Seniorenbetreuung – Begleitung und Hilfe im Alltag

Das Wichtigste in Kürze:

  • Seniorenbetreuung ist eine sinnvolle Ergänzung zur Pflege durch einen ambulanten Pflegedienst oder durch Angehörige.
  • Seniorenbetreuer begleiten ältere Menschen auf Spaziergängen, unterstützen sie bei ihren Hobbys, helfen bei der Haushaltsführung, erledigen Einkäufe und stehen als Gesprächspartner zur Verfügung. Auch kleinere pflegerische Aufgaben können sie übernehmen.
  • Zur Finanzierung der Seniorenbetreuung können prinzipiell auch Leistungen der Pflegeversicherung genutzt werden.

Hilfebedürftige Senioren brauchen mehr als nur pflegerische Unterstützung. Sie möchten auch einen Menschen haben, mit dem sie über ihre Sorgen und Ängste, über schöne und weniger schöne Erinnerungen, über die Jugend von gestern und heute, über Gartenpflanzen und Fußball und überhaupt über alles Mögliche sprechen können. Außerdem wünschen sie sich jemanden, der sie zum Amt und auf ihren Spaziergängen begleitet, ihnen ihre Lieblingsgerichte zubereitet oder auch einfach nur stets für ein Kartenspiel zu haben ist. Jemanden, der ihre Einkäufe nach Hause trägt und bei der Gartenarbeit hilft. Kurz: Sie brauchen einen Alltagshelden, der mit Herz und Energie für sie da ist.
Diese Rolle übernehmen meist die Angehörigen. Doch im kräftezehrenden Berufsalltag bleibt ihnen oft nur wenig Zeit und Muße, sich um die Bedürfnisse des alten Menschen zu kümmern. In solchen Situationen kann ein/e Seniorenbetreuer/in einspringen und für Entlastung sorgen.

seniorenbetreuerin

Was machen Seniorenbetreuer?

Seniorenbetreuer, oft auch als Alltagshelfer oder Alltagsbegleiter bezeichnet, empfehlen sich vornehmlich für weitgehend selbstständige Senioren mit geringem Hilfebedarf. Ihre Betreuung kann eine sehr gute Ergänzung zur Pflege durch einen Angehörigen oder einen Pflegedienst darstellen. Zu ihren Aufgaben gehört, einen hilfebedürftigen Menschen

  • zu begleiten, wenn er das Haus verlässt,
  • ihm beim Einkaufen und bei der Haushaltsführung zu helfen,
  • ihn bei der Ausübung seiner Hobbys zu unterstützen und
  • mit ihm Gespräche zu führen.

Je nach Absprache können Seniorenbetreuer auch kleinere pflegerische Aufgaben übernehmen, die beispielsweise die Körperpflege betreffen.

Zu beachten ist, dass es sich bei der Seniorenbetreuung nicht um einen geschützten Begriff handelt. Es gibt also weder eine vorgeschriebene Ausbildung noch ein festes Aufgabenprofil. Seniorenbetreuer kann im Grunde jeder werden, der es sich zutraut, einem älteren Menschen stundenweise Gesellschaft zu leisten und ihm unterstützend zur Seite zu stehen.

Eine Sonderform der Seniorenbetreuung ist die sogenannte 24-Stunden-Pflege, bei der die Betreuungskraft bei der hilfebedürftigen Person wohnt. Erfahren Sie mehr dazu in unserem Artikel zum Thema „Ausländische Pflege- und Betreuungskräfte“ sowie in unseren Interviews aus unserem Themenmonat April 2021 („Ausländische Betreuungskräfte“).

