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Zusätzlich zeichnet sich eine barrierefreie Küche dadurch aus, dass die Arbeitsfelder so angeordnet sind, dass der Nutzer kraftsparend und ergonomisch arbeiten kann. Sämtliche notwendigen Wege innerhalb der Küche sollten im Idealfall mit einer Drehbewegung und ohne längere Zwischenwege machbar sein. Zudem sollte auf ausreichend Beinfreiheit für Tätigkeiten im Sitzen wie Spülen, Kartoffeln schälen und dergleichen geachtet werden.
Die Vorteile einer barrierefreien Küche sind immens. Zum einen können sich kranke und pflegebedürftige Personen weiterhin eigenständig versorgen. Dadurch können sie in ihrer gewohnten Umgebung wohnen bleiben und weitestgehend selbstbestimmt leben. Der Umbau zu einer barrierefreien Küche erhöht zudem die Sicherheit und den Komfort, da sämtliche Elemente leicht zu bedienen sind.
Pflegende Angehörige und Mitarbeiter eines Pflegedienstes profitieren ebenfalls von einer barrierefreien Küche, da sich die pflegebedürftige Person hier trotz aller krankheitsbedingten Einschränken selbst versorgen kann.
Wenn abzusehen ist, dass eine pflegebedürftige Person, die derzeit einen Rollator oder eine andere Gehhilfe nutzt, später einen Rollstuhl brauchen wird, reicht ein barrierefreier Umbau nicht aus. In diesem Fall sollte der Umbau der Küche von Anfang an rollstuhlgerecht erfolgen, um weitere kostenintensive Umbaumaßnahmen zu einem späteren Zeitpunkt zu vermeiden.
Tipp: Für viele Umbauten ist die Erlaubnis des Vermieters zwingend notwendig. Informieren Sie Ihren Vermieter frühzeitig über Ihre Pläne und machen Sie eine schriftliche Vereinbarung. In der Regel gibt es dabei keine Probleme, da die barrierefreie Küche den Wert der Immobilie erhöht.
Tipp: Greifen Sie lieber auf Standardlösungen für barrierefreies Wohnen im Fachhandel zurück. Sie verursachen geringere Kosten, da sie nicht erst individuell hergestellt werden müssen.
Tipp: Für die Planung einer barrierefreien Küche ist es unerlässlich, sich Angebote mehrerer Fachhändler einzuholen. Die Angebote sollten konkret sein und schriftlich erfolgen. So können Preise besser verglichen werden. Es sollte auch darauf geachtet werden, dass Küchenelemente, die auch in nicht barrierefreien Küchen verbaut werden können, nicht mehr kosten, nur weil es sich um einen barrierefreien Umbau handelt.
Pflegebedürftige Personen erhalten von verschiedenen Stellen eine Förderung für den Umbau in eine barrierefreie oder rollstuhlgerechte Küche. Dazu gehören:
1. Die Pflegekasse
Sie bezuschusst den Umbau mit bis zu 4.000 Euro pro pflegebedürftige Person. Der Förderungsbetrag ist auf vier Personen begrenzt, so dass eine WG aus pflegebedürftigen Personen bis zu 16.000 EUR erhalten kann, auch wenn fünf oder mehr pflegebedürftige Personen dort leben.
2. Die KfW-Bank (Kreditanstalt für Wiederaufbau)
Für barrierefreies Wohnen hält die KfW unterschiedliche Fördermittel bereit. Hier gibt es die Förderprodukte “Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“ und „Altersgerecht Umbauen – Kredit“. Dabei gewährt die KfW bis zu 50.000 Euro, die für den barrierefreien Umbau verwendet werden können.
3. Förderprogramme der Bundesländer
Das Gesetz über die soziale Wohnraumförderung erlaubt es Haushalten mit einem schwerbehinderten und pflegebedürftigen Angehörigen, auf ein einkommensabhängiges Baudarlehen zuzugreifen. Es empfiehlt sich, bei der zuständigen Stadt- oder Gemeindeverwaltung nach relevanten Förderprogrammen zu fragen.
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