Private Pflegezusatzversicherung – für wen sinnvoll?

Die Gesellschaft wird immer älter und die Wahrscheinlichkeit für Pflegebedürftigkeit steigt. Die gesetzliche Pflegepflichtversicherung übernimmt verschiedene Leistungen, wenn Menschen zum Pflegefall werden. Meist reichen dann aber die erstatteten Beträge nicht aus, um die Kosten professioneller Pflege zu decken. Schon bei der ambulanten Pflege zu Hause bleibt meist ein Eigenanteil bei den Pflegebedürftigen hängen. Noch größer ist die Versorgungslücke bei der vollstationären Pflege in einem Pflegeheim.

Um vorzusorgen, gibt es die privaten Pflegezusatzversicherungen in den unterschiedlichsten Modellen. Silke Möhring von der Verbraucherzentrale Hessen erklärt, ob und für wen es sich lohnen könnte, auch privat für die Pflege vorzusorgen. 

Paar lässt sich beraten

Frau Möhring, welche Versicherungsarten gibt es für die private Pflegevorsorge?

Das am häufigsten genutzte Modell ist die Pflegetagegeldversicherung. Es wird ein Tagegeld vereinbart, beispielsweise Tagessätze von 40 oder 60 Euro, also 1.200 Euro bis 1.800 Euro pro Monat. Die Auszahlungen sind meist je nach Pflegegrad gestaffelt.

Die Pflegekostenversicherung ist ein Modell, bei dem die tatsächlichen Kosten bezuschusst werden. Es werden also Rechnungen beglichen, die auch aus der häuslichen Pflege kommen können. Oft werden hier die Leistungen der Pflegekassen verdoppelt.

Die Pflegerentenversicherung ist ein vermögensbildendes Modell. Es wird im Pflegefall die vereinbarte Rente ausgezahlt. Auch hierbei sind die ausgezahlten Beträge meist abhängig vom Pflegegrad gestaffelt. 

Zudem gibt es eine staatlich geförderte Pflegetagegeldversicherung (Pflege-Bahr-Versicherung), bei welcher der Bund monatlich 5 Euro zu den Beiträgen beisteuert. 

Silke Möhring

Rechtsanwältin bei der Verbraucherzentrale Hessen

Wie bewerten sie die Modelle?

Problematisch bei der Pflegetagegeldversicherung sowie der Pflegekostenversicherung ist, dass der Beitrag zukünftig in unbegrenztem Umfang erhöht werden darf, abhängig davon, wie stark unter anderem die Pflegekosten steigen. Dann kommen Versicherte unter Umständen an einen Punkt, wo sie die Steigerungen nicht mehr mittragen können oder wollen, und dann ist das Geld futsch. Denn diese Produkte sind nicht vermögensbildend. Das sehe ich als eines der größten Probleme.

Wir verzeichnen auch eine deutliche Zunahme an Beschwerden in diesem und im vorangegangenen Jahr hierzu. Verbraucher sind zunehmend verärgert, weil ihre Beiträge bei Pflegetagegeldversicherungen sehr stark angestiegen sind. Es kommt durchaus vor, dass Versicherungsnehmer innerhalb von wenigen Jahren den doppelten oder dreifachen Betrag zahlen müssen. Wir wünschen uns hierbei deutlich mehr Transparenz seitens der Versicherer, gerade was die nicht-vermögensbildenden Modelle angeht.

Die Pflegerentenversicherung gilt als eine teure Versicherung. Ökotest und Finanztest kamen bei ihrer Analyse zu dem Schluss, dass diese im Vergleich etwa doppelt so teuer sind wie die Pflegetagegeldversicherungen. Dafür spielen Beitragserhöhungen hier eine untergeordnete Rolle.

Insgesamt sehen wir die meisten Modelle auf dem Markt eher kritisch. Geht man davon aus, dass Pflegebedürftige statistisch drei bis vier Jahre gepflegt werden, dann kann man sich ausmalen, dass es schwierig wird, in dieser Zeit überhaupt die geleisteten Beiträge wieder zurückzubekommen. 

Natürlich gibt es auch zahlreiche Situationen, wo Pflege deutlich länger andauern kann. Dies kann der Fall sein bei demenziell erkrankten Menschen, aber auch bei anderen chronischen Erkrankungen, wie Parkinson.

Wer über ausreichend finanzielle Mittel verfügt, zukünftig höhere Beiträge miteinberechnet und vielleicht auch Angst hat vor langandauernden hohen Pflegekosten, eventuell weil keine Kinder oder Familie da sind, für den oder die kann eine Versicherung empfehlenswert sein, sofern sie gute Leistungen vorsieht. 

Wodurch zeichnet sich das geförderte Modell aus (Pflege-Bahr)?

Der beste Aspekt bei diesem geförderten Modell ist, dass jeder unabhängig von Alter und Vorerkrankungen solch einen Vertrag bekommen kann – außer man ist schon pflegebedürftig. Nachteilig ist insbesondere, dass die Auszahlungsleistung häufig sehr gering ausfällt: in Höhe des Mindestbetrages von 600 Euro im höchsten Pflegegrad. Abhängig vom Alter erhalten Jüngere auch etwas höhere Leistungen. In den unteren Pflegegraden wird auch hier ein prozentualer Anteil ausbezahlt, der im schlechtesten Fall auch mal bei nur 5 Prozent des Mindestbetrags von 600 Euro liegen kann. Das sind dann gerade einmal 30 Euro im Monat. Der Beitrag für die Versicherung ist zudem stets weiter zu entrichten. Möglicherweise hat man da aber schon Jahrzehnte eingezahlt und wie immer stellt sich die Frage: Bekomme ich das eingezahlte Geld eigentlich wieder raus? 

Wo können Interessierte und Betroffene sich beraten lassen?

Die meisten Verbraucherzentralen beraten zu diesen Versicherungsprodukten. Häufig kommt dabei eine spezielle Software zum Einsatz, mit der individuelle Berechnungen  bezogen auf Lebenssituation, Leistungsumfang und Tarifbedingungen durchgeführt werden können. Ebenso beraten insbesondere unabhängige Versicherungsberater zu den einzelnen Produkten und Absicherungsmöglichkeiten. 

Tipp Icon

Der Tipp der Expertin:

Schauen Sie, bevor Sie eine Pflegezusatzversicherung abschließen, ob Ihre Altersvorsorge insgesamt schon auf guten Füßen steht. Da gibt es oft lohnendere andere Modelle, mit denen natürlich später auch Teile der Pflege finanziert werden können. Und wir empfehlen erst einmal eine Berufsunfähigkeitsversicherung, bevor Sie sich an die private Pflegevorsorge machen.

Weiterführende Infos: Lesen Sie auch unseren Artikel zum Thema private Pflegezusatzversicherungen. Schauen Sie sich zudem in unserem Bereich „Finanzierung & Versicherungen“ um, wo Sie einen Überblick über verschiedene Möglichkeiten finden, vorzusorgen und Pflege zu finanzieren.

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