Immer mehr qualifizierte Seniorenbetreuer
Mit der Einführung des Pflege-Weiterentwicklungsgesetzes im Juli 2008 wurden die Kassenleistungen für Menschen mit demenzbedingten Fähigkeitsstörungen, geistiger Behinderung oder psychischen Erkrankungen ausgeweitet. Im Zuge dieser Reform entstanden bundesweit verstärkt Qualifizierungs- und Weiterbildungsmöglichkeiten im Bereich Betreuung von Menschen mit Demenz oder sonstigen geistigen Einschränkungen sowie von Senioren. Dies gab Pflegeeinrichtungen die Möglichkeit, ihr Personal erheblich zu vergrößern: durch ausgebildete Betreuungskräfte – auch Betreuungsassistenten genannt –, die ergänzend zum Pflegepersonal eingesetzt werden. Zunehmend gibt es nun aber auch Betreuungskräfte, die private Betreuung von älteren Menschen anbieten. Darüber hinaus sind viele ehemalige Pflegekräfte sowie Personen mit pflegerischer Grundausbildung als Alltagsbegleiter tätig. Inzwischen existiert daher eine große Anzahl an qualifizierten Seniorenbetreuern.

Wo finde ich eine/n Seniorenbetreuer/in?

Seniorenbetreuer bieten ihre Dienste sowohl über Agenturen als auch selbstständig an. Um eine/n Betreuer/in zu finden, haben Sie im Wesentlichen drei Möglichkeiten:

  1. Sie geben eine Suchanzeige auf einer Online-Plattform oder in einer Zeitung auf.
  2. Sie stöbern auf Anzeigen-Portalen oder Agenturseiten durch die Anzeigen/Profile von Seniorenbetreuern, die Beschäftigung suchen.
  3. Sie lassen sich von einer Agentur oder einem ambulanten Pflegedienst, der auch Betreuungskräfte anbietet, ein auf ihre Anforderungen zugeschnittenes Angebot zusenden.

Zu den bekanntesten Portalen und Agenturen, die Seniorenbetreuer vermitteln, zählen beispielsweise betreut.de, Home Instead, careship.de oder SeniorenAssistenz. Auf großen Plattformen wie eBay, markt.de oder quoka.de finden Sie ebenfalls Betreuungsangebote.

Was kostet Seniorenbetreuung?

Seniorenbetreuer kosten meist zwischen 15 und 35 Euro pro Stunde. Die Höhe des Preises hängt von den Qualifikationen und der Erfahrung des Betreuers ab. Sofern die Seniorin oder der Senior einen Pflegegrad hat, können auch Leistungen der Pflegekasse zur Finanzierung der Betreuung genutzt werden. Hier gibt es prinzipiell folgende Möglichkeiten:

  • Pflegegeld
    Erhält die zu betreuende Person Pflegegeld (ab Pflegegrad 2), kann sie es auch für die Betreuungskosten des Alltagsbegleiters nutzen.

  • Umwandlungsanspruch
    Ab Pflegegrad 2 gibt es auch die Option, bis zu 40 Prozent des Pflegesachleistungs-Betrages für eine anerkannte Betreuungskraft in Anspruch zu nehmen. Dies ist allerdings nur dann möglich, wenn für den entsprechenden Leistungsbetrag noch keine ambulanten Pflegesachleistungen bezogen wurden. Ausführliche Informationen zum Umwandlungsanspruch finden Sie in unserem Artikel Angebote zur Unterstützung im Alltag.

  • Entlastungsbetrag
    Der monatliche Entlastungsbetrag ist bereits ab Pflegegrad 1 erhältlich und beträgt 125 Euro. Er kann ebenfalls für die Betreuungskosten verwendet werden. Voraussetzung: Der Betreuungsanbieter ist von der Pflegeversicherung anerkannt. Dieser kann dann den Entlastungsbetrag direkt mit der Versicherung abrechnen.

  • Verhinderungspflege
    Ein Seniorenbetreuer kann auch als Vertretung für pflegende Angehörige eingesetzt werden, wenn diese beispielsweise wegen Urlaub oder Krankheit nicht zur Verfügung stehen. Hier kann das Verhinderungspflegegeld abgerufen werden (ab Pflegegrad 2). Der Betreuer muss dafür nicht von der Kasse anerkannt sein.

Wichtige Themen für pflegende Angehörige

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