Barrierefreies Wohn- und Esszimmer 

Das Wichtigste in Kürze:

  • Das wichtigste Kriterium für ein barrierefreies Wohnzimmer oder Esszimmer ist die Erreichbarkeit und uneingeschränkte Nutzbarkeit der Schränke und anderer Möbel. 
  • Für Rollstuhlfahrer muss ein altersgerechter Umbau aufwendiger gestaltet sein als für andere pflegebedürftige Personen. 
  • Die Pflegekasse und andere Stellen gewähren Zuschüsse für den Umbau zu einem barrierefreien
     Wohnzimmer
Wer im Alter pflegebedürftig wird, möchte dennoch so lange wie möglich in seiner gewohnten Umgebung leben können. Dieser Artikel zeigt, wie Sie ein barrierefreies Wohnzimmer und ein ebensolches Esszimmer gestalten können.

Altersgerechter Umbau: die Planung

Bevor das eigene Zuhause barrierefrei gestaltet wird, sollte ein entsprechender Umbauplan mit Hilfe von Wohnberatungsstellen gefertigt werden. Sie helfen Ihnen, Ihre Wohnräume exakt an die eigenen Bedürfnisse anzupassen, sodass Sie etwaige Kosten für unnötige Umbaumaßnahmen sparen.

Tipp: Ein altersgerechter Umbau muss nach DIN 18040-2 erfolgen. Nur so erhalten Sie Fördermittel für barrierefreies Wohnen.

Folgende Informationen muss der Plan für ein barrierefreies Wohnzimmer und Esszimmer mindestens enthalten:

  • Maße der Bewegungsflächen: mindestens 120 x 120 cm vor den Möbeln, 150 x 150 cm für Rollstuhlfahrer
  • stufenlose Erreichbarkeit (z.B. Türschwellen ebnen)
  • rutschfeste Bodenbeläge, keine Teppiche
  • Türen mit einer Breite zwischen 90 und 100 cm
  • helle Beleuchtung
  • akustische und optische Signale für Klingeln, Telefone etc.
  • einfache Bedienung und Erreichbarkeit (z.B. Schränke, Tisch etc.)

Barrierefreies Wohnzimmer einrichten

Ein barrierefreies Wohnzimmer verfügt über barrierefreie Möbel, die leicht zu erreichen sind. Falls die pflegebedürftige Person einen Rollstuhl nutzt, darf eine Montagehöhe von 80 bis 85 cm nicht überschritten werden. Zusätzlich dürfen sich keine Hindernisse unter den Möbeln befinden, da ein Rollstuhlfahrer sonst nicht gut genug an die Schrankinhalte herankommt und auch den Tisch nicht optimal nutzen kann. Sie müssen also unterfahrbar sein.

Der Wohnzimmertisch sollte höhenverstellbar sein. So wird die pflegebedürftige Person nicht zu einer unnatürlichen Körperhaltung gezwungen, die auch Sturzgefahren birgt. Zusätzlich muss das Wohnzimmer eine Bewegungsfläche von 120 x 120 cm, bei Rollstuhlfahrern 150 x 150 cm, haben. Die Tür muss für Rollstuhlfahrer mindestens 90 cm breit sein. Sind diese Maßnahmen nicht umsetzbar, etwa weil das Wohnzimmer dafür zu klein ist, muss unter Umständen eine neue, barrierefreie Wohnung gesucht werden.

Tipp: Besondere Sitzmöbel für ein barrierefreies Wohnzimmer erlauben es Rollstuhlfahrern, sich durch hochklappbare Armlehnen selbst auf die Sitzfläche zu ziehen. Auch Sofas mit Aufstiegshilfen eignen sich für Rollstuhlfahrer und Menschen mit eingeschränkter Mobilität. Die Sitzfläche ist höher als bei herkömmlichen Sofas, sodass auch das Aufstehen leichter fällt.

Ein wichtiger Fokus liegt auf der Gestaltung der Fußböden. Sie müssen rutschfest sein und sollten nicht mit langflorigen Teppichen belegt werden. Grundsätzlich eignen sich pflegeleichte Fußböden am besten für barrierefreies Wohnen, da verschüttete Flüssigkeiten oder andere Missgeschicke hier sehr viel leichter beseitigt werden können.

Das Wichtigste im Überblick:

  1. Erreichbarkeit und Unterfahrbarkeit aller Schränke
  2. Barrierefreie Sitzmöbel mit Aufstiegshilfen und hochklappbaren Armlehnen
  3. ausreichende Freifläche insbesondere für Rollstuhlfahrer
  4. rutschfeste und pflegeleichte Böden

Ein barrierefreies Esszimmer gestalten

Der Fußboden des Esszimmers sollte besonders pflegeleicht sein, da es hier die Gefahr gibt, dass Essen auf den Boden fällt. Ein höhenverstellbarer Tisch sowie Stühle mit erhöhter Sitzfläche und Aufstiegshilfe erlauben gehbehinderten Personen das eigenständige Hinsetzen und Aufstehen. Alle Möbel müssen standfest sein, damit sich die pflegebedürftigen Personen daran gefahrlos abstützen können.

Altersgerechter Umbau: Fördermöglichkeiten für barrierefreies Wohnen nutzen

Die Pflegekasse fördert barrierefreie Umbaumaßnahmen mit bis zu 4.000 Euro pro pflegebedürftiger Person. Dieser Betrag ist auf 16.000 Euro für WGs begrenzt, sodass maximal vier pflegebedürftige Personen, etwa in einer Wohngruppe, davon profitieren.

Eine weitere Möglichkeit stellt die KfW-Bank mit einem Investitionszuschuss (455) oder einem Kredit (159) dar. Bei Einzelmaßnahmen sind so beispielsweise 10 % der förderfähigen Investitionskosten als Investitionszuschuss erhältlich. Der Maximalbetrag liegt bei der KfW-Bank bei 5.000 Euro.

Ein altersgerechter Umbau wird auch von den Bundesländern gefördert. Da jedes Bundesland seine eigenen Mittel bestimmt, sollten Sie sich direkt bei den zuständigen Stellen danach erkundigen. Lesen Sie dazu auch unseren Artikel zu den Fördermöglichkeiten.

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