Startseite > Pflege > Die Leistungen der Pflegekassen im Einzelnen > Pflegegeld
Pflegegeld ist eine pauschale Leistung der Pflegekassen, mit der pflegebedürftige Menschen unterstützt werden, die privat zu Hause gepflegt werden. Es wird also gewährt, wenn die Pflege oder ein Teil der Pflege durch Angehörige, Freunde, Nachbarn oder Ehrenamtliche sichergestellt wird.
Das Pflegegeld wird in vollem Umfang monatlich an die pflegebedürftigen Antragssteller ausgezahlt, sofern keine Leistungen für einen Pflegedienst genutzt werden. Die Leistungsempfänger bestimmen, wohin das Geld geht, beziehungsweise, wer es bekommt. So fließt es zumeist an die Pflegenden, die damit ihre Kosten decken oder auch verlorene Arbeitsverdienste ausgleichen können.
Das Pflegegeld ist kombinierbar mit den Pflegesachleistungen – also der häuslichen Pflege durch ambulante Pflegedienste – und gilt ab Pflegegrad 2.
Weiter unten finden Sie Links zu diesen und allen anderen Leistungen der Pflegeversicherung.
Pflegegrad | Pauschale Leistung pro Monat |
---|---|
1 | Entlastungsbetrag bis zu 125 Euro kann hier eingesetzt werden |
2 | 316 Euro |
3 | 545 Euro |
4 | 728 Euro |
5 | 901 Euro |
Pflegegeld steht jeder beziehungsweise jedem Pflegebedürftigen zu, der mindestens Pflegegrad 2 besitzt und zu Hause privat – zum Beispiel durch Angehörige – gepflegt wird.
Das Pflegegeld ist eine monatliche pauschale Beihilfe für pflegebedürftige Menschen, die zu Hause gepflegt werden. Es dient zur Finanzierung der häuslichen Pflege durch Angehörige, Freunde oder Ehrenamtliche. Die pflegebedürftige Person kann darüber frei verfügen, in der Regel geben Pflegebedürftige das Geld an die Pflegenden als Anerkennung und Ausgleich weiter.
In dem letzten Entwurf zur Pflegereform ist keine finanzielle Verbesserung für die private häusliche Pflege enthalten. Weder eine Erhöhung des Pflegegeldes, noch die Erhöhung anderer Leistungen, die pflegende Angehörige finanziell entlasten könnten, sind bisher vorgesehen.
Sonderregelung Landespflegegeld Bayern:
Bayern unterstützt alle pflegebedürftigen Landesbürger ab Pflegegrad 2 mit zusätzlichen 1.000 Euro Landespflegegeld. Dieses ist ein nicht zweckgebundener Pauschalbetrag, der nicht auf die Leistungen der Pflegekassen angerechnet wird. Es gibt keine Einkommensgrenze und das Geld steht den Pflegebedürftigen zur freien Verfügung. Auf dieser Seite des bundesweit einzigen Landesamtes für Pflege finden Sie das Antragsformular und alle weiteren Informationen dazu.
In unserem Pflegehilfsmittel-Vergleichs-Portal finden Sie ein umfangreiches Sortiment an Hilfsmitteln und Sanitätsprodukten. Von Pflegehilfsmitteln, die den Alltag für Pflegebedürftige und Pflegepersonen erleichtern, über Gehhilfen und Gesundheitsschuhe bis zu medizinischen Geräten.
Die von uns gelisteten Anbieter wurden einer umfangreichen Überprüfung unterzogen. So können Sie sicher sein, dass Sie nur Produkte & Angebote seriöser Händler sehen.
Wir haben uns entschieden, Ihnen in Kooperation mit der Gutersohn-Apotheke eine sogenannte „Pflegebox“ ganz einfach zugänglich zu machen – in Apotheken-Qualität. Darin enthalten sind zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel im Wert von 40 Euro (während der Pandemie sogar 60 Euro), die Menschen ab Pflegegrad 1 monatlich zustehen. Alles, was Sie tun müssen, ist, den Antrag auszufüllen und an uns zu senden. Wir kümmern uns um die Abwicklung. Die Pflegekassen genehmigen die Box mit den Verbrauchshilfsmitteln für mindestens ein Jahr. Der Inhalt kann ganz einfach monatlich angepasst werden.
Schreiben Sie uns gerne, wenn Sie etwas in unserem Informationsportal vermissen oder einen Fehler entdecken. So können wir unser Angebot weiter verbessern. Unsere Redakteure freuen sich über jede Rückmeldung.