Pflege-WG

Das Wichtigste in Kürze:

  • Betreutes Wohnen ist für viele Senioren eine gute Möglichkeit, sich trotz gesundheitlicher Einschränkungen ihre Unabhängigkeit so weit wie möglich zu erhalten. Pflege-WGs sind vom Grundsatz her dem betreuten Wohnen zuzurechnen.
  • Senioren und pflegebedürftige Menschen leben in einer Pflege-WG in ihrem eigenen Zimmer, das sie nach Belieben einrichten und gestalten können. Zusätzlich teilen sie sich Gemeinschaftsräume und Unterstützungsleistungen im Hinblick auf die Gestaltung des Alltags und die Pflege.
  • Pflege-WGs gibt es als anbieterorganisierte und selbstorganisierte Wohngemeinschaften. Nach dieser Unterscheidung sowie nach der Gestaltung der Verträge richtet sich, welche gesetzlichen Regelungen auf eine Pflege-WG anzuwenden sind.
  • Durch die Pflegeversicherung werden die Bewohner von Pflege-WGs bei Vorliegen der Anspruchsvoraussetzungen durch monatliche Zahlungen von 214 Euro sowie gegebenenfalls durch einmalige Fördergelder für die Gründung unterstützt. 

Die Pflege-WG als Alternative zum Altenheim

Die meisten Senioren wünschen sich einen selbstbestimmten Lebensabend in ihrer eigenen Wohnung. Oft stoßen sie mit diesem Wunsch jedoch früher oder später an gesundheitliche Grenzen. In ihrem Alltag benötigen sie Pflege, Unterstützung und umfassende Begleitung. Eine Pflege-WG kann hier eine optimale Alternative zu anderen Formen des betreuten Wohnens und vor allem zur Unterbringung in einer stationären Pflegeeinrichtung sein. Die sogenannten Wohn-Pflege-Gemeinschaften sind heute eine etablierte Wohnform für gesundheitlich stärker eingeschränkte und pflegebedürftige Senioren.

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Was ist eine Pflege-WG?

Eine Pflege-WG ist eine betreute Wohngemeinschaft, in der Senioren und/oder Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen zusammenleben, die auf Unterstützung und Betreuung in ihrem Alltag angewiesen sind. Ein wesentliches Merkmal einer Pflege-Wohngemeinschaft besteht darin, dass mindestens eine Person vorhanden ist, die als sogenannte Präsenzkraft organisatorische und betreuende Tätigkeiten übernimmt und die Bewohner in ihrem Alltag unterstützt. Abhängig davon, wie die Pflege-WG organisiert ist, kann es sich dabei auch um ein Schichtsystem handeln, um die Betreuung der Bewohner rund um die Uhr zu organisieren. Die ersten Pflege-WGs in Deutschland wurden Mitte der 1990er Jahre gegründet, um die Betreuung von Demenzkranken zu verbessern. Heute ist betreutes Wohnen in einer Pflege-WG eine etablierte Betreuungsform, die nicht nur in größeren Städten, sondern auch in kleineren Kommunen zu finden ist. Für Senioren können Pflege-WGs eine optimale Alternative zur Pflegeheim-Betreuung sein.

Anbieter- oder selbstorganisierte Pflege-WG

Pflege-WGs gibt es in zwei Grundvarianten, für die unterschiedliche gesetzliche Bestimmungen gelten:  

1.Anbieterorganisierte Pflege-WGs:

Anbieterorganisierte Pflege-Wohngemeinschaften können durch öffentliche oder private Träger gegründet werden, beispielsweise durch die Kommunen, durch Pflege- und Betreuungsdienste, von Vereinen oder durch Einzelpersonen. Der Träger entscheidet darüber, wer in die WG einzieht und wie die gemeinschaftlich genutzten Bereiche gestaltet werden. Dabei ist er an die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) und gegebenenfalls auch des Wohn- und Betreuungsvertragsgesetzes (WBVG) gebunden. Beispielsweise muss er bestimmte Anforderungen an die Wohn- und Betreuungsqualität und die Qualität der Pflege erfüllen. Ebenso muss der Träger sicherstellen, dass die Bewohner ihre Mitbestimmungs- und Mitwirkungsrechte in Anspruch nehmen können. Die weitaus meisten Pflege-WGs gehören bisher dieser Gruppe an, jedoch gewinnen in den letzten Jahren auch selbstorganisierte Pflege-Wohngemeinschaften an Bedeutung.  

2. Selbstorganisierte Pflege-WGs: 
Selbstorganisierte Pflege-Wohngemeinschaften werden durch die künftigen Bewohner und/oder ihre Angehörigen gegründet und gemeinschaftlich verwaltet. Alle Angelegenheiten der Wohngemeinschaft werden durch diesen Personenkreis in Eigenregie entschieden. Diese WG-Form eignet sich daher vor allem für Senioren und pflegebedürftige Menschen mit Angehörigen, die ihre Interessen vertreten, wenn sie es selbst nicht können, und sich für ein betreutes Wohnen in dieser Variante aktiv engagieren. Eine selbstorganisierte Pflege-WG unterliegt nicht der Heimaufsicht, sondern muss ausschließlich die Vorgaben des BGB erfüllen.

Verträge für die Pflege-WG

Die Gründung einer selbstorganisierten Pflege-WG erfordert den Abschluss mehrere Verträge. Hierzu gehören: 

  • Der Mietvertrag: Der Mietvertrag für die WG-Wohnung kann zwischen dem Vermieter und den einzelnen Bewohnern oder der Gemeinschaft aller Bewohner abgeschlossen werden. 

