter zählt daher auch, Betroffene bei Freizeitaktivitäten zu begleiten, Karten- und Brettspiele mit ihnen zu spielen, gemeinsam in ein Museum oder zu einem Konzert zu gehen oder einen Ausflug in die Natur zu machen.
Zu beachten ist jedoch, dass Alltagsbegleiter generell keine pflegerischen Aufgaben übernehmen. Hierfür sind ambulante Pflegedienste zuständig. 

Jens Krieger

Geschäftsführer von Die Alltagsbegleiter

Worin unterscheiden sich die Begriffe „Alltagsbegleiter“, „Betreuungsassistent“ und „Seniorenbetreuer“?

„Alltagsbegleiter“ und „Betreuungsassistenten“ sind Synonyme, es gibt keine Unterschiede in den Tätigkeiten. Zudem handelt es sich dabei um geschützte Begriffe. Entstanden sind diese Bezeichnungen in der Zeit, als Alltagsbegleiter meistens im stationären Demenzbereich eingesetzt wurden. Alltagsbegleiter kümmern sich um alle Menschen, die Unterstützung benötigen, egal ob alt oder jung. Seniorenbetreuer sind hingegen nur für ältere Menschen da.  
Der Bereich der Alltagsbegleitung wurde übrigens bereits vor 2015 ins Leben gerufen, also als es den Entlastungsbetrag von 125 Euro noch nicht gab, sondern stattdessen nur das sogenannte Demenzgeld von 104 Euro bei Pflegestufe 1 und 208 Euro ab Pflegestufe 2.   

Wie oft kommt ein Alltagsbegleiter typischerweise zu Besuch?

Solange die Kunden den monatlichen Entlastungsbetrag von 125 EUR nicht überschreiten, können die Besuche ganz individuell geplant werden. Ist der Entlastungsbetrag aufgebraucht, müsste gegebenenfalls ein Eigenteil dazu gezahlt werden, sofern dies möglich ist. Der Entlastungsbetrag kann aber auch über einen längeren Zeitraum angespart und für größere Einsätze genutzt werden. Ab Pflegegrad 2 kann zudem auch ein Teil der Pflegesachleistung für Alltagsbegleitung verwendet werden. Alltagsbegleiter können mehrmals in der Woche oder auch etwa nur alle zwei Wochen zu Besuch kommen – das variiert je nach persönlichem Bedarf.  

Kommt jedes Mal der gleiche Alltagsbegleiter oder wird rotiert?

Bei unserem Konzept kommt immer die gleiche Person zu Besuch. Dies ist ein ganz wichtiger Punkt im Bereich der Betreuung, gerade bei Menschen mit demenzieller Erkrankung. Denn Alltagshelfer und Klient sollten eine gute Bindung und ein vertrauensvolles Verhältnis zueinander haben. Da darf es nicht ständige Wechsel geben. Dieser Aspekt kann aber prinzipiell von Dienst zu Dienst abweichen. 

Kann ein Alltagsbegleiter auch auf einer Reise begleiten?

Wenn der Klient oder die Klientin dies wünscht und auch finanziell stemmen kann, ist dies nach Abstimmung mit dem Alltagsbegleiter sicherlich machbar. Sollte dabei auch eine pflegerische Unterstützung benötigt werden, muss dies im Vorfeld abgestimmt und organisiert werden. 

Welche Qualifikation haben Alltagsbegleiter?

Alltagsbegleiter müssen eine Aus- oder Weiterbildung gemäß der Richtlinie nach §53b SGB XI haben. Diese kann man über verschiedene Anbieter erwerben. Der entsprechende Kurs ist die Grundvoraussetzung, um in diesem Bereich arbeiten zu können. Hinzu kommen diverse interne und externe Fort- und Weiterbildungen. Vorgeschrieben sind hier mindestens 16 Unterrichtsstunden pro Jahr sowie ein Erste-Hilfe-Kurs alle zwei Jahre. 

Lassen sich die Kosten für Alltagsbegleitung von der Pflegekasse erstatten?

Ja, die Kosten werden ab Pflegegrad 1 von der Pflegekasse übernommen. Hierfür steht jeder Person mit Pflegegrad das monatliche Entlastungsgeld von 125 Euro zur Verfügung. Ab Pflegegrad 2 können auch Teile der Pflegesachleistungen oder Verhinderungspflege genutzt werden. Wir beraten unsere Kunden gerne über die Nutzung der entsprechenden Möglichkeiten. Ansonsten können die Leistungen selbstverständlich auch privat gezahlt werden. 

Wo findet man Angebote im Bereich Alltagsbegleitung?

Pflegestützpunkte beraten zu allen Themen rund um Pflege, auch zu Alltagsbegleitung. Sie kennen die regionalen Angebote zur Unterstützung im Alltag, sodass sich Suchende an sie wenden können. Privatversicherte können zudem bei compass private pflegeberatung Auskunft erhalten. Informationen finden sich ansonsten natürlich auch im Internet, zum Beispiel auf Seniorenportalen. 

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Der Tipp des Experten

Falls Sie Pflegesachleistungen beziehen und diese nicht jeden Monat voll ausschöpfen, dann können Sie den Rest für Alltagsbegleitung einsetzen. Bis zu 40 Prozent des Sachleistungsbetrags kann dafür umgewandelt und eingesetzt werden. So nutzen Sie die Ihnen zustehende Leistung vollständig aus und lassen nichts davon liegen.

Weiterführende Infos: Lesen Sie auch unseren Artikel zum Thema Seniorenbetreuung. Weitere Informationen über die sogenannten „Angebote zur Unterstützung im Alltag“ finden Sie hier

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