Betreutes Wohnen im eigenen Haushalt

Das Wichtigste in Kürze:

  • Betreutes Wohnen ermöglicht Senioren Selbstständigkeit, Unabhängigkeit und Sicherheit. 
  • Die Ausstattung der Wohnungen und Gemeinschaftsanlagen sowie die Grund- und Wahlleistungen des betreuten Wohnens sind auf die Bedürfnisse älterer Menschen abgestimmt.  
  • Vor einer Entscheidung für ein bestimmtes Angebot sollten Interessenten mehrere Einrichtungen vergleichen.
  • Leistungen der Pflege können in Einrichtungen für betreutes Wohnen individuell vereinbart werden.

Was ist betreutes Wohnen?

Betreutes Wohnen gehört zu den alternativen Wohnformen im höheren Lebensalter. Für viele ältere Menschen ist es eine optimale Möglichkeit, sich auch bei gesundheitlichen Einschränkungen Eigenständigkeit und einen selbstbestimmten Alltag zu erhalten. Möglich ist betreutes Wohnen in unterschiedlichen Varianten. Bei Bedarf lässt sich diese Wohnform auch mit professioneller Pflege kombinieren.

Mit den Jahren kommen auf viele Senioren wachsende Herausforderungen in ihrem Alltag zu. Besorgungen, Hausarbeit und andere Erledigungen erfordern Kraft, an der es zumindest an manchen Tagen fehlt. Viele ältere Menschen wünschen sich auch intensivere soziale Kontakte, als sie in ihrem Leben finden. Gleichzeitig ist den meisten Senioren äußerst wichtig, ihre Selbstständigkeit so lange wie möglich zu erhalten. Ein selbstbestimmtes Leben und die Privatsphäre der eigenen Wohnung trägt zu ihrem Wohlbefinden bei. An diesem Punkt setzt das Konzept des betreuten Wohnens an.
pflegende Tochter mit Mutter

Betreutes Wohnen bietet Eigenständigkeit und Sicherheit

Betreutes Wohnen (Service-Wohnen, Wohnen Plus) ermöglicht Menschen, die aufgrund von Alter oder Krankheit auf Unterstützung angewiesen sind, ein Leben in einer eigenen Wohnung und eine eigenständige Haushaltsführung. Gleichzeitig bietet Ihnen das betreute Wohnen alles, was Sie brauchen, damit der Alltag nicht zu einer kaum noch zu bewältigenden Belastung wird.

Einrichtungen des betreuten Wohnens sind spezielle Häuser oder Wohnanlagen, deren Ausstattung und Leistungsangebote auf die Bedürfnisse älterer und gesundheitlich eingeschränkter Menschen ausgerichtet sind. Alle Wohnungen und Gemeinschaftsbereiche sind barrierefrei gestaltet. Falls zu einem späteren Zeitpunkt professionelle Pflege nötig wird oder die Anforderungen an die Pflege steigen, kann diese Unterstützung durch eine angeschlossene Pflegeeinrichtung oder einen ambulanten Pflegedienst geleistet werden.

Für wen eignet sich betreutes Wohnen?

Das Konzept des betreuten Wohnens stellt den Aspekt der Selbstständigkeit in den Vordergrund. Senioren, die sich dafür entscheiden, möchten damit sicherstellen, dass sie sich ihre Unabhängigkeit auch bei fortschreitenden gesundheitlichen Einschränkungen so lange wie möglich erhalten können.

Tipp: Die Entscheidung für den Umzug frühzeitig treffen
Wenn Sie sich für betreutes Wohnen interessieren, sollten Sie frühzeitig handeln. In vielen Einrichtungen gibt es nämlich lange Wartezeiten für eine Wohnung.

Einrichtungen für betreutes Wohnen bieten Haushaltshilfe, einen Essensservice, aber auch Freizeit- und Gemeinschaftsangebote. Prinzipiell ist diese Wohnform auch für Menschen geeignet, die auf Pflege angewiesen sind. Der Umfang der Pflegedienstleistungen, die im betreuten Wohnen möglich sind, hängt von der Art der Einrichtung und den persönlichen Gegebenheiten ab. Bei schwerer Pflegebedürftigkeit kann das Konzept des betreuten Wohnens allerdings an seine Grenzen stoßen, falls die Wohnanlage nicht an eine Einrichtung angeschlossen ist, die zur Erbringung einer umfassenden, intensiven Pflege in der Lage ist. Eventuell muss dann ein Umzug in ein Pflegeheim erfolgen.

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Welche Varianten gibt es für betreutes Wohnen?

Der Begriff des betreuten Wohnens ist gesetzlich nicht geschützt, in der Praxis kann es sich daher um sehr unterschiedliche Modelle handeln. Grundsätzlich sind hier jedoch drei allgemeine Varianten möglich:

  • Unabhängige Wohnungsanbieter stellen altersgerechte, barrierefreie Wohnungen zur Miete oder zum Kauf zur Verfügung. Sie kooperieren mit einem Betreuungsträger, der für Dienstleistungen in der Wohnanlage sorgt.
  • Sogenannte Seniorenresidenzen bieten unabhängiges Wohnen in der eigenen Wohnung sowie im Bedarfsfall Pflege aus einer Hand.
  • Betreutes Wohnen im Alter lässt sich außerdem in Eigenregie durch die Senioren und/oder ihre Angehörigen gestalten. Den Rahmen dafür bildet oft eine Senioren-WG. Dienstleistungen und Pflege werden durch die Bewohner bedarfsgerecht organisiert.
  • Neben rein privaten Senioren-WGs gibt es auch sogenannte Pflege-WGs, die durch einen öffentlichen oder privaten Träger organisiert und betrieben werden.