Tipp: Vertraglich garantiertes Mitspracherecht 
Bei einer anbieterorganisierten Pflege-WG wird sehr wahrscheinlich der Träger den größten Teil der vertraglichen Regelungen übernehmen. Trotzdem sollten Bewohner und Angehörige darauf achten, dass sie in allen Angelegenheiten der WG ein vertraglich garantiertes Mitspracherecht besitzen. 

  • Ein Vertrag über Betreuungs- und Unterstützungsleistungen innerhalb der WG: Hierbei handelt es sich um den Vertrag, der mit der Präsenzkraft/den Präsenzkräften geschlossen wird. Er definiert den Umfang und die Inhalte der Präsenzkräfte. Um Zuschüsse für die Präsenzkraft von der Pflegeversicherung zu erhalten, dürfen ihre Aufgaben nicht zu umfassend sein. Der Gesetzgeber sieht hierfür vor, dass die Betreuung in Pflege-WGs nicht den gleichen Umfang haben darf wie eine Pflegeheim-Versorgung. Betreutes Wohnen in einer Pflegewohngemeinschaft sieht demgegenüber vor, dass die Bewohner und ihre Angehörigen die Möglichkeit erhalten müssen, alltägliche Aufgaben auch selbst zu übernehmen, sofern die Fähigkeiten dafür noch vorhanden sind.
  • Pflegedienstvertrag: Bewohner, die auf pflegerische Unterstützung angewiesen sind, schließen einen entsprechenden Vertrag mit einem ambulanten Pflegedienst. Optimal ist hier, wenn nicht automatisch ein Gemeinschaftsvertrag geschlossen wird, sondern die Bewohner die Möglichkeit erhalten, den Pflegedienst ihres Vertrauens auf individueller Basis auszuwählen.
  • Empfehlenswert ist außerdem, eine Gemeinschaftsvereinbarung abzuschließen, in der die Rechte und Pflichten der Bewohner und der Angehörigen geregelt werden.

Tipp: kein WG-Mietvertrag mit Pflegediensten 
Der Mietvertrag für die Pflege-Wohngemeinschaft sollte möglichst nicht mit einem Anbieter von Pflegedienstleistungen abgeschlossen werden. Das Problem dabei: Wenn der Pflegedienst den Anforderungen der Bewohner nicht entspricht und der Pflegedienstvertrag von einem oder allen Vertragspartnern des Dienstes gekündigt werden soll, müssen die Bewohner in einem solchen Fall auch mit der Kündigung des WG-Mietvertrages rechnen. 

Unterstützung durch die Pflegeversicherung

Als Förderung von Pflege-WGs sind die folgenden Leistungen der Pflegeversicherung vorgesehen, sofern durch die Pflegebedürftigkeit der Bewohner die Zuständigkeit dieser Versicherung gegeben ist: 

  • Pflegebedürftige Bewohner, die sich für ein betreutes Wohnen in dieser Form entschieden haben, können durch die Pflegekasse einen Wohngruppenzuschlag von 214 Euro monatlich erhalten, der beispielsweise in die Bezahlung der Präsenzkraft fließen kann.
  • Bei der Gründung oder der Beteiligung an der Gründung der WG können Pflegebedürftige einmalig einen Anspruch auf die Zahlung von Fördergeldern in Höhe von 2.500 Euro geltend machen. Für jede Pflege-Wohngemeinschaft ist eine maximale Förderung von 10.000 Euro vorgesehen.  
  • Wenn für die Gründung der Pflege-WG Umbaumaßnahmen an der Wohnung nötig sind, kann die Pflegeversicherung dafür einen individuellen Zuschuss für Pflegebedürftige in Höhe von 4.000 Euro gewähren. Hier ist die maximale Förderung auf insgesamt 16.000 Euro pro WG begrenzt. 

Tipp: Förderung durch die Pflegekasse mit richtiger Vertragsgestaltung 
In der Praxis werden Anträge auf den Wohngruppenzuschlag und die beiden anderen Förderungen häufig abgelehnt. Die Pflegeversicherung argumentiert in solchen Fällen, dass der Betreuungsumfang in der WG mit den Bedingungen einer vollstationären Pflege identisch ist und die Bewohner an der Gestaltung der Wohngemeinschaft nicht aktiv beteiligt sind. Bei der Gestaltung der Verträge über Betreuungs- und Unterstützungsleistungen muss dieser Einwand der Pflegekassen berücksichtigt werden. 

Kosten für die Pflege-WG

Ebenso wie betreutes Wohnen in anderen Varianten gelten Pflege-WGs als eigenständige Haushalte. Die Bewohner müssen vom Grundsatz her alle Kosten für Wohnen und Betreuung selbst bezahlen. Zudem fallen die Pflegesätze der Pflegeversicherung hier niedriger aus als bei einer stationären Pflege, da die Versorgung in Pflege-Wohngemeinschaften als ambulante Pflege gilt. In den Pflegegraden I und II ergibt sich hieraus ein höherer Eigenanteil. Beispiel: Ein Pflegebedürftiger mit Pflegegrad 1 würde bei stationärer Pflege monatlich 1.023 Euro von der Pflegeversicherung erhalten. Für betreutes Wohnen und folglich auch für eine Pflege-Wohngemeinschaft zahlt die Versicherung dagegen nur ein Pflegegeld von bis zu 440 Euro. Viele Bewohner und ihre Familien nehmen den höheren Eigenanteil für die Wohngemeinschaft gern in Kauf, da sie davon ausgehen, dass die WG höhere Lebensqualität bietet als ein PflegeheimFalls die Mittel der pflegebedürftigen Person und ihrer Angehörigen dafür nicht reichen, kommt ein Antrag auf Hilfe zur Pflege“ beim örtlichen Sozialamt in Frage, wobei die Vergabepraxis hier jedoch regional sehr unterschiedlich ist. 

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