Pflege finanzieren: Beratung ist das A und O

Wie „Pflegebedürftigkeit“ definiert ist, kann jeder im elften Buch des Sozialgesetzbuches nachlesen. Vereinfacht gesagt, ist man pflegebedürftig, wenn man in seiner Selbstständigkeit eingeschränkt ist und für voraussichtlich mindestens sechs Monate pflegerische und betreuerische Hilfen braucht. Der Umfang der benötigten Hilfe entscheidet darüber, in welchen Pflegegrad man eingestuft wird. Vom Pflegegrad hängt die Höhe der Pflegeleistungen ab.

David Kreuziger, Mitglied im Landesverband der Johanniter-Unfall-Hilfe e. V., klärt über wichtige Fragen rund um Pflegeversicherung und Kassenleistungen auf.  

pflegedienst

Herr Kreuziger, in welcher Form werden die Leistungen der Pflegekasse erbracht?

Leistungsberechtigte können wählen, in welcher Form sie die Leistungen erhalten möchten. Man kann sich zum Beispiel von Angehörigen pflegen lassen und weiter in seinen eigenen vier Wänden wohnen. Die Leistung wird dann zwar leicht reduziert, kann aber immer noch dazu dienen, einen Einkommensausfall des pflegenden Angehörigen zu kompensieren oder zumindest abzumildern.

Man kann auch die Dienstleistungen eines ambulanten Pflegedienstes in Anspruch nehmen oder – bei Bedarf – einen Heimplatz beziehen. Aber hier zeigt sich, dass die Zuwendung des Staates meist nicht ausreicht, um die anfallenden Kosten zu begleichen. 

David Kreuziger, Mitglied im Landesverband der Johanniter-Unfall-Hilfe e. V.

Und was passiert, wenn sich ein Pflegebedürftiger den Mehraufwand nicht leisten kann?

Natürlich lässt man den Pflegebedürftigen mit seiner Situation nicht allein. Allerdings muss der Betroffene bei Differenzen zwischen Kosten und Zuwendung zuerst sein gesamtes Privatvermögen aufbrauchen, um die Differenzkosten zu decken. Da schmilzt das hart erarbeitete Ersparte schon mal in wenigen Jahren oder sogar Monaten komplett dahin. Und danach wird geprüft, ob Verwandte ersten Grades nicht zur Begleichung der Differenz herangezogen werden können. Aus einem eigentlichen Erbe für die Angehörigen wird dann schnell ein zusätzlicher finanzieller Aufwand für die Lieben. 

Worauf muss ich beim Abschluss einer privaten Pflegeversicherung achten?

Das kann man pauschal nicht sagen. Pflege ist ein komplexes Thema. Die aktuelle Produktvielfalt ist schlicht zu groß, um sich dort als Laie schnell einen guten Überblick verschaffen zu können. Es gibt zum Beispiel auch Tarife, die eine vorübergehende Pflegebedürftigkeit nach einem Unfall abdecken. Man sollte sich in den allermeisten Fällen also durch einen Fachmann beraten lassen. Eine solche Beratung erhalten Sie beispielsweise in einem Pflegestützpunkt.

Es hilft aber, sich Gedanken darüber zu machen, wie und von wem man gepflegt werden möchte. Sprechen Sie vorab auch mit Ihren Angehörigen über das Thema. Je früher man sich dieser Thematik widmet, umso besser kann man sich vorbereiten. 

Auf welche Tarifmerkmale sollte man denn Ihrer Meinung nach achten?

Da sich im Laufe des Lebens jederzeit etwas ändern kann, empfiehlt es sich meiner Meinung nach, einen flexiblen Tarif zu wählen, der es einem ermöglicht, die Absicherung anzupassen. Wenn man zum Beispiel das Pflegegeld ohne erneute Gesundheitsfragen anpassen kann, ist man fähig, auf alle Änderungen im Leben zu reagieren.

Außerdem wäre eine Beitragsbefreiung ab Erreichen eines Pflegegrades sinnvoll. Andernfalls schmälert der weiterhin zu zahlende Beitrag ja die Leistung, welche man dann erhält.

Zudem werden zusätzliche Service-Leistungen, welche entweder von der Kasse selbst geboten oder von ihr erstattet werden, immer wichtiger. Dazu zählt zum Beispiel, dass jemand bei der Organisation eines Pflegeheimplatzes oder beim barrierefreien Umbau der Wohnung beratend zur Seite steht.  

Der Tipp des Experten:
Überlegen Sie, wie Ihre Pflegesituation aussehen soll, wenn Pflegebedürftigkeit eintritt. Sprechen Sie zur Thematik auch mit Ihren Angehörigen und lassen Sie sich zu flexiblen Produkten beraten.

Weiterführende Infos: In unserem Informationsportal erklären wir unter anderem alle vier Arten von privaten Pflegezusatz­versicherungen und stellen zwei Tests dazu vor. Wenn Sie mehr zu den Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung erfahren möchten, nutzen Sie gerne unsere digitale Beratung oder besuchen Sie die Überblicksseite zu allen Leistungen der Pflegekassen.

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