E-Rezept: Was kann es und wann kommt es?

Nach den Plänen des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) soll das konventionelle Papier-Rezept bald durch ein E-Rezept (elektronisches Rezept) abgelöst werden. Ab Mitte 2021 wird es erste Tests geben und ein Jahr später soll das E-Rezept dann flächendeckend zum Einsatz kommen. Die Idee hinter dem elektronischen Rezept ist einfach: Patienten erhalten Ihre ärztlichen Verordnungen nicht mehr in Form eines Zettels, sondern digital – als QR-Code auf dem Smartphone. Dafür benötigen sie eine spezielle E-Rezept-App. Aus Sicht der Patienten ist dies allerdings keine allzu große Verbesserung, befindet Markus Bönig, Geschäftsführer des Rezeptdienstes ordermed. Denn schließlich müssten die Patienten weiterhin selbst zur Apotheke gehen, um das verschriebene Medikament zu erhalten.

E-Rezept

Auch für bewegungseingeschränkte Menschen mit Pflegegrad bietet dieses neue System keine echte Erleichterung im Hinblick auf die Beschaffung der Medikamente. Eine App für Pflegedienste, Pflegeheime oder pflegende Angehörige, um die E-Rezepte für Dritte in Empfang zu nehmen, sei nämlich nicht vorgesehen.
In unserem Interview beantwortet Markus Bönig wichtige Fragen rund um das E-Rezept und erklärt, was tatsächlich Erleichterung bei der Beschaffung von Medikamenten bringen kann. 

Herr Bönig, was kann das E-Rezept?

Das E-Rezept ist vor allen Dingen eine Erleichterung für die Apotheken und die Krankenkassen. Für Patienten ändert sich wenig. Mit dem E-Rezept entfällt für die Apotheke das lästige Scannen und Bedrucken von Rezepten, das Einreichen bei einem Abrechnungszentrum sowie das Einscannen und Abrechnen mit der Krankenkasse. Mit dem E-Rezept sind alle Informationen vom Arzt bis zum Apotheker und zur Krankenkasse durchgängig digital vorhanden.  

Markus Bönig

Geschäftsführer des Rezeptdienstes ordermed

Wann wird es das gedruckte Rezept vollständig ablösen?

Aus den bereits genannten Gründen haben Kassen und Apotheken ein großes Interesse daran, möglichst gar keine Papier-Rezepte mehr abwickeln zu müssen. Zu beachten ist aber, dass nur digitalaffine Patienten es verstehen werden, mit dem E-Rezept umzugehen. Alle Menschen, die kein Smartphone besitzen, oder dies nicht (mehr) bedienen können, werden auf das Papier-Rezept angewiesen bleiben. Ich gehe deshalb davon aus, dass wir noch jahrelang – und zwar insbesondere in der Pflege – Papier-Rezepte beziehungsweise ausgedruckte E-Rezepte sehen werden.  

Es heißt, das E-Rezept wird weitere nützliche digitale Anwendungen ermöglichen, zum Beispiel digitale Medikationserinnerungen oder Medikationspläne mit eingebautem Wechselwirkungscheck. Stimmt das?

Für die genannten Anwendungen braucht man kein E-Rezept. Dieses wird oft maßlos überhöht. Es ist – wie schon beschrieben – nicht mehr als ein digitaler Weg, um eine Verordnungsinformation zwischen Arzt, Apotheke und Krankenkasse zu bewegen. Um die Medikation auf Wechselwirkungen zu überprüfen, braucht man tatsächlich einen vollständigen Medikationsplan in digitaler Form. Den kann man sich aber schon heute über bestimmte Dienste problemlos selbst erstellen. Und auch ein Pillenwecker erfordert kein E-Rezept-Modell.  

Wie ist es beim E-Rezept um den Datenschutz bestellt?

Der Datenschutz ist beim E-Rezept meines Erachtens unproblematisch. Um auf den zentralen Rezept-Server zugreifen zu können, benötigen Ärzte und Apotheker bestimmte Schlüssel, und auch der Patient muss sich legitimieren. Ich befürchte eher, dass sehr viele digitale Rezepte gar nicht mehr eingelöst werden und liegen bleiben. Schon heute werden rund 20 Prozent aller ausgestellten Rezepte nie eingelöst. Wie wird es erst sein, wenn der Erinnerungszettel nicht mehr da ist?  

Der Tipp unseres Experten: Das Vertrauen in Ihren Arzt ist wichtig, aber auch Ärzte können Fehler machen. Lassen Sie deshalb immer Ihre gesamte Medikation von einer qualifizierten Apotheke auf Wechselwirkungen und Kontraindikationen hin überprüfen. So vermeiden Sie möglicherweise unangenehme oder gar lebensgefährliche Überraschungen bei der Medikamenteneinnahme.

Weiterführende Infos: Was Sie bei der Lagerung Ihrer Medikamente beachten müssen, erfahren Sie hier. Falls Sie sich eine Person wünschen, die Sie zusätzlich zur pflegerischen Versorgung durch einen Pflegedienst unterstützt und Sie etwa auch zur Apotheke begleitet oder Ihnen mit technischen Dingen hilft, sollten Sie eine/n Seniorenbetreuer/in in Erwägung ziehen. Informieren Sie sich dazu in unserem Beitrag über Seniorenbetreuung.

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