Pflegehilfsmittel: Information, Anspruch und Antrag

Pflegehilfsmittel erleichtern pflegebedürftigen Menschen und ihren pflegenden Angehörigen den Alltag und ermöglichen Pflegebedürftigen ein selbstständigeres Leben. Da sie in vielen Fällen vom Pflegealltag der Betroffenen nicht wegzudenken sind, werden sie von der Kasse bezuschusst. So haben pflegebedürftige Menschen schon ab Pflegegrad 1 Anspruch darauf, jeden Monat sogenannte zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel im Wert von 60 Euro komplett kostenlos zu erhalten.

Doch was genau sind eigentlich Pflegehilfsmittel? Welche Voraussetzungen müssen zusätzlich zu einem Pflegegrad erfüllt sein, damit man berechtigt ist, kostenlose Pflegehilfsmittel zu erhalten? Und was müssen Berechtigte tun, um von ihrem Anspruch Gebrauch zu machen? Diese und weitere Fragen beantwortet uns die pharmazeutisch-technische Assistentin und Fachberaterin für Senioren Christiane Sauret.

Beispiele für Pflegehilfsmittel

Frau Sauret, was ist der Unterschied zwischen Hilfsmitteln und Pflegehilfsmitteln beziehungsweise zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmitteln?

Hilfsmittel sind beispielsweise Sehhilfen, Hörhilfen, Prothesen, aber auch Inkontinenzprodukte oder Kompressionsstrümpfe. Hingegen sind Pflegehilfsmittel beziehungsweise zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel etwa Einmalhandschuhe aus Vinyl oder Nitril, zum einmaligen Gebrauch gedachte oder wiederverwendbare Bettunterlagen, Mundschutz, Handdesinfektionsmittel, Flächendesinfektionsmittel, Fingerlinge oder Schutzschürzen.

Christiane Sauret

Christiane Sauret

Pharmazeutisch-technische Assistentin
und Fachberaterin für Senioren

Wo kann man sich zu Pflegehilfsmitteln oder Hilfsmitteln beraten lassen?

Erster Ansprechpartner sind natürlich die verordnenden Ärzte. Aber auch die Krankenkassen und die Pflegekassen, die Apotheken und die ambulanten Pflegedienste können zu Pflegehilfsmittel oder Hilfsmitteln beraten. Informationen findet man zudem natürlich auch auf Internetseiten wie mitpflegeleben.de oder siguprax.de.

Welche Voraussetzungen müssen zusätzlich zu einem Pflegegrad erfüllt sein, damit man berechtigt ist, kostenlose Pflegehilfsmittel zu erhalten?

Neben einem Pflegegrad ist die Grundvoraussetzung, dass man zu Hause lebt und von einem pflegenden Angehörigen betreut wird. Die häusliche Pflege kann dabei auch von einem Pflegedienst mitgetragen werden, beispielsweise wenn eine Kombinationsleistung in Anspruch genommen wird. Sobald man aber in die stationäre Pflege überwechselt, hat man keinen Anspruch auf kostenlose zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel mehr.

Was genau müssen Berechtigte tun, um von ihrem Anspruch auf kostenlose Pflegehilfsmittel Gebrauch zu machen? Wie weisen sie ihre Berechtigung nach?

Die Berechtigung weisen sie nach, indem sie einen positiven Bescheid der Pflegekasse über den eigenen Pflegegrad vorlegen. Sie müssen zudem einen Antrag auf Kostenübernahme bei ihrer Pflegekasse stellen. Darin geben sie ihre Versicherungsnummer sowie Informationen zur Person wie Name, Adresse und Geburtsdatum an. Auch der Name der pflegenden Person muss eingetragen werden.

Gibt es auch die Möglichkeit, sich die Pflegehilfsmittel nach Hause liefern zu lassen?

Ja, das ist auf jeden Fall möglich. Man kann sich das wie ein Abo vorstellen: Man bekommt alle vier Wochen die Pflegehilfsmittel, die man sich ausgesucht hat, nach Hause geliefert. Bei der Sigubox von der Siguprax kann man auch kurzfristig die Bestellung ändern. Man kann also zum Beispiel die Einmalhandschuhe für den kommenden Monat weglassen und stattdessen ein zusätzliches Handdesinfektionsmittel oder Mundschutz dazu bestellen. Die Änderungswünsche werden dann über den kurzen Dienstweg – also per Telefon oder über eine Nachbestellkarte – aufgenommen und die bestellte Box wird entsprechend angepasst.
Auf Wunsch können die Pflegehilfsmittel auch an einen pflegenden Angehörigen beziehungsweise Betreuer oder an einen Pflegedienst geliefert werden. Hier hat man freie Wahl.

Was unterscheidet Ihre Sigubox von den Pflegeboxen anderer Anbieter?

Wir übernehmen alles für den Kunden – von der Antragstellung bis zur Genehmigung durch die Kasse. Wir füllen den Antrag gemeinsam mit dem Kunden aus. Dies kann auch über das Telefon erfolgen – der Kunde muss lediglich seine Versichertenkarte parat haben.

Das recyclebare Verpackungsmaterial der Sigubox ist schnell und einfach zu entsorgen. Es gibt zudem keine Füllmaterialien in der Verpackung. Es werden nur aus Apfelschalen hergestellte Folien verwendet, die dann ganz einfach in die Biotonne kommen.

Weiterführende Infos: Lesen Sie auch unsere Artikel über Pflegehilfsmittel und technische Hilfsmittel. Übrigens: Wussten Sie, dass Sie sich die Stromkosten für elektrische Hilfsmittel von der Kasse erstatten lassen können? Mehr Informationen dazu finden Sie hier.

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