24-Stunden-Pflege: Hintergründe und Probleme

Die 24-Stunden-Pflege ist gerade dabei, sich neben der stationären und ambulanten Versorgung als dritte Säule der Pflege in Deutschland zu etablieren. Das sagt Prof. Dr. Helma Lutz vom Fachbereich Gesellschaftswissenschaften der Goethe-Universität Frankfurt am Main, die seit 20 Jahren zum Thema ausländische Bereuungskräfte in deutschen Haushalten forscht. Nicht weniger als 500 Agenturen vermitteln derzeit Betreuerinnen – seltener auch Betreuer – aus dem Ausland, die unter einem Dach mit den hilfebedürftigen Kunden wohnen und dadurch einen tief verankerten Wunsch in unserer alternden Gesellschaft erfüllen: ein möglichst langes Leben in den eigenen vier Wänden.

In unserem Interview beleuchtet Frau Lutz die Schattenseiten dieser Betreuungsform und erklärt, warum es sich bei ihr im Allgemeinen um eine arbeitsrechtliche Grauzone handelt, was der Staat dagegen tun sollte und weswegen es überhaupt so viele Menschen gibt, welche die Dienste ausländischer 24-Stunden-Betreuungskräfte in Anspruch nehmen.  

24-Stunden-Pflege

Frau Lutz, wie viele 24-Stunden-Betreuungskräfte aus dem Ausland arbeiten in deutschen Haushalten?

Wir haben lediglich Schätzungen, denn hierzu wurde noch keine verlässliche Untersuchung durchgeführt. Mein Eindruck ist, dass es niemand so genau wissen möchte. Anhand einer Hochrechnung, die auf gesicherten Zahlen aus Österreich basiert, lässt sich die Anzahl in Deutschland auf rund 600.000 schätzen. Dabei ist zu beachten, dass sich bei der 24-Stunden-Pflege durch Betreuungskräfte aus dem Ausland ein Rotationsmodell etabliert hat, das eine Datenerhebung noch schwieriger macht. Die meisten ausländischen Betreuerinnen und Betreuer arbeiten in einem Wechselsystem, bei dem sie meist nur einige Wochen oder Monate am Stück in den deutschen Haushalten bleiben. 

Prof. Dr. Helma Lutz

Goethe-Universität Frankfurt am Main
Fachbereich Gesellschaftswissenschaften

Aus welchen Ländern kommen die meisten dieser Betreuungskräfte?

Die meisten von ihnen sind Osteuropäerinnen. Dabei sind prinzipiell alle osteuropäischen Länder als Entsende- beziehungsweise Herkunftsländer in diesem Bereich vertreten, der weitaus größte Teil der 24-Stunden-Betreuungskräfte kommt jedoch nach wie vor aus Polen.  

Warum greifen hierzulande viele Haushalte mit pflegebedürftigen Menschen auf die Dienste ausländischer 24-Stunden-Betreuungskräfte zurück?

Die Struktur und Ausrichtung des deutschen Pflegesystems folgen dem Grundsatz „häuslich vor ambulant vor stationär“ (§ 3 SGB XI). Dies deckt sich auch mit dem Wunsch der meisten Senioren und Seniorinnen, so lange wie möglich in der vertrauten häuslichen Umgebung wohnen zu bleiben. Die Betreuung und Unterstützung, auf die die meisten Menschen im höheren Lebensalter angewiesen sind, kann jedoch nur selten von der eigenen Familie gestemmt werden. Und eine Rund-um-die-Uhr-Versorgung durch ambulante Pflegedienste kann bis zu 12.000 Euro im Monat kosten. Osteuropäische beziehungsweise polnische 24-Stunden-Betreuungskräfte sind da um ein Vielfaches günstiger – diese können sich auch Mittelschichtsfamilien leisten. Für die Betreuung nutzen Betroffene neben eigenen Mitteln natürlich auch das Pflegegeld. Der Staat profitiert ebenfalls von den billigen Arbeitskräften aus Osteuropa, denn er muss weniger Mittel für die Versorgung Hilfebedürftiger zur Verfügung stellen und wird somit entlastet. 

Wie lassen sich Angebote aus dem Bereich 24-Stunden-Pflege mit den deutschen Arbeitsrechtsbestimmungen vereinbaren?

