Barrierefreie Küche

Das Wichtigste in Kürze:

  • Die Küche ist ein Arbeitsbereich, in dem sich pflegebedürftige Personen viel bewegen, viel hantieren. Deshalb ist ein funktionaler Umbau gerade hier wichtig für Menschen, die in ihrer Mobilität eingeschränkt sind.
  • Die Kosten für neue Schränke und Arbeitsbereiche, aber auch für technische Hilfen wie elektrisch verstellbare Tische und Arbeitsplatten können groß sein, wenn die Bewohner beispielsweise auf einen Rollstuhl angewiesen sind.
  • Förderung hierfür gibt es bei den Pflegekassen, der KfW-Bank und durch entsprechende Programme der Bundesländer.
  • Der Vermieter muss in die geplanten Maßnahmen einwilligen.
  • Die Küche muss nach dem Umbau über genügend Freifläche verfügen, so dass ein Rollstuhlfahrer oder der Nutzer eines Rollators sich dort ungehindert bewegen kann. Die Bewegungsfläche einer barrierefreien Küche beträgt für Rollstuhlfahrer 150 x 150 cm, ansonsten 120 x 120 cm.
  • Eine barrierefreie Küche verfügt über Arbeitshöhen, die der Körpergröße gerecht werden und erlaubt das Umfahren von Arbeitsplatten, Herd und Spüle

Als Arbeitsort ist die barrierefreie Küche besonders funktional

In der Küche werden Arbeiten verrichtet – der Fokus liegt weniger auf dem Verweilen. Die Bewohner hantieren mit unterschiedlichsten Utensilien, um Speisen zuzubereiten. Sie bewegen sich meist viel auf kleinstem Raum, von Schrank zu Schrank, vom Kühlschrank zum Herd. Gerade die Küche ist deshalb bei Pflegebedürftigkeit nur noch sehr eingeschränkt nutzbar. Eine barrierefreie Küche ist sehr funktional und bietet genug Bewegungsraum. Viele Hersteller entwickeln dafür spezielle Möbel und auch Technik, denn für Menschen mit eingeschränkter Mobilität bedeutet eine barrierefreie Küche Lebensqualität und die Möglichkeit, weiterhin selbstbestimmt einen großen Teil Ihres Alltags zu bewältigen.

Merkmale einer barrierefreien Küche

Grundsätzlich unterscheidet die DIN 18040-2 zwischen Barrierefreiheit und „uneingeschränkt mit dem Rollstuhl nutzbar“. Aus diesem Grund sind auch die Merkmale einer barrierefreien Küche je nach Nutzer unterschiedlich. 

Kriterien für die rollstuhlgerechte Barrierefreiheit der Küche

Die Bewegungsfläche einer barrierefreien Küche beträgt mindestens 120 cm x 120 cm. Wenn sie rollstuhlgerecht ist, dann sind es mindestens 150 cm x 150 cm. Spüle, Herd und Möbeln müssen für Rollstuhlfahrer unterfahrbar sein.

Verfügt die Küche über einen Essplatz, gilt hier eine Breite von etwa 80 cm am Esstisch. Außerdem muss ein unterfahrbarer Tisch (ca. 60 cm Höhe) vorhanden sein. Zwischen den Standbeinen des Tisches sollte eine gewisse Breite vorhanden sein, damit Rollstuhlfahrer entsprechend rangieren können. Rollcontainer ersetzen Unterschränke. Sie können bei Bedarf verschoben werden, so dass genügend Stauraum vorhanden bleibt, die Beweglichkeit der pflegebedürftigen Person jedoch nicht eingeschränkt wird.
barrierefreie Küche mit Bewohner

Zusätzlich zeichnet sich eine barrierefreie Küche dadurch aus, dass die Arbeitsfelder so angeordnet sind, dass der Nutzer kraftsparend und ergonomisch arbeiten kann. Sämtliche notwendigen Wege innerhalb der Küche sollten im Idealfall mit einer Drehbewegung und ohne längere Zwischenwege machbar sein. Zudem sollte auf ausreichend Beinfreiheit für Tätigkeiten im Sitzen wie Spülen, Kartoffeln schälen und dergleichen geachtet werden.

