Barrierefreier Umbau – Treppenhaus und Außenbereich

Das Wichtigste in Kürze:

  • Zu den wichtigsten barrierefreien Umbaumaßnahmen zählen die Installation von Aufzügen und Liften, das Anlegen von Rampen und das Beseitigen von Stufen.
  • Einem barrierefreien Umbau des Außenbereichs muss der Vermieter zwingend zustimmen, wenn nur ein solcher den Zugang zur Mietsache ermöglicht. Die Zustimmung darf den Vermieter jedoch nicht übermäßig in seinen eigenen Rechten einschränken.
  • Die Pflegekasse gewährt Zuschüsse für einen altersgerechten Umbau. Dieser kann auch den Außenbereich einschließen.

Altersgerechter Umbau: Barrierefreier Außenbereich

Die schönste barrierefreie Wohnung nützt nichts, wenn Treppenhaus und Außenbereich eine unüberwindbare Hürde darstellen. Dabei wird ein altersgerechter Umbau sogar gefördert. Auch Vermieter profitieren von der barrierefreien Gestaltung des Außenbereichs und der Treppenhäuser. Dieser Artikel zeigt, worauf es beim Umbau ankommt.

Barrierefreier Zugang zum Heim

Ein barrierefreier Außenbereich ist für viele Menschen eine Voraussetzung, um überhaupt Zugang zu ihren Wohnräumen zu bekommen. Nicht immer ist es jedoch möglich, Treppenhäuser und Eingangsbereiche barrierefrei umzugestalten. Insbesondere in älteren Wohnhäusern sind die Treppenhäuser eng und erlauben den Einbau eines Fahrstuhls nicht. In diesen Fällen können jedoch andere Maßnahmen greifen, die Barrierefreiheit für die Bewohner gewährleisten.

altersgerechtes Wohnen mit Rollstuhlrampe

Altersgerechter Umbau: Maßnahmen im Außenbereich

Ob Einfamilienhaus oder großes Mietshaus, älter werden die Bewohner immer. Vermieter, die das von Anfang an einplanen, sind allerdings selten. Dennoch ist es möglich, pflegebedürftigen Personen das selbstständige Wohnen auch im Alter zu ermöglichen. Ein barrierefreier Außenbereich ist dabei ebenso wichtig wie ein altersgerechter Umbau des Treppenhauses.

Ein barrierefreier Außenbereich hat:

  • verbreiterte Gehwege
  • PKW-Stellplätze/ Behindertenparkplätze mit mindestens 3,50 Meter Breite
  • Rampen mit einer Maximalsteigung von 6 % an Treppen und Hindernissen
  • Haustüren mit einer Breite zwischen 90 und 100 cm für Rollstuhlfahrer
  • Griffe, Handläufe oder Treppenlifte in Treppenhaus und Flur
  • Einbau eines Fahrstuhls außen oder innen

Info: 2011 wurde der §554 a BGB eingeführt, der es Mietern erlaubt, die Zustimmung ihrer Vermieter zu baulichen Veränderungen zu verlangen, wenn nur so der Zugang zur Mietsache gewährleistet ist. Allerdings wird hier immer der Einzelfall betrachtet. Wenn die Interessen des Vermieters schwerer wiegen, muss er nicht zustimmen. Fragen Sie in jedem Fall, ob ein barrierefreier Außenbereich möglich ist und ob ein altersgerechter Umbau des Treppenhauses erfolgen kann. Viele Vermieter stimmen solchen Maßnahmen auch deswegen zu, weil sie wertsteigernd sind.

Barrierefreie Ausstattung im Außenbereich

Zu einem altersgerechten Außenbereich gehört eine schwellenlose Führung der Wege von der Grundstücksgrenze zum Hauseingang. Sollten Höhenunterschiede vorhanden sein, müssen diese möglichst stufenlos und ohne allzu hohen Kraftaufwand bewältigt werden können. Die Gehwege selbst müssen breit genug sein, um auch Rollstuhlfahrern ein gefahrloses Befahren zu ermöglichen. Zusätzlich sollten sie rutschsicher und erschütterungsarm sein.

Eine barrierefreie Haustüranlage ist schwellenlos passierbar und verfügt über eine leichtgängige, im Idealfall automatisch öffnende Tür. Darüber hinaus sollten Briefkästen, Klingel- und Gegensprechanlagen auf einer Höhe zwischen 80 und 85 cm angebracht werden, damit sie auch für Rollstuhlfahrer leicht erreichbar sind.

