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Das Konzept des betreuten Wohnens stellt den Aspekt der Selbstständigkeit in den Vordergrund. Senioren, die sich dafür entscheiden, möchten damit sicherstellen, dass sie sich ihre Unabhängigkeit auch bei fortschreitenden gesundheitlichen Einschränkungen so lange wie möglich erhalten können.
Tipp: Die Entscheidung für den Umzug frühzeitig treffen
Wenn Sie sich für betreutes Wohnen interessieren, sollten Sie frühzeitig handeln. In vielen Einrichtungen gibt es nämlich lange Wartezeiten für eine Wohnung.
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Der Begriff des betreuten Wohnens ist gesetzlich nicht geschützt, in der Praxis kann es sich daher um sehr unterschiedliche Modelle handeln. Grundsätzlich sind hier jedoch drei allgemeine Varianten möglich:
Betreutes Wohnen im Alter schließt in der Regel die folgenden Grundleistungen ein:
Viele gesunde aktive Senioren sind bereits mit den Grundleistungen des betreuten Wohnens sehr zufrieden und benötigen zunächst keinen weiteren Service. Bei Bedarf können sie jedoch verschiedene Wahlleistungen in Anspruch nehmen. Hierzu gehören beispielsweise hauswirtschaftliche Hilfen wie Wohnungsreinigung (Müllentsorgung, Staubsaugen, Staubwischen etc.) oder Kleiderreinigung (Wäsche waschen und bügeln) sowie Verpflegung und professionelle Pflege.
Tipp: Grundleistungen und Wahlleistungen im Vertrag entkoppeln
Die Verträge für das betreute Wohnen sollten so gestaltet sein, dass Grund- und Wahlleistungen separat vereinbart werden. Die Grundleistungen gehören zum allgemeinen Standard, der in den Mietpreis eingeschlossen sind. Wahlleistungen inklusive Pflege sind kostenpflichtig. Sie können flexibel und bedarfsgerecht vereinbart werden.
Vor dem Einzug in eine Einrichtung des betreuten Wohnens ist der Abschluss verschiedener Verträge nötig. Erforderlich sind hier:
Tipp: Wichtig für den Mietvertrag!
Ein Mietvertrag für betreutes Wohnen sollte grundsätzlich unbefristet abgeschlossen werden und keine Klausel enthalten, die eine Eigenbedarfskündigung durch den Vermieter vorsieht. Zu empfehlen ist außerdem eine Zusicherung der Barrierefreiheit nach DIN 18040 und eventuell auch der Einhaltung der DIN 77800 für betreutes Wohnen.
Die Kosten für betreutes Wohnen können je nach der Ausstattung des Hauses und den in Anspruch genommenen Leistungen sehr unterschiedlich sein. Generell gilt, dass sie in Städten meist höher sind als in ländlichen Regionen. Die Grundleistungen werden durch eine im Dienstvertrag vereinbarte Pauschale vergütet, die auch dann fällig wird, wenn die Leistungen nicht in Anspruch genommen werden. Falls die Voraussetzungen dafür gegeben sind, können Senioren für die Kosten des betreuten Wohnens Sozialleistungen – beispielsweise Wohngeld oder die Grundsicherung im Alter – in Anspruch nehmen. Wenn Pflege erforderlich wird und ein Pflegegrad beantragt werden kann, werden die Kosten dafür durch die Pflegeversicherung im Rahmen der gesetzlichen Regelungen übernommen. Für medizinische Leistungen innerhalb der Pflege, zum Beispiel das Verabreichen von Spritzen oder das Wechseln von Verbänden, kommen die Krankenkassen auf.
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