Nicht DIN-festgeschriebene Empfehlungen für eine barrierefreie Küche:

  • höhenverstellbare Oberschränke
  • höhenverstellbare Arbeitsflächen
  • keine Schränke mit Türen, sondern Schubladen bzw. Auszüge
  • Brauseschlauch zum Ausziehen in der Spüle
  • alle Geräte in angemessener Höhe
  • Backofen mit Auszugstableau und schwenkbarer Drehtür
  • fahrbare Möbel
  • Kochfelder, die kein Übergreifen erfordern (heiße Töpfe können zu einer Gefahr werden)

Vorteile einer barrierefreien Küche

Die Vorteile einer barrierefreien Küche sind immens. Zum einen können sich kranke und pflegebedürftige Personen weiterhin eigenständig versorgen. Dadurch können sie in ihrer gewohnten Umgebung wohnen bleiben und weitestgehend selbstbestimmt leben. Der Umbau zu einer barrierefreien Küche erhöht zudem die Sicherheit und den Komfort, da sämtliche Elemente leicht zu bedienen sind.

 Pflegende Angehörige und Mitarbeiter eines Pflegedienstes profitieren ebenfalls von einer barrierefreien Küche, da sich die pflegebedürftige Person hier trotz aller krankheitsbedingten Einschränken selbst versorgen kann.

Wenn abzusehen ist, dass eine pflegebedürftige Person, die derzeit einen Rollator oder eine andere Gehhilfe nutzt, später einen Rollstuhl brauchen wird, reicht ein barrierefreier Umbau nicht aus. In diesem Fall sollte der Umbau der Küche von Anfang an rollstuhlgerecht erfolgen, um weitere kostenintensive Umbaumaßnahmen zu einem späteren Zeitpunkt zu vermeiden. 

barrierefreie Küche mit Bewohner

Weg zu einer barrierefreien Küche

Der Umbau zu einer barrierefreien Küche setzt grundsätzlich eine ausreichend hohe Bewegungsfläche voraus. Bei kleinen Küchen muss also geprüft werden, ob sich die Bewegungsfläche erweitern lässt, indem man die Möbel beispielsweise anders anordnet. Zusätzlich muss man bedenken, dass Unterschränke durch den barrierefreien Umbau wegfallen, da Arbeitsplatte, Spüle und Herd unterfahrbar gemacht werden müssen. Der wegfallende Stauraum muss also ersetzt werden können. Es empfiehlt sich, die Küche ausschließlich durch Fachunternehmen umbauen zu lassen. Dies ist auch deshalb notwendig, da Fördermittel nur unter der Voraussetzung gezahlt werden, dass der Umbau durch Fachunternehmen erfolgt. 

Tipp: Für viele Umbauten ist die Erlaubnis des Vermieters zwingend notwendig. Informieren Sie Ihren Vermieter frühzeitig über Ihre Pläne und machen Sie eine schriftliche Vereinbarung. In der Regel gibt es dabei keine Probleme, da die barrierefreie Küche den Wert der Immobilie erhöht.

Folgende Umbaumaßnahmen kommen infrage:

  • Anpassung der Höhe von Arbeitsplatte, Spüle, Herd, Kühlschrank und Spülmaschine
  • Schaffung von Bein-Freiraum für sitzende Tätigkeiten
  • Hub- oder Liftsysteme zur besseren Erreichbarkeit der Oberschränke
  • eventuell Einbau eines Handlaufs
  • Verwendung von Rollcontainern als Ersatz für feste Unterschränke
  • rutschhemmender, pflegeleichter Bodenbelag

