Pflegezeit und Familienpflegezeit (mit Antrag)

Drei Viertel der pflegebedürftigen Menschen in Deutschland werden durch ihre Verwandten allein oder zumindest größtenteils von ihnen gepflegt. Damit die Angehörigen die Pflege besser mit ihrem Beruf vereinbaren können, hat der Gesetzgeber die sogenannte Familienpflegezeit wie auch die Pflegezeit vorgesehen. Die Anträge hierfür werden an den Arbeitgeber gerichtet. Unten finden Sie dazu jeweils einen ausfüllbaren Antrag zum Download. Sie haben die Möglichkeit, den Lohnverlust mit einem zinslosen Darlehen teilweise auszugleichen.

Tritt die Pflegebedürftigkeit eines oder einer Angehörigen plötzlich ein, so haben Sie außerdem die Möglichkeit, bei der Pflegekasse das sogenannte Pflegeunterstützungsgeld zu beantragen.

Was ist die Familienpflegezeit?

Für die Pflege eines nahen Angehörigen können sich Arbeitnehmer bis zu zwei Jahre von der Arbeit teilweise freistellen lassen und für diese Zeit ein zinsloses Darlehen beantragen.  „Teilweise“ bedeutet, es muss eine Mindestarbeitszeit von 15 Wochenstunden verbleiben. Voraussetzung ist die Anstellung bei einem Unternehmen mit mehr als 25 Mitarbeitern.

Von der Ankündigung bis zur Beendigung der Arbeitsreduzierung besteht ein Kündigungsschutz.

Tochter mit pflegebedürftiger Mutter

Wichtig:Die Familienpflegezeit wie auch die „normale“ Pflegezeit sind lediglich als Darlehensleistung angelegt. Anspruch auf eine staatliche Lohnersatzleistung wie bei der Elternzeit gibt es hier leider nicht.  

Mutter mit pflegebedürftigem Kind

Was ist die Pflegezeit?

Mit der sogenannten  Pflegezeit  können sich pflegende Angehörige bis zu sechs Monate ganz oder teilweise von der Arbeit freistellen lassen, wenn sie ihren pflegebedürftigen Verwandten zuhause pflegen. Pflegezeit greift bei pflegebedürftigen Minderjährigen auch bei einer Betreuung außerhalb der häuslichen Umgebung – soll heißen, auch, wenn Sie mit Ihrem Kind Betreuungszeit in einer stationären Einrichtung verbringen, steht Ihnen diese Kreditleistung zu.

Auch für die Sterbebegleitung naher Verwandter kann die vorgesehene Auszeit genommen werden. Voraussetzung ist die Anstellung bei einem Arbeitgeber mit mindestens 16 Beschäftigten. 

In all diesen Fällen besteht ein Kündigungsschutz ab der Ankündigung der Arbeitsreduzierung. Und auch hier kann der Lohnfortfall mit einem zinslosen stattlichen Darlehen kompensiert werden.

Die Unterschiede zwischen Pflegezeit und Familienpflegezeit

Einer der Hauptunterschiede ist die Mindestarbeitszeit. Nur mit der Pflegezeit kann die Arbeit auf Null reduziert werden, während bei der Familienpflegezeit ein Minimum von 15 Arbeitsstunden pro Woche verbleiben muss. Andererseits kann die Pflegezeit nur maximal 6 Monate in Anspruch genommen werden. Für eine langfristige Arbeitsreduzierung bietet sich also eher die Familienpflegezeit an, für eine eher kurzfristige aber möglicherweise vollständige Freistellung muss die Pflegezeit beantragt werden.

Für den Rechtsanspruch beim Arbeitgeber ist die Größe des Unternehmens maßgeblich. Für den Anspruch auf Pflegezeit muss das Unternehmen mindestens 16 Beschäftigte haben, für dan Anspruch auf Familienpflegezeit mindestens 26. Teilzeitbeschäftigte zählen in beiden Fällen voll mit.

Tipp: Pflegezeit und Familienpflegezeit können miteinander kombiniert werden, soweit sie nahtlos ineinander übergehen. Es besteht ein Kündigungsschutz von der Ankündigung der Arbeitsreduzierung an – maximal jedoch 12 Wochen vor Beginn der Pflege – bis zum Ende der Pflegezeit.

Voraussetzung: Ab welchem Pflegegrad kann ich als pflegende Person Pflegezeit oder Familienpflegezeit in Anspruch nehmen?

Alle pflegenden Angehörigen, Freunde und Ehrenamtliche können diesen Kredit beantragen, wenn die pflegebedürftige Person mindestens Pflegegrad 1 besitzt, also schon von Beginn der Pflegebedürftigkeit an. Die Pflege muss zu Hause erfolgen und Pflegezeit oder Familienpflegezeit müssen schriftlich beim Arbeitgeber gemeldet worden sein.

Wie bekomme ich das Darlehen?

Das zinslose Darlehen für Familienpflege- wie auch Pflegezeit wird direkt beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) beantragt. Es wird monatlich ausgezahlt und deckt bis zur Hälfte des fehlenden Nettogehalts ab, kann aber auch auf niedrigerem Niveau beantragt werden.  Das BAFzA stellt Ihnen hier einen Familienpflegezeitrechner zur Verfügung.

Wie verfahre ich mit meinem Arbeitgeber? (mit Anträgen)

Gegenüber Ihrem Arbeitgeber besteht ein Rechtsanspruch auf Familienpflegezeit und Pflegezeit unter den genannten Voraussetzungen. Dafür besteht dann auch ein Kündigungsschutz. Arbeiten Sie in einem kleineren Unternehmen, scheuen Sie sich nicht, Ihrem Arbeitgeber die Situation darzustellen und so auf eine freiwillige Reduzierung Ihrer Arbeitszeit zu kommen. Für die gesetzlich verankerten Pflegezeiten haben wir Ihnen hier zwei ausfüllbare Dokumente erarbeitet, die Sie Ihrem Arbeitgeber vorlegen können.

Download   ❘  Antrag auf Familienpflegezeit

Füllen Sie diesen Antrag bei Bedarf direkt am Computer aus. Nach dem Ausdrucken unterschreiben Sie ihn und legen ihn Ihrem Arbeitgeber vor.

Download   ❘  Antrag auf Pflegezeit

Füllen Sie diesen Antrag bei Bedarf direkt am Computer aus. Nach dem Ausdrucken unterschreiben Sie ihn und legen diesen Ihrem Arbeitgeber vor.

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