Patientenverfügung

Patientenverfügung – Lieber jetzt als gar nicht

Jeder Mensch kann eine Patientenverfügung für sich selbst erstellen. In einer solchen Verfügung wird schriftlich festgelegt, welche medizinischen Maßnahmen sich ein Mensch im Falle einer schweren Krankheit wünscht. Patientenverfügungen sind deshalb vor allem auf schwere Erkrankungen ausgerichtet, bei denen eine Person nicht mehr in der Lage ist, selbst zu entscheiden. Sie wird also vorsorglich erstellt.

Eine Patientenverfügung ist rechtlich bindend. Das heißt, Ärzte und Ärztinnen müssen sich bei einer Behandlung danach richten, was in einer Patientenverfügung festgelegt wurde. Aber auch alle anderen Personen müssen im Sinne der Person handeln. Hat jemand beispielsweise festgelegt, dass unter bestimmten Umständen keine lebensrettenden Maßnahmen durchgeführt werden sollen, so gilt dies und muss von allen Beteiligten respektiert werden.
Symbolbild Patientenverfügung
patientenverfügung

Maximaltherapie oder selbst mitbestimmen

In Deutschland wird bei medizinischen Behandlungen immer davon ausgegangen, dass betroffene Menschen alle vorhandenen therapeutischen Möglichkeiten nutzen möchten. Man spricht in diesem Zusammenhang auch von Maximaltherapie. Damit sind Ärzte verpflichtet, vollumfängliche Lebensrettungsmaßnahmen und Therapie bei allen Betroffenen zu leisten. Durch eine Patientenverfügung wird der Umfang möglicher Therapien bereits im Vorfeld eingeschränkt. Es ist also möglich, eine medizinische Behandlung mitzugestalten und festzulegen, selbst wenn man in der akuten Situation nicht dazu in der Lage ist. An eben jener Stelle liegen die Vorteile aber auch die Crux von Patientenverfügungen: Sie müssen sehr genau sein und konkrete Aussagen zu bestimmten Erkrankungen und Situationen enthalten. Eine sinnvolle Patientenverfügung erfordert demnach intensive Auseinandersetzung mit allen möglichen Situationen, in die ein Mensch kommen kann.

Tipp: Lassen Sie sich auch von Ihrer Hausärztin oder Ihrem Hausarzt beraten und hinterlegen Sie dort eine Abschrift der Patientenverfügung. 

In unserem Bereich „Formulare“ bekommen Sie weitere Infos und können Sie sich ein Muster einer Patientenverfügung herunterladen. Um dieses Muster auszufüllen, sollten Sie sich Zeit nehmen. Am besten ist es, wenn Sie sich dafür mit nahestehenden Menschen zusammensetzen und über die Inhalte sprechen. Sicherlich sind Krankheiten ein Thema, mit dem wir uns ungern beschäftigen und das wir eher vermeiden. Bei der gemeinsamen Erstellung einer Patientenverfügung kann man sich selbst und die anderen Personen besser kennenlernen, sich kritisch mit den Möglichkeiten moderner Medizin auseinandersetzen und abwägen, welche Wünsche man selbst im Falle schwerer Krankheit hat. 

Patientenverfügungen sollten gelegentlich aktualisiert werden. Ist eine solche Verfügung beispielsweise 10 Jahre vor einem Ereignis erstellt worden, könnten Zweifel am Inhalt entstehen. 

Tipp: Wenn sich an den eigenen Wünschen nichts geändert hat, sollten Sie etwa alle zwei Jahre ein neues Datum unter die Patientenverfügung setzen. Vergessen Sie nicht die Unterschrift. Die Beglaubigung eines Notars ist nicht notwendig. 

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