Tipps für den rollstuhlgerechten Umbau

  1. Arbeitsfläche, Spüle und Herd benötigen uneingeschränkte Unterfahrbarkeit.
  2. Die Herdplatten sollten vom Backofen getrennt sein.
  3. Alle unterfahrbaren Elemente müssen mit einem Auffahrschutz versehen sein.
  4. Eine Übereckanordnung ist ideal.
  5. Ein Unterputz- oder Flachaufputz-Siphon für die Spüle sollte vorhanden sein.
  6. Die Höhe aller relevanten Elemente sollte bei etwa 82 cm liegen. Die Beinfreiheit sollte 67 cm in Kniehöhe betragen.
  7. Kochtöpfe sollten im Sitzen einsehbar sein, kein Übergreifen nötig.
  8. Quetsch- und Scherschutz bei höhenverstellbaren Arbeitsplatten nötig.
  9. Grundsätzlich sollte alles auch vom Rollstuhl aus erreichbar sein.

Kosten einer barrierefreien Küche

Die Kosten für einen barrierefreien Umbau sind abhängig von vielen Faktoren. Es gibt keine allgemein gültigen Preise dafür. Vielmehr kommt es auf die Größe der Küche, deren Gestaltung und die geplanten Umbaumaßnahmen an. Für Rollstuhlfahrer sind die erforderlichen Umbaumaßnahmen deutlich höher als für andere pflegebedürftige Personen. So erfordern unterfahrbare Möbel beispielsweise den zusätzlichen Einbau von Liftsystemen, so dass die Kosten hier noch einmal immens steigen können. 

Zwischen Kosten in Höhe von 5.000 EUR bis hin zu mehr als 20.000 EUR ist alles möglich. Es kommt auf die individuellen Gegebenheiten in der eigenen Küche an und darauf, wie umfangreich die Umbaumaßnahmen sein müssen. 

Tipp: Greifen Sie lieber auf Standardlösungen für barrierefreies Wohnen im Fachhandel zurück. Sie verursachen geringere Kosten, da sie nicht erst individuell hergestellt werden müssen.

Tipp: Für die Planung einer barrierefreien Küche ist es unerlässlich, sich Angebote mehrerer Fachhändler einzuholen. Die Angebote sollten konkret sein und schriftlich erfolgen. So können Preise besser verglichen werden. Es sollte auch darauf geachtet werden, dass Küchenelemente, die auch in nicht barrierefreien Küchen verbaut werden können, nicht mehr kosten, nur weil es sich um einen barrierefreien Umbau handelt.

Förderung einer barrierefreien Küche

Pflegebedürftige Personen erhalten von verschiedenen Stellen eine Förderung für den Umbau in eine barrierefreie oder rollstuhlgerechte Küche. Dazu gehören: 
 
1. Die Pflegekasse  
 
Sie bezuschusst den Umbau mit bis zu 4.000 Euro pro pflegebedürftige Person. Der Förderungsbetrag ist auf vier Personen begrenzt, so dass eine WG aus pflegebedürftigen Personen bis zu 16.000 EUR erhalten kann, auch wenn fünf oder mehr pflegebedürftige Personen dort leben.  
 
2. Die KfW-Bank (Kreditanstalt für Wiederaufbau) 
 
Für barrierefreies Wohnen hält die KfW unterschiedliche Fördermittel bereit. Hier gibt es die Förderprodukte Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“ und „Altersgerecht Umbauen – Kredit“. Dabei gewährt die KfW bis zu 50.000 Euro, die für den barrierefreien Umbau verwendet werden können. 
 
3. Förderprogramme der Bundesländer 
 
Das Gesetz über die soziale Wohnraumförderung erlaubt es Haushalten mit einem schwerbehinderten und pflegebedürftigen Angehörigen, auf ein einkommensabhängiges Baudarlehen zuzugreifen. Es empfiehlt sich, bei der zuständigen Stadt- oder Gemeindeverwaltung nach relevanten Förderprogrammen zu fragen. 

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