Führen Treppen zum Wohnhaus hinauf, empfiehlt sich bei Mehrfamilienhäusern die Installation von Rampen. Ein Hublift wäre hier nicht so günstig, da er gewartet werden müsste und auch keine so lange Lebensdauer hat, wie es bei massiven Rampen der Fall ist. Außerdem lassen sich Rampen auch von anderen Mietern, zum Beispiel mit Kinderwägen, nutzen. Bei Einfamilienhäusern sind Hublifte jedoch eine gute Option.

Tipp: Mobile Rollstuhlrampen sind kostengünstiger und verändern das Grundstück nicht. Vermieter haben wenig Grund, die Anschaffung einer solchen Rampe abzulehnen.

Außenfahrstühle sind ebenfalls eine gute Möglichkeit, pflegebedürftigen Mietern den Zugang zu ihren Wohnräumen zu ermöglichen. Meist sprechen hier jedoch die hohen Anschaffungs- und Wartungskosten dagegen.

Barrierefreie Ausstattung eines Treppenhauses

Beim Treppenhaus ist die barrierefreie Gestaltung relativ leicht umsetzbar. Je nach Größe kommen hier Fahrstühle, aber auch Treppenlifte zum Einsatz. Für Menschen, die in ihrer Mobilität eingeschränkt, aber gehfähig sind, genügen manchmal bereits Handläufe. Hier gelten folgende Normen:

  • Der Handlauf muss eine runde oder ovale Form haben und einen Durchmesser zwischen 3 und 4,5 cm aufweisen.
  • Die Halterung sollte an der Unterseite der Wand angebracht werden, damit ein Hängenbleiben vermieden wird.
  • Es sollte ein ausreichend großer Abstand zur Wand eingehalten werden, um ein Einklemmen zu vermeiden.
  • Die Enden des Handlaufs sollten abgerundet sein oder auf den Boden geführt werden.

Für Menschen mit Sehbehinderungen sollten Orientierungshilfen angebracht werden. Diese helfen auch an Demenz erkrankten Personen dabei, in ihre Wohnräume zu finden. Zu den Orientierungshilfen gehören:

  • Stufenmarkierungen mittels Bodenstreifen
  • Materialwechsel vor der ersten und letzten Stufe
  • Handläufe mit Hinweisen in Brailleschrift
  • Schaffung guter Lichtverhältnisse
  • Ausruhsitze auf Zwischenpodesten

Sitz- und Stehlifte sind wertvolle Hilfen für Menschen, die es nicht mehr schaffen, viele Treppen zu steigen. Für Rollstuhlfahrer gibt es ebenfalls passende Lift-Lösungen.

Kosten und Fördermittel für den barrierefreien Außenbereich und das Treppenhaus

In der Regel sollte man in jungen Jahren bei einem Neubau gleich an altersgerechtes Bauen denken, da es so günstiger ist. Ein altersgerechter Umbau ist meist mit sehr viel höheren Kosten verbunden. Hinzu kommt, dass Mieter die Erlaubnis vom Vermieter benötigen. Dieser muss nur unter bestimmten Voraussetzungen zustimmen.

Eine allgemeinverbindliche Aussage zu den Kosten kann nicht seriös getroffen werden. Es kommt immer auf den individuellen Einzelfall und die benötigten Maßnahmen an. Eine kleine Orientierung ist jedoch möglich.
Baumaßnahme ungefährer Nettopreis
Abstellplatz für Rollatoren/Rollstühle 4 qm ab 260 Euro
Behindertengerechter KFZ-Stellplatz 17,5 qm ab 1.100 Euro
Feste Rampe aus Beton ab 540 Euro
Treppenstufenmarkierung ab 200 Euro
Handlauf ab 280 Euro
Mobile Metallrampe bis 3 Meter ab 700 Euro

Die Pflegekasse, die KfW-Bank und die Bundesländer stellen Fördermittel für barrierefreie Umbaumaßnahmen bereit. Bei der Pflegekasse können pro pflegebedürftige Person bis zu 4.000 Euro beantragt werden.

Tipp: Die Umbaumaßnahmen müssen durch Fachunternehmen vorgenommen werden, da nur dann Fördermittel bereitgestellt werden. Nutzen Sie eine ausführliche Beratung, damit Sie wissen, was auf Sie zukommt. Fordern Sie anschließend Kostenvoranschläge von verschiedenen Fachunternehmen ein, um Preisvergleiche zu ermöglichen. Ein barrierefreier Außenbereich kann sonst zu einer echten Kostenfalle werden.

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