Wohngemeinschaften

Selbstständig aber in Gemeinschaft – das ist der Wunsch vieler Menschen auch oder gerade mit zunehmendem Alter. Wohngemeinschaften entstehen aus eigener Initiative, werden aber auch von diversen Trägern angeboten – mit oder ohne Unterstützung in Haushalt und Pflege. Die Bewohner helfen sich gegenseitig, führen zusammen den Haushalt und machen gemeinsame Unternehmungen. Die gegenseitige Unterstützung im Alltag kann natürlich auch durch helfende Angehörige der Bewohner ergänzt werden. Und sollte sich der Gesundheitszustand eines WG-Mitglieds in solchem Maße verschlechtern, dass professionelle Hilfe für die Bewältigung des Alltags nötig wird, kann auch ein ambulanter Pflegedienst hinzugezogen werden. 

Wohngruppenzuschlag für ambulant betreute Wohngemeinschaften

Die Pflegekassen fördern die Bildung von Pflege-WGs. In Wohngemeinschaften mit bis zu zwölf Bewohnern, bei denen mindestens drei Personen auf Pflege angewiesen sind, kann der sogenannte Wohngruppenzuschlag beantragt werden. Zu den Voraussetzungen gehört, dass eine Person (Präsenzkraft) damit beauftragt wird, die Bewohner im Alltag zu unterstützen. Mit dem Wohngruppenzuschlag erhält die Wohngemeinschaft 214 Euro im Monat, zusätzlich zu den Pflegesachleistungen und dem Pflegegeld.  

Mittlerweile haben sich verschiedene Formen von Pflege- und Senioren-WGs etabliert. Zu den gängigsten zählen Demenz- und Plus-WGs. Erfahren sie hier, welche Konstellationen möglich sind und wie Sie sich unterscheiden. 

Senioren-WG

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