Pflege nach ärztlicher Verordnung (Behandlungspflege)

Die Behandlungspflege - Pflege auf Rezept

Bei Pflegemaßnahmen „auf Rezept“ spricht man auch von medizinischer Behandlungspflege. Es geht also ausschließlich um Maßnahmen mit medizinischer Notwendigkeit, die in der Regel von mobilen Pflegediensten übernommen werden. Dazu können beispielsweise Wundpflege, Injektionen oder die Medikamentengabe gehören. Der Arzt kann diese Maßnahmen aber auch erweitern mit Tätigkeiten der sogenannten Grundpflege und sogar hauswirtschaftlichen Tätigkeiten. Gerade bei Menschen ohne Pflegegrad sind diese Maßnahmen oft neben der medizinischen Pflege notwendig.
Diese Pflegeleistung kommt also vor allem dann in Frage, wenn der Patient nach Unfall oder Krankheit voraussichtlich nicht dauerhaft pflegebedürftig wird. Trotzdem kann die Behandlungspflege sowohl zusätzlich zu Leistungen der Pflegekasse verordnet werden wie eben auch bei Patienten ohne Pflegegrad.

Die Erstverordnung darf der Arzt nur über 14 Tage ausstellen. Begründete Folgeverordnungen sind dann nicht mehr an bestimmte Zeiträume gebunden. Allerdings schalten die Krankenkassen nach vier Wochen regelmäßig den Medizinischen Dienst (MDK) ein, um zu prüfen, ob der Patient nicht eine Pflegestufe erhält. 

behandlungspflege

Wichtig: In einigen Fällen weigern sich Krankenkassen, die Behandlungspflege oder Teile davon zu übernehmen. Manche wollen für „einfache“ Pflegemaßnahmen wie Medikamentengabe oder das An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen nicht zahlen, weil dafür kein Pflegefachpersonal notwendig sei. Andere vertreten den Standpunkt, dass beispielsweise bei einer Gewährung von Pflegegeld auch die Behandlungspflege abgegolten sei. Wenden Sie sich bei Problemen an lokale Beratungseinrichtungen oder sprechen Sie mit dem verpflichteten Pflegedienst!

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