Grund- und Wahlleistungen im betreuten Wohnen

Betreutes Wohnen im Alter schließt in der Regel die folgenden Grundleistungen ein:

  • Hausmeister- und Haustechnik-Service: Beseitigung von Störungen in den privaten Wohnungen und den Gemeinschaftsbereichen, Reinigungs- und Instandhaltungsarbeiten in den gemeinschaftlich genutzten Bereichen.
  • Notrufsystem: als Hausnotruf oder durch einen externen Dienstleister, der dafür sorgt, dass eine Notrufzentrale rund um die Uhr und erreichbar ist und im Notfall schnelle Hilfe organisieren kann.
  • Betreuungsleistungen/ Ansprechpartner: Regelmäßige Anwesenheit eines Ansprechpartners in der Wohnanlage, zu dessen Aufgaben Beratungsleistungen – beispielsweise bei Behördenangelegenheiten – zählt. Er fördert zudem hausinterne und externe Kontakte und organisiert bei Bedarf weitere Leistungen.

Viele gesunde aktive Senioren sind bereits mit den Grundleistungen des betreuten Wohnens sehr zufrieden und benötigen zunächst keinen weiteren Service. Bei Bedarf können sie jedoch verschiedene Wahlleistungen in Anspruch nehmen. Hierzu gehören beispielsweise hauswirtschaftliche Hilfen wie Wohnungsreinigung (Müllentsorgung, Staubsaugen, Staubwischen etc.) oder Kleiderreinigung (Wäsche waschen und bügeln) sowie Verpflegung und professionelle Pflege.

Tipp: Grundleistungen und Wahlleistungen im Vertrag entkoppeln
Die Verträge für das betreute Wohnen sollten so gestaltet sein, dass Grund- und Wahlleistungen separat vereinbart werden. Die Grundleistungen gehören zum allgemeinen Standard, der in den Mietpreis eingeschlossen sind. Wahlleistungen inklusive Pflege sind kostenpflichtig. Sie können flexibel und bedarfsgerecht vereinbart werden.

Verträge für betreutes Wohnen

Vor dem Einzug in eine Einrichtung des betreuten Wohnens ist der Abschluss verschiedener Verträge nötig. Erforderlich sind hier:

  • Ein Miet- oder Kaufvertrag: In der Praxis handelt es sich in den meisten Fällen um ein Mietverhältnis. Der Vertrag sollte wie jeder andere Mietvertrag eine genaue Aufstellung der Kaltmiete sowie der pauschalen und verbrauchsabhängigen Nebenkosten enthalten.
  • Ein Dienstvertrag bzw. Betreuungs- und Service-Vertrag über die Grundleistungen des Hauses: Der Vertrag sollte exakte Informationen zu den insgesamt angebotenen Leistungen, ihrem Umfang und ihrer zeitlichen Verfügbarkeit enthalten.
  • Gesonderte Verträge über Wahlleistungen, die separat gebucht und gekündigt werden können (Haushalts-Dienstleistungen, Essen etc.).
  • Wenn zu einem späteren Zeitpunkt Pflege nötig wird, muss dafür mit einem ambulanten Pflegedienst oder einer Pflegeeinrichtung ein separater Vertrag geschlossen werden, der durch den Ansprechpartner der Wohneinrichtung vermittelt werden kann.

Tipp: Wichtig für den Mietvertrag!
Ein Mietvertrag für betreutes Wohnen sollte grundsätzlich unbefristet abgeschlossen werden und keine Klausel enthalten, die eine Eigenbedarfskündigung durch den Vermieter vorsieht. Zu empfehlen ist außerdem eine Zusicherung der Barrierefreiheit nach DIN 18040 und eventuell auch der Einhaltung der DIN 77800 für betreutes Wohnen.

Kosten für betreutes Wohnen

Die Kosten für betreutes Wohnen können je nach der Ausstattung des Hauses und den in Anspruch genommenen Leistungen sehr unterschiedlich sein. Generell gilt, dass sie in Städten meist höher sind als in ländlichen Regionen. Die Grundleistungen werden durch eine im Dienstvertrag vereinbarte Pauschale vergütet, die auch dann fällig wird, wenn die Leistungen nicht in Anspruch genommen werden. Falls die Voraussetzungen dafür gegeben sind, können Senioren für die Kosten des betreuten Wohnens Sozialleistungen – beispielsweise Wohngeld oder die Grundsicherung im Alter – in Anspruch nehmen. Wenn Pflege erforderlich wird und ein Pflegegrad beantragt werden kann, werden die Kosten dafür durch die Pflegeversicherung im Rahmen der gesetzlichen Regelungen übernommen. Für medizinische Leistungen innerhalb der Pflege, zum Beispiel das Verabreichen von Spritzen oder das Wechseln von Verbänden, kommen die Krankenkassen auf.  

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