Eine 24-Stunden-Pflege ist im Prinzip gar nicht vereinbar mit dem deutschen Arbeitsrecht, denn schließlich kann und darf eine Betreuungskraft nicht rund um die Uhr zur Verfügung stehen. Dieses Problem haben die meisten Vermittler von 24-Stunden-Betreuungskräften gelöst, indem sie ein Modell entwickelt haben, welches sich aus Regelarbeitszeit von acht Stunden und Rufbereitschaftszeit zusammensetzt. Zwar gibt es auch in anderen Berufen die sogenannte Rufbereitschaftszeit, beispielsweise bei der Betreuung im Krankenhaus, doch dort ist die Bezahlung viel höher und der Bereitschaftsdienst wird viel besser ausgeglichen, beispielsweise durch freie Tage. Die ausländischen 24-Stunden-Betreuungskräfte müssen nicht selten auch nachts Arbeit verrichten, etwa wenn die zu betreuende Person dement ist und das Bett immer wieder verlässt. Diese Überstunden bleiben oft unbezahlt und unberücksichtigt.

Schwierig ist in diesem Bereich auch, genau zu definieren, was die Arbeit der Betreuerinnen umfasst und wo ihre Freizeit beginnt. So könnte beispielsweise die zu betreuende Person glauben, dass ein gemeinsames Schauen einer „Bergdoktor“-Folge im Fernsehen nicht zur Arbeitszeit der Betreuungskraft zählt, denn diese hat sich schließlich ausgeruht und den Fernsehabend ja ebenfalls genossen. Hat jedoch die Betreuerin hier lediglich dem Wunsch der oder des Hilfebedürftigen entsprochen, müsste es durchaus als Arbeitszeit gezählt werden – immerhin würde die Betreuerin sonst ihre Zeit ja anders nutzen, etwa ein Buch lesen oder Musik hören.

Insgesamt richtet sich das Modell der meisten Vermittler von 24-Stunden-Betreuungkräften zu stark nach den Wünschen der zu pflegenden Person, die Bedürfnisse der Betreuerinnen werden viel zu wenig berücksichtigt. Das Ganze bewegt sich dann in einer arbeitsrechtlichen Grauzone.  

Gibt es aber auch positive Ausnahmen in der Branche?

Es gibt durchaus auch Vermittler, die darum bemüht sind, die Bedürfnisse der Betreuungskräfte stärker zu berücksichtigen. Dahingehend zählen beispielsweise die Caritas oder die Diakonie zu den besseren Anbietern. Die 24-Stunden-Pflege ist aber mit einem grundsätzlichen Problem verbunden, das ungelöst bleibt: Die Betreuerinnen haben praktisch keine echten Ruhe- und Wochenendzeiten, denn es wird von ihnen erwartet, dass sie stets in Bereitschaft sind.  

Was müsste die Politik tun, um die rechtliche Grauzone im Bereich der 24-Stunden-Pflege zu beseitigen? 

Wichtig ist vor allem, dass gute Alternativen zur 24-Stunden-Pflege geschaffen werden. Das Pflegegeld muss erhöht werden, es müssten bessere Heime gebaut werden, man muss attraktive Konzepte im Bereich der altersgerechten Wohnformen fördern. Deutschland investiert allerdings zu wenig in den Pflegebereich. Zum Vergleich: Schweden stellt für seine pflege- und betreuungsbedürftigen Bürger ein Budget bereit, das dreimal höher als bei uns ist.  

Zudem muss ein Problembewusstsein bezüglich der Arbeitsbedingungen von 24-Stunden-Betreuerinnen geschaffen werden. Es sind Kontrollen nötig, die sowohl die Agenturen als auch die betroffenen Haushalte erfassen.  

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Der Tipp der Expertin

Falls Sie sich für eine 24-Stunden-Betreuung entscheiden, sollten Sie für eine gute Bezahlung sorgen und sich dessen bewusst sein, dass die Betreuerin oder der Betreuer auch eigene Bedürfnisse hat und nicht rund um die Uhr für Sie da sein kann. Organisieren Sie Ihre Betreuung am besten so, dass die Betreuungskraft geregelte Ruhe- und Wochenendzeiten hat und nicht durchgehend in Bereitschaft sein muss. So sollte etwa an den Wochenenden ein Angehöriger Ihre Betreuung übernehmen.

Weiterführende Infos: Lesen Sie auch unser Dossier „Ausländische Pflege- und Betreuungskräfte für die Pflege zu Hause“. Übrigens: Wer aufgrund von Pflege- und Betreuungsbedarf nicht zu Hause wohnen bleiben kann, muss nicht unbedingt in ein klassisches Pflegeheim umziehen. Heutzutage gibt es eine ganze Reihe verschiedener altersgerechter Wohnformen, die unterschiedlichen Bedürfnissen gerecht werden. Schauen Sie sich hierzu in unserem Bereich „Wohnformen und Betreuungskonzepte“ um. Lesen Sie auch unsere Interviews aus unserem Themenmonat Februar 2021 („Altersgerechtes Wohnen“).

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