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Pflegekassen bezuschussen Umbauten und technische Hilfen zur Verbesserung des Wohnumfeldes einer pflegebedürftigen Person mit einem Betrag von maximal 4.000 Euro je Maßnahme. Grundvoraussetzung ist mindestens Pflegegrad 1. Zudem muss die Maßnahme dazu geeignet sein, die häusliche Pflege zu verbessern oder eine selbstständige Lebensführung des oder der Pflegebedürftigen zu gewährleisten. In Pflegewohngruppen kann ein Betrag bis zu 16.000 Euro erstattet werden, der dann anteilig auf die pflegebedürftigen Personen verteilt wird.
Die Pflegekasse bezuschusst folgende barrierereduzierende Maßnahmen:
Tipp: Antrag auf Zuschuss vor Umbaubeginn stellen
Grundsätzlich gibt es auch die Möglichkeit, den Zuschuss nachträglich zu beantragen. Dazu müssen Sie im Nachhinein die quittierten Rechnungen für die wohnumfeldverbessernden Maßnahmen bei der Pflegekasse einreichen. Es ist jedoch möglich, dass die Kasse die Umbauten nur zum Teil als bezuschussungsfähig anerkennt. Wir empfehlen Ihnen daher, den Zuschuss vor Beginn der Umbaumaßnahmen zu beantragen. In diesem Fall wissen Sie vorab, welche finanzielle Unterstützung zur Verfügung steht, und können besser planen.
Für die weitere Förderung ist in erster Linie die bundeseigene Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) zuständig. Sie unterstützt mit dem Programm „Altersgerecht Umbauen“ selbstnutzende Eigentümer und Mieter unabhängig von ihrem Alter mit Zuschüssen und Krediten.
Mit dem sogenannten Investitionszuschuss „455-B“ werden auf Antrag zumeist bauliche Maßnahmen zur Barrierereduzierung, aber auch der Kauf einer altersgerecht umgebauten Wohnung unterstützt. Derzeit beträgt der Zuschuss 10 Prozent der förderfähigen Kosten, aber maximal 5.000 Euro pro Wohnung bei den unten aufgeführten Einzelmaßnahmen. Es gibt aber auch einen Zuschuss von 12,5 Prozent bei der sogenannten Maßnahme Standard „Altersgerechtes Haus“, in welcher bestimmte Einzelmaßnahmen zusammengefasst sind. Maximaler Förderbetrag sind hier 6.250 Euro.
ACHTUNG!
Der „455-B“-Fördertopf des Bundes ist regelmäßig vorzeitig aufgebraucht, obwohl er in den letzten Jahren immer weiter aufgestockt wurde; zuletzt auf 130 Millionen Euro. Für 2021 stehen nun keine Mittel mehr zur Verfügung. Stellen Sie bitte keine Anträge mehr. Da davon auszugehen ist, dass dieser Zuschuss auch in 2022 wieder zur Verfügung stehen wird, stellen Sie Ihren Antrag frühzeitig im nächsten Jahr, wenn Sie umbauen wollen.
Die geförderten Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung sind kombinierbar und umfassen folgende Bereiche:
1. Wege zu Gebäuden und Wohnumfeldmaßnahmen
Beispiele:
2. Eingangsbereich und Wohnungszugang
Beispiele:
3. Überwindung von Treppen und Stufen
Beispiele:
4. Umgestaltung der Raumaufteilung und Schwellenabbau
Beispiele:
5. Badumbau
Beispiele:
6. Orientierung, Kommunikation und Unterstützung im Alltag
Beispiele:
7. Schaffung von Gemeinschaftsräumen, Mehrgenerationenwohnen
Beispiele:
Im Falle der Einzelmaßnahmen beträgt der Zuschuss 10 Prozent der förderfähigen Kosten und ist damit auf 5.000 Euro gedeckelt.
Beim Standard „Altersgerechtes Haus“ werden hingegen 12,5 Prozent bezuschusst, was einen Förderbetrag von bis zu 6.250 Euro bedeutet. Hierbei handelt es sich um einen Kriterienkatalog, den die KfW selbst entwickelt hat. Wer barrierefrei umbaut und alle enthaltenen Kriterien erfüllt, erhält diesen Zuschuss – und kann seiner Immobilie nach dem Umbau dieses Qualitätsmerkmal zuschreiben. Beim altersgerechten Zuhause im Sinne dieses Standards müssen Zugang, Wohn- und Schlafzimmer, Küche und Bad barrierereduziert sein, und es muss bestimmte Bedienelemente geben.
Weitere Informationen zum Zuschuss „455-B“ erhalten Sie hier.
Übrigens: Falls Sie planen, Ihr Zuhause barrierefrei umzubauen, können Sie die Gelegenheit nutzen, um auch Maßnahmen zur Energieeffizienz umzusetzen oder den Einbruchsschutz zu erhöhen. Hierzu bietet die KfW die Möglichkeit, Förderprodukte zu kombinieren und günstige Konditionen zu erhalten.
Zu der Kombination mit Energieeffizienz-Maßnahmen schreibt die KfW: „Nutzen Sie hierfür die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) mit dem Förderprodukt Wohngebäude – Kredit (261, 262) . Alternativ können Sie bei Einzelmaßnahmen den Zuschuss des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) oder bei der Sanierung zum Effizienzhaus den Zuschuss 461 wählen.“
Für die Kombination mit Maßnahmen zum Einbruchschutz gilt folgendes: „Die maximal förderfähigen Investitionskosten pro Wohneinheit betragen für Maßnahmen zur Barrierereduzierung 50.000 Euro und für Einzelmaßnahmen zum Einbruchschutz 15.000 Euro. Beide Maßnahmen dürfen insgesamt den Förderhöchstbetrag von 50.000 Euro pro Wohneinheit für Kredit und Zuschuss nicht überschreiten.“ Hier geht’s zum Einbruchschutz-Investitionszuschuss.
Der KfW-Kredit „159“ bietet günstige Rahmenbedingungen, um auch einen größeren Umbau zu finanzieren. Ebenso wie der Zuschuss kann dieser Kredit von bis zu 50.000 Euro je Wohnung für den altersgerechten Umbau und auch den Kauf umgebauter Wohnungen beansprucht werden. Erhältlich ist er für die gleichen barrierereduzierenden Maßnahmen, für die auch der Investitionszuschuss „455-B“ konzipiert ist. Die derzeitigen Zinssätze reichen je nach Zinsplan von 0,04 Prozent bis 0,64 Prozent.
Weitere Infos finden Sie hier.
Auch die einzelnen Bundesländer fördern barrierefreie Umbauten, wie zum Beispiel die Investitionsbank Berlin (IBB) oder die Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB). Informieren Sie sich zu den aktuellen Krediten und Zuschüssen am besten auf der Förderdatenbank des Bundeswirtschaftsministeriums: Hier
Tipp: Immobilienverrentung
Für Immobilienbesitzer, die sich trotz der Fördermittel keine barrierefreien Umbaumaßnahmen leisten können, kann eventuell die sogenannte Immobilienverrentung die Lösung sein. Es handelt sich dabei um eine beliebte Form der Altersvorsorge, bei der Sie Ihre Wohnung oder Ihr Haus gegen eine Leibrente eintauschen und dabei das Recht behalten, bis an Ihr Lebensende zu Hause wohnen zu bleiben. Mit der Rente können Sie dann den altersgerechten Umbau finanzieren.
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