Barrierefreier Flur

Das Wichtigste in Kürze:

  • Die Bewegungsfläche sollte im Flur mindestens 150 cm breit sein, die Durchgangsbreiten bei Zugängen sollten mindestens 90 cm betragen.
  • Bei langen Flächen sollte mindestens alle 15 Meter eine Möglichkeit zum Wenden bestehen. Ein Wendevorgang erfordert bei Rollstuhlfahrern eine Fläche von mindestens 150 cm x 150 cm.
  • Zu den wichtigsten barrierereduzierenden Maßnahmen zählen das Beseitigen von Stolperfallen, die Montage von Handläufen und die Schaffung von Sitzmöglichkeiten.

Anforderungen an einen barrierefreien Flur

Im barrierefreien Flur sollte die pflegebedürftige Person möglichst bequem in der Lage sein – ob mit oder ohne fremde Hilfe –, sich Schuhe und Jacke anzuziehen sowie auch sonstiges zu tun, was unmittelbar vor dem Ausgehen nötig ist. Dazu muss der Flur besonders hell sein und viel Platz bieten. Und sehr wichtig: Es darf keine Stolperfallen geben. Folgende Maßnahmen sind möglicherweise nötig:

  • Stolperfallen und Rutschgefahren beseitigen (z. B. loses Kabel per Nagelschellen an der Wand befestigen, herumliegende Gegenstände wegräumen und dafür sorgen, dass es keine rutschigen Bodenflächen gibt)
  • Handläufe an den Wänden montieren, an denen man sich bequem festhalten, stützen und entlangbewegen kann
  • Sitzmöglichkeit für das An- und Ausziehen der Schuhe schaffen
  • Haken für Mäntel, Jacken und Hüte leicht erreichbar anbringen
Rollstühle im Flur

Stauräume wie Garderoben und Kleiderschränke sollten so in die Wand integriert sein, dass sie nicht zu viel Raum wegnehmen und gut erreichbar sind. Türklingeln und Gegensprechanlagen müssen auch mit Rollstuhl gut erreichbar und bedienbar sein.

Es sollten keine Ecken und Kanten in den Bewegungsraum hineinragen. Bei langen Fluren können Haltestangen und -griffe die Sicherheit erhöhen. Deckenstrahler, die die ganze Decke durchziehen, schaffen viel Licht für jede Ecke und steigern die Sicherheit ebenfalls.

Tipp: Denken Sie auch bei dem Bodenbelag im Flur daran, dass er keine Hindernisse aufweisen darf. Teppichläufer können sich verschieben und Stolperfallen sein. Zu rutschige, glatte Böden können ebenfalls gefährlich sein für Menschen mit eingeschränkter Mobilität.

Die erforderlichen Bewegungsflächen

Pflegebedürftige Menschen, die umziehen möchten, sollten auf ihrer Suche nach einem neuen Zuhause auf die Flurgröße achten. Den größten Flächenbedarf haben in der Regel Rollstuhlfahrer und Personen mit Gehhilfen. Folgendes sollten sie beachten:

  • Einen Rollstuhl kann man problemlos wenden, wenn der Flur mindestens 150 cm lang und 150 cm breit sein.
  • Nutzt der Rollstuhlfahrer den Flur nur zum Vorwärts- und Rückwärtsfahren, reicht auch eine Breite von 120 cm.
  • Wenn zwei Rollstuhlfahrer aneinander vorbeikommen sollen, empfiehlt sich eine Bewegungsfläche von mindestens 180 cm x 180 cm.
  • Falls der Rollstuhl im Flur abgestellt wird, sollte es dort eine Fläche geben, die mindestens 180 cm x 150 cm groß ist.
  • Bei Türöffnungen und Durchgängen ist eine Breite von 90 cm ausreichend.
  • Wie groß die Bewegungsfläche vor und nach einer Tür für Rollstuhlfahrer und Menschen mit Gehhilfen sein sollte, hängt von der Art der Tür ab:
    • Drehflügeltür: mindestens 150 cm x 120 cm 
    • Schiebetür: mindestens 190 cm x 120 cm 

Kosten und Finanzierung eines barrierefreien Flurs

Wie viel Sie ein altersgerechter Umbau im Flur kosten wird, lässt sich nicht allgemein beantworten. Hier können durch nötige Verbreiterungen der Türen und durch Wandschrankeinbauten nach Maß Kosten von mehreren 1000 Euro entstehen.
Stimmen die Raumverhältnisse von Anfang an und müssen nur einige Möbel entfernt sowie gegebenenfalls neue Lichtquellen installiert werden, ist der Umbau auch mit wenigen 100 Euro zu bewältigen.

Fördermittel für den barrierefreien Umbau bieten die Pflegekasse, die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) sowie die einzelnen Bundesländer. Von der Pflegekasse können Sie bis zu 4.000 Euro für den Umbau erstattet bekommen – wohnen mehrere Personen mit Pflegegrad im Haushalt, sind es gar bis zu 16.000 